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Etablissements de la plaine de l'Orbe

Bochuz

Anstaltsanlagen in Orbe von Westen in einer Flugaufnahme von Walter Mittelholzer aus dem Jahr 1931 (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, LBS_MH01-006651).
Anstaltsanlagen in Orbe von Westen in einer Flugaufnahme von Walter Mittelholzer aus dem Jahr 1931 (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, LBS_MH01-006651). […]

Die Etablissements de la plaine de l'Orbe (EPO) in der Waadtländer Gemeinde Orbe sind seit ihrer Eröffnung 1930 eine der grössten Gefängnisanlagen für Männer in der Schweiz. Neben dem Massnahmen- und Strafvollzug diente die Einrichtung zwischen 1932 und 1981 auch der administrativen Versorgung mehrerer hundert Personen.

Etablissements de la plaine de l’Orbe: Situationskarte 2023 (Geodaten: Bundesamt für Statistik, Swisstopo, OpenStreetMap) © 2023 HLS.
Etablissements de la plaine de l’Orbe: Situationskarte 2023 (Geodaten: Bundesamt für Statistik, Swisstopo, OpenStreetMap) © 2023 HLS.

Infolge der Revision des Waadtländer Strafgesetzbuchs von 1875 (Artikel 141-144) wurde 1877 die Straf- und Arbeitskolonie von Orbe (Arbeitsanstalten) eröffnet. Sie ersetzte die 1872-1873 in Payerne eingerichtete Arbeits- und Korrektionsanstalt, die innert kurzer Zeit zu klein geworden war. In Orbe arbeiteten die Insassen unter sehr harten Bedingungen an der Trockenlegung der Moorböden sowie im Strassenbau. Ab 1930 wurde die Kolonie erweitert und umfasste fortan unter dem Namen EPO drei separate Einrichtungen: die Strafanstalt Bochuz, die Straf- und Arbeitskolonie von Orbe und die Anstalt Les Prés-Neufs. Nach dem Vorbild von Witzwil und Bellechasse sollten ihre Insassen durch landwirtschaftliche Arbeit gebessert und gesellschaftlich eingegliedert werden.

In der Strafanstalt Bochuz verbüssten ab 1930 gut hundert Verurteilte längere Freiheitsstrafen aufgrund von Verbrechen, während nur wenige aufgrund kleinerer Vergehen und vereinzelte als «Gewohnheitsverbrecher» nach Artikel 42 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs von 1937 inhaftiert wurden. Demgegenüber war die Straf- und Arbeitskolonie von Orbe eine Einrichtung mittlerer Sicherheitsstufe und verfügte lange Zeit über keine Umzäunung. Mit einer Fläche von 360 Hektaren war sie bis ins 21. Jahrhundert der grösste Landwirtschaftsbetrieb des Kantons, der mehrere Höfe, Stallungen, einen Schlachthof, eine Schmiede und eine Werkstatt umfasste und von den rund hundert Insassen (zu Gefängnisstrafen Verurteilte und «Gewohnheitsverbrecher») bewirtschaftet wurde. In der Anstalt Les Prés-Neufs schliesslich wurden 1932-1981 Alkoholkranke – ab den 1940er Jahren solche, die als «unheilbar» galten – nach dem kantonalen Gesetz über die Internierung von Alkoholikern von 1906 (revidiert 1940-1941) administrativ versorgt. Unter den Eingewiesenen fanden sich aber auch erstmalig verurteilte Straftäter, «Psychopathen» nach dem kantonalen Gesetz über den Umgang mit psychischen Krankheiten von 1901 (revidiert 1939) sowie einzelne arbeitslose ehemalige Häftlinge, die als «Freiwillige» bezeichnet wurden. Die rund 50-80 Eingewiesenen, darunter bis mindestens Ende der 1940er Jahre auch Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren, unterstanden einem weniger strengen Regime als diejenigen in der Kolonie und waren nicht in Zellen, sondern in unvergitterten Viererzimmern untergebracht. Sie wurden zur Arbeitserziehung im Landwirtschaftsbetrieb, in der Schreinerei oder in der Korbflechterei beschäftigt. Mit dem Aufkommen neuer Ansätze in der Bekämpfung des Alkoholismus durch Medikamente und ambulante Behandlungsformen sank die Zahl der Eingewiesenen in Les Prés-Neufs deutlich. 1983 wurde die Einrichtung in eine Anstalt für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen umfunktioniert (ab 2000 La Croisée).

