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JakobGuntern

15.8.1567 Sitten, 12.9.1617 im Bernischen, von Sitten. Sohn des Martin (->) und der Anastasia von Schalen. Maria de Vinea (Weingartner), Tochter des Jakob, Notars. Schule in Brig, 1583-88 Studien an der Univ. Basel. G., der wenig beflissen, zudem streitsüchtig, arrogant und verschwenderisch war, enttäuschte seinen Vater und wurde von ihm enterbt. 1588 kehrte er ohne ein Diplom ins Wallis zurück. Während des folgenden Jahrzehnts betätigte er sich offenbar als Geschäftsmann und wurde Notar, bekleidete jedoch kein einziges Amt. Als Salzhändler beteiligte er sich am Transit von ital. Salz nach Savoyen (1597-98), v.a. aber als Partner des Deutschen Anton Fels an der Wiederaufnahme der Einfuhr von franz. Salz ins Wallis (1599). Im Salzhandel verbündete er sich ebenso mit Protestanten wie mit Katholiken, so mit Nikolaus Kalbermatten, dem späteren Landeshauptmann und Verwandten durch Heirat. G. häufte ein Vermögen an, z.T. vermutlich durch Betrügereien zu Lasten seiner Geschäftspartner. 1599 erscheint er als Stadtkonsul von Sitten. 1601 wurde er Landschreiber und damit Nachfolger des ebenfalls reformiert gesinnten Gilg Jossen-Bandmatter, der zum Landeshauptmann gewählt worden war. Im März 1604 ergriff der Landrat Massnahmen gegen die Reformierten; insbesondere setzte er G. als Landschreiber ab und verurteilte ihn zu einer Busse von 100 Dukaten. Im Gegensatz zu anderen ref. Patrioten (Angehörige der polit. Elite) unterwarf sich G. nicht. Er behauptete sich in Sