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Junker

Als Junker (mittelhochdeutsch junc-herre) wurde im 12. und 13. Jahrhundert, im Unterschied zu seinem Vater, der noch nicht zum Ritter (Rittertum) geschlagene Adelsspross (Adel) bezeichnet; die französische Benennung donzel und die italienische donzello sind auf lateinisch dominicellus, den Diminutiv von dominus, zurückzuführen, bezeichnen allerdings nicht den Junker der Frühneuzeit aus der städtischen Führungsschicht. Vom 14. Jahrhundert an trugen auch Ministeriale diesen Titel, über den adlige Distinktion weitervererbt wurde. Zunehmend begleitete er den Adligen von der Jugend bis zum Tod. Vom 15. Jahrhundert an führten ihn auch reiche bürgerliche Ratsherren, die vom Adel mit den Herrschaften auch den Lebensstil übernommen hatten. Ab Ende des 16. Jahrhunderts war der Junkertitel in allen regierenden Familien üblich, ob es sich nun um Patrizier in patrizischen Orten, Aristokraten in Zunftstädten oder Herrschaftsinhaber in Graubünden handelte; eine Ausnahme bildeten die den Titel tragenden St. Galler Grosskaufleute. Die junkerliche Lebensweise zeichnete sich durch Solddienst und Soldunternehmertum, Rats- und Beamtenkarrieren sowie saisonales Landleben auf dem Familiensitz aus. Der Neid der Nicht-Ratsfähigen machte sich oft in Spott Luft: In Luzern nannte man 1615 verarmte Junker "Bettel- und Habermus-Junker" und junge "Jünkerlin"; in Zürich galt bis ins 19. Jahrhundert als "Stadt-Junker" oder "Stude-Junker", wer Vornehmheit vortäuschte. Im Französischen wurde nur noch die abwertend gemeinte, weibliche Form donzelle verwendet. Seit dem 15. Jahrhundert ist Junker im Oberaargau, in Solothurn und Rapperswil (SG) auch als Familienname überliefert.

Quellen und Literatur

  • Idiotikon 3, 50 f.
  • K. Messmer, P. Hoppe, Luzerner Patriziat, 1976, 259-273
  • LexMA 5, 811
  • J.-F. Poudret, Coutumes et coutumiers 2, 1998, 333-335, (mit Bibl.)
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Junker", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.02.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025735/2008-02-11/, konsultiert am 29.03.2024.