Im niederländischen Utrecht wurde der Spanische Erbfolgekrieg, der eine Universalmonarchie sowohl der Bourbonen wie der Habsburger verhinderte, durch eine Reihe bilateraler Friedensverträge Frankreichs und Spaniens mit fünf der sogenannten Haager Alliierten beigelegt. Am 11. April 1713 unterzeichneten England, die Niederlande, Portugal, Savoyen und Preussen Verträge mit Ludwig XIV., welche die spanische Krone – von derjenigen Frankreichs getrennt und um alliierte Kriegsgewinne reduziert – dem Bourbonenenkel Philipp V. zusprachen. Auch mit diesem einigten sich später England, Savoyen (13. Juli 1713), die Niederlande (26. Juni 1714) und Portugal (6. Februar 1715). Die Eidgenossenschaft war am Utrechter Kongress indirekt durch François-Louis de Pesmes de Saint-Saphorin aus Bern und die Drei Bünde durch Peter von Salis vertreten. Die schon 1707 im Sinne Berns geregelte Erbfolge König Friedrichs von Preussen im Fürstentum Neuenburg wurde im Utrechter Vertrag mit Frankreich anerkannt. Der seit 1648 übliche Einschluss Neutraler in die Friedensverträge kam in Utrecht namentlich für die reformierten Orte im britisch-französisch (nachträglich), holländisch-französischen (Artikel 37) und preussischen-französischen Vertrag (Artikel 12) sowie später durch Savoyen zustande. Nur mit Frankreich schloss Kaiser Karl VI. am 6. März 1714 für Österreich den Frieden von Rastatt sowie am 7. Seütember 1714 für das Reich den Frieden von Baden (nachträglicher Einschluss der Eidgenossenschaft).
Quellen und Literatur
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext | Frieden von Rastatt (1714) |