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Mairie

Im MA und in der frühen Neuzeit bezeichnete der Begriff M. im Neuenburgischen und im Fürstbistum Basel einen Gerichts- und meist auch Verwaltungskreis. Die in der Waadt gebräuchl. Begriffe mayorie und mayor (je nach Autor auch M. und maire) sowie die im Wallis verwendeten majorie und major sind etymologisch identisch und stammen vom lat. maior ab. In der Deutschschweiz ergab sich daraus Meieramt bzw. Meier. Sie alle beziehen sich auf bischöfl. Verwaltungs- und Gerichtsämter. Ihre moderne Bedeutung erhielten M. und Maire mit der Franz. Revolution.

In der Grafschaft, später im Fürstentum Neuenburg umfasste die Kriminal- und Zivilgerichtsorganisation zum einen Gerichtskreise, die für die Kriminal- und Zivilgerichtsbarkeit zuständig waren (zehn im 18. Jh.). Dazu gehörten die Kastlaneien, die Herrschaften sowie die M.s von Neuenburg, Colombier (ab 1564) und Valangin (1592). Zum anderen bestanden rein zivilrechtl. Gerichtskreise (zwölf im 18. Jh.), die alle M. genannt wurden. An der Spitze jeder M. stand ein Maire, der im Namen des Grafen, später des Fürsten amtierte. Während einige M.s reine Gerichtskreise bildeten, waren andere auch für das Einziehen der Abgaben zuständig, so Neuenburg, La Côte, Rochefort und Boudevilliers, die 1569 unter dem Namen Quatre-Mairies zu einer einzigen Einnehmerei zusammengelegt wurden. Dieses System galt bis zur Revolution von 1848.

Im Fürstbistum Basel unterschied sich die Gerichts- und Verwaltungsorganisation von Vogtei zu Vogtei. M.s als Gerichtskreise gab es namentlich im Erguel, wo sie auch Pfarreien (paroisses) genannt wurden, in der Ajoie und in der Propstei Moutier-Grandval. In den beiden letztgenannten Vogteien wurden aus den M.s mehrere grosse Meierämter (grandes-mairies) gebildet. Der Maire, der auch bischöfl. Gerichtsherr (maire bâtonnier) genannt wurde, unterschied sich vom Maire, der an der Spitze einer Gem. stand. Doch wurden sie alle vom Fürstbischof ernannt. Die M. von Biel entsprach einer Vogtei und in La Neuveville fielen die Kastlanei und M. faktisch zusammen, weil der Kastlan des Schlossbergs zugleich der bischöfl. Meier (maire) von La Neuveville war.

Quellen und Literatur

  • W.-A. Liebeskind, «L'Etat valaisan», in Ann. val., 1971, 23 f.
  • P. Henry, Crime, justice et société dans la principauté de Neuchâtel au XVIIIe siècle (1707-1806), 1984, 55-77
  • Hist.NE 1, 216; 2, 51-53, 83; 3, 36
  • T.R. Frêne, Journal de ma vie, hg. von A. Bandelier et al., Bd. 5, 1993, 20-38
  • J.F. Poudret, Coutumes et coutumiers 1, 1998, 380, 396, 445, 449 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Myriam Volorio Perriard: "Mairie", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.08.2008, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026452/2008-08-21/, konsultiert am 29.03.2024.