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Kämmerer

Ursprünglich Inhaber eines der vier seit merowing. Zeit nachweisbaren Ämter am Königshof. Der K. (lat. camerarius, franz. chambrier) verwaltete die Einkünfte und leitete die Haushaltsführung, ihm oblagen die Sorge für Garderobe und der Schutz des Herrschers sowie die Verantwortung für die Kosten der Hofhaltung. Das Amt des K.s (als Kammer = Fiskus schon früh zu einem selbstständigen staatsrechtl. Begriff geworden) wurde von geistl. und weltl. Fürstenhöfen übernommen und auch an Klöstern und Stiften eingerichtet (in St. Gallen belegt ab dem 12. Jh., am Grossmünster Zürich ab dem 13. Jh.). Die Funktionen, welche der als K. bezeichnete Amtsinhaber jeweils wahrnahm, konnten erheblich variieren: Die Spannweite reichte vom erblich höfischen Ehrenamt des Adels über die Beamtung (zumeist in weltl. Händen), welche die Einkünfte und Ausgaben eines Stifts verwaltete, bis zum klosterinternen Amt des Verantwortlichen für Bekleidung und Schuhwerk.

Quellen und Literatur

  • HRG 2, 574-576
  • HS III/1, 1207
  • LexMA 5, 885-889
  • A. Zangger, Grundherrschaft und Bauern, 1991, 119
Weblinks

Zitiervorschlag

Ernst Tremp: "Kämmerer", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.11.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026439/2014-11-26/, konsultiert am 28.03.2024.