Arbeitszimmer des Direktors und Zelle eines Insassen in den Etablissements de la plaine de l'Orbe. Fotografien des Erkennungsdienstes der Waadtländer Kriminalpolizei von 1947 (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens, SB 309/799).
Arbeitszimmer des Direktors und Zelle eines Insassen in den Etablissements de la plaine de l'Orbe. Fotografien des Erkennungsdienstes der Waadtländer Kriminalpolizei von 1947 (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens, SB 309/799). […]

Seit 1983 gehören zum Anstaltskomplex der EPO nur noch die Strafanstalt Bochuz mit Hochsicherheitstrakt, geschlossener Abteilung, Strafvollzug und Psychiatrie sowie die Kolonie von Orbe mit einer Abteilung mittlerer Sicherheitsstufe (Colonie fermée) und einer niederer Sicherheitsstufe (Colonie ouverte). Das Konkordat über den Straf- und Massnahmenvollzug der Westschweizer Kantone und des Tessins von 1966 führte unter anderem die Trennung von erstmaligen und «rückfälligen» Insassen ein. In der Folge spezialisierten sich die EPO insbesondere auf sogenannte Rückfällige und «Gewohnheitsverbrecher» sowie vereinzelt auch als gefährlich eingestufte Erstverurteilte aus diesen Regionen.

Auch wenn Bochuz, die Kolonie und Les Prés-Neufs hinsichtlich der Einweisungskategorien sowie der Anforderungen an Gebäude und Sicherungsmassnahmen grosse Unterschiede aufwiesen, unterstanden sie einem gemeinsamen Leitungsgremium mit Direktor, Vizedirektor und Administration. Für den gesamten Anstaltskomplex zuständig war auch das psychologische und medizinische Fachpersonal, das einen Psychiater, einen Arzt, einen Zahnarzt und einen, später zwei Sozialarbeiter – alle in Teilzeitanstellungen – umfasste. Ein reformierter und ein katholischer Anstaltsgeistlicher, Letzterer ebenfalls Teilzeit angestellt, waren für die Gottesdienste zuständig, betreuten die Gruppentreffen der Anonymen Alkoholiker und leiteten die Bibliothek. Ab Mitte der 1970er Jahre war für die Freizeitbetreuung und den Unterricht der insgesamt rund 300 Eingewiesenen eine einzige Person zuständig, die zudem die nur kurzlebige Anstaltszeitschrift Evasion herausgab. Spätestens ab den 1950er Jahren konnten einzelne Insassen – je nach Alter und Eignung – in den Werkstätten der Strafanstalt eine Berufslehre als Drucker, Buchbinder, Mechaniker, Maurer, Schreiner oder Bäcker absolvieren bzw. auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Kolonie eine Ausbildung zum Bauern machen.

Insassen der Etablissements de la plaine de l'Orbe bei der Feldarbeit und beim Verladen von in der Schreinerei verarbeitetem Holz. Fotografien aus den 1930er Jahren, links von Emile Gos, rechts von René Allegrini (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens, SB 309/789 und 791).
Insassen der Etablissements de la plaine de l'Orbe bei der Feldarbeit und beim Verladen von in der Schreinerei verarbeitetem Holz. Fotografien aus den 1930er Jahren, links von Emile Gos, rechts von René Allegrini (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens, SB 309/789 und 791).

Die Arbeit als zentrales Element des Strafvollzugs sollte nicht nur der Besserung der Eingewiesenen dienen – so die Vorstellung –, sondern sich für die Anstalten auch finanziell lohnen. Für die Insassen bedeutete dies lange, anstrengende Arbeitstage und schlechte Bezahlung. So arbeiteten die Internierten in Les Prés-Neufs in den 1940er Jahren täglich bis zu 14 Stunden in der Landwirtschaft. Regelmässig kritisierten Eingewiesene die schlechten Arbeitsbedingungen sowohl in den Werkstätten als auch auf dem Hof sowie die bescheidene Entschädigung, von der die eine Hälfte als Taschengeld während des Aufenthalts, die andere Hälfte bei der Entlassung ausbezahlt wurde. Darüber hinaus empfanden die Internierten die subjektiven Urteile der Anstaltsaufseher über ihr Betragen, welche die Höhe der Entlöhnung sowie die Möglichkeit bedingter Entlassungen oder Beurlaubungen bestimmten, oft als willkürlich. Unter dem Druck der erstarkenden öffentlichen Bewegungen für Reformen im Strafvollzug, etwa der Groupe Action Prison oder der Aktion Strafvollzug, trugen Parlamentsabgeordnete die Forderungen der Insassen ab den 1970er Jahren gelegentlich an die Konkordatskantone weiter (z.B. 1975 die Genfer «Commission des visiteurs officiels du Grand Conseil»). Im 21. Jahrhundert zielt die Kritik der Beobachter vor allem auf die nach wie vor aktuelle Frage nach dem Umgang mit als «psychisch schwer gestört» geltenden Straftätern, insbesondere jene, für die gemäss Artikel 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs eine stationäre Behandlung unbestimmter Dauer angeordnet wurde («kleine Verwahrung»).

Quellen und Literatur

Weblinks
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GND
VIAF
Kurzinformationen
Variante(n)
Anstalten der Orbe-Ebene
Bochuz
EPO
La Croisée
Les Prés-Neufs
Strafvollzugsanstalten von Orbe

Zitiervorschlag

Ludovic Maugué: "Etablissements de la plaine de l'Orbe", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.04.2024, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/022727/2024-04-16/, konsultiert am 18.04.2024.