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Europarat

Der am 5. Mai 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Strassburg ist die älteste der grossen europäischen Institutionen (Europa). In erster Linie setzt er sich für die Verteidigung der Menschenrechte, die parlamentarische Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit ein. Seine Gründung liess die europäischen Föderalisten (in vorderster Reihe der Neuenburger Denis de Rougemont) hoffen, dass sich nun sehr bald eine Föderation der europäischen Völker bilden werde. Der Europarat funktionierte indes eher als intergouvernementale Organisation, die sich konkreten politischen und gesellschaftlichen Problemen widmete.

Die Schweiz trat dem Europarat erst am 6. Mai 1963 bei. Ihr Zögern war die Folge der Petitpierre-Doktrin, benannt nach Max Petitpierre, dem Schweizer Aussenminister der Jahre 1945 bis 1961. Nach ihr verbot die Schweizer Neutralität jeden Beitritt zu einer «politischen» internationalen Organisation. Intellektuelle wie Denis de Rougemont wünschten dagegen eine aktive Teilnahme der Schweiz, um in Europa den Föderalismus zu stärken. Die Gegner des Beitritts rechtfertigten ihre Ablehnung mit dem politischen, militärischen – wichtig war hier das Projekt einer Europa-Armee in den Jahren 1951-1952 – sowie dem rein westeuropäischen Charakter des Europarats. Sie lehnten sogar die Entsendung von Beobachtern ab. Dennoch entsandte der Bundesrat in gewisse Fachgremien des Europarats Experten und Mitarbeiter. Durch die Unterzeichnung verschiedener Abkommen näherte sich die Schweiz zusehends einem Beitritt. So trat sie 1962 der Europäischen Kultur-Konvention bei. Die Entstehung anderer europäischer Organisationen, unter ihnen die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und das Scheitern des Beitritts zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1961 beschleunigten den Beitritt, der vom Bundesrat 1962 beschlossen wurde.

Gebäude des Europarats in Strassburg. Fotografie von Mario Ponta © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Gebäude des Europarats in Strassburg. Fotografie von Mario Ponta © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.

Die Schweiz wird im Ministerrat durch den Aussenminister oder seinen Staatssekretär vertreten. In der Parlamentarischen Versammlung sitzen sechs Abgeordnete, vier Nationalräte und zwei Ständeräte. Die Eidgenossenschaft setzt sich vor allem für Themen wie Menschenrechte, Minderheitenschutz, lokale und regionale Demokratie, Kulturvielfalt, Naturschutz und Gesundheit ein. Die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde von der Schweiz angeregt (Europäische Menschenrechtskonvention). Der Europarat war lange Zeit ein bevorzugtes Tätigkeitsfeld der Schweizer Diplomatie. In der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hat er eine Konkurrentin bekommen.

Quellen und Literatur

  • Jahresber. des Bundesrates über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat, 1985-
  • R. Wyder, Die Schweiz und der Europarat, 1949-1971, 1984
  • H.-P. Furrer, «La Suisse et le Conseil de l'Europe», in Neues Hb. der schweiz. Aussenpolitik, hg. von A. Riklin et al., 1992, 425-447
  • A. Fleury, «La Suisse et le Conseil de l'Europe», in Jalons pour une histoire du Conseil de l'Europe, hg. von M.-T. Bitsch, 1997, 151-165
Weblinks

Zitiervorschlag

Gérard de Puymège: "Europarat", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.10.2009, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026470/2009-10-29/, konsultiert am 29.03.2024.