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Militärorganisationen (MO)

Das eidg. Wehrwesen wurde während der Mediationsverfassung von 1803 und ab dem Bundesvertrag von 1815 in den Militärreglementen von 1804, 1807 und 1817 geregelt. Wie in den Defensionalen des 17. Jh. (Militärwesen) setzte sich die eidg. Armee aus Kontingenten der Kantone zusammen. Ab 1817 wurden Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung durch einheitl. Vorschriften standardisiert und von einer Militäraufsichtsbehörde überwacht. Nach Einführung des Bundesstaats 1848 bildeten die MO von 1850, 1874 und 1907 - letztere wurde häufig revidiert - die gesetzl. Grundlagen. Sie ordneten die Wehrpflicht, die Organisation und die Militärische Ausbildung des Heers, die Militärverwaltung und den Aktivdienst. 1874 wurde das Kontingentsystem durch eine feste Armeeeinteilung (Truppenordnung) ersetzt. Die Armeereorganisation von 1995 verlangte ein neues Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung. In einer Referendumsabstimmung wurde 2003 das für die Armee XXI stark revidierte Gesetz von 1995 angenommen.

Quellen und Literatur

  • Schweizer Armee, 1979-
  • E. Wetter, Schweizer Militär-Lex., 1984
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Senn: "Militärorganisationen (MO)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.05.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024630/2010-05-21/, konsultiert am 18.04.2024.