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Wechselbrief

Der Wechselbrief war ein Handelspapier, das die Wechsler beziehungsweise Bankiers von Genua ab dem 12. Jahrhundert in Zusammenhang mit den Messen der Champagne entwickelten. Er diente dem Zahlungsverkehr zwischen verschiedenen Orten ohne Transport von Bargeld. Untrennbar damit verbunden war seine Funktion als vereinfachtes Kreditmittel (Kredit), bei dem der Wechselkurs die Zinsen verbarg, die dem Aussteller des Wechselbriefs, also dem Gläubiger, zustanden. Der Wechselbrief setzte zwingend zwei verschiedene Orte voraus, nämlich jenen der Ausstellung und jenen der Zahlung, sowie zwei Währungen und im Prinzip vier Beteiligte: Der Aussteller stellte seinem Klienten am anderen Ort, dem Bezogenen, einen Wechselbrief aus. Den Wechselbrief verkaufte der Aussteller an einen Wechselnehmer an seinem Ort, der diesen wiederum an einen Begünstigten am anderen Ort sandte. Dieser zog nun gegen den Wechselbrief das Geld beim Bezogenen ein. Die Entwicklung des Wechselbriefs, der sich schon früh für Spekulationen eignete, ist komplex und umstritten. Der Übertragungsvermerk, der den Wechselbrief zu einem negoziablen Wechsel machte, tauchte bereits im 15. Jahrhundert in Italien auf, fand aber erst Ende des 16. Jahrhunderts Verbreitung. Die Handelsmessen von Genf entwickelten sich ab dem 13. und vor allem im 15. Jahrhundert zu einer wichtigen Drehscheibe für Wechselbriefe. Ab dem 14. Jahrhundert spielten Wechselbriefe auch eine Rolle im Verhältnis zwischen den Schweizer Städten, allen voran Basel, mit anderen Geschäftszentren. Im 18. Jahrhundert wich der Wechselbrief allmählich den Diskonten und Schecks.

Quellen und Literatur

  • R. de Roover, L'évolution de la lettre de change: XIVe-XVIIIe siècles, 1953
  • V.A. Simon, Der Wechsel als Träger des internat. Zahlungsverkehrs in den Finanzzentren Südwestdeutschlands und der Schweiz, 1974
  • M. Körner, Solidarités financières suisses au XVIe siècle, 1980
  • LexMA 8, 2086-2089
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Körner; Jean-François Bergier: "Wechselbrief", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.05.2014, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026229/2014-05-08/, konsultiert am 19.03.2024.