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Franz JohannVogt von Altensumerau und Prasberg

6.12.1611 Schloss Achberg bei Ravensburg, 7.3.1689, katholisch. Sohn des Albrecht und der Maria Salome von Sirgenstein. Neffe des Sixt Werner (->). Ab 1623 Studium in Dillingen, 1629-1635 am Collegium Germanicum in Rom, wo Franz Johann Vogt von Altensumerau und Prasberg 1634 zum Diakon und 1635 zum Priester geweiht wurde. Auf der Rückreise von Rom immatrikulierte er sich in Perugia. Er gehörte 1634-1642 dem Domkapitel Eichstätt, 1636-1650 jenem von Augsburg und ab 1636 jenem von Konstanz an. 1641 ernannte ihn Papst Urban VIII. zum Titularbischof von Megara und zum Weihbischof von Konstanz. Dort war er ab 1642 auch Präsident des Geistlichen Rats und 1643-1645 Generalvikar. Der Wahl zum Fürstbischof durch das Domkapitel 1645 schloss sich die Bischofsweihe wegen des Papstwechsels erst mit über einjähriger Verzögerung an. Wie seine Vorgänger wehrte sich auch Vogt von Altensumerau und Prasberg gegen die Eingriffe in die bischöfliche Jurisdiktion. Um die Streitigkeiten zu beenden, schloss er 1652 mit dem Kloster St. Blasien, 1659 und 1682 mit der Deutschordensballei Elsass und 1659 mit jener von Franken sowie 1683 mit dem Kanton Luzern Verträge ab. Im Konflikt mit dem Nuntius in Luzern ersuchte der Bischof sogar den Kaiser als Protektor der Deutschen Nation um Hilfe. Bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden in Münster, die den Dreissigjährigen Krieg beendeten, liess er sich durch seinen Kanzler Johann Köberlein vertreten. Da der Konstanzer Bischof das Ausschreibeamt für den Schwäbischen Kreis innehatte und somit für die habsburgische Politik nicht unwichtig war, war Franz Johann Vogt von Altensumerau und Prasberg während seiner Amtszeit auch in die Hegemonialpolitik der Grossmächte Frankreich und Habsburg involviert.

Quellen und Literatur

  • HS I/2, 429-432
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Kurzinformationen
Lebensdaten ∗︎ 6.12.1611 ✝︎ 7.3.1689

Zitiervorschlag

Herbert Frey: "Vogt von Altensumerau und Prasberg, Franz Johann", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.09.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026349/2012-09-27/, konsultiert am 29.03.2024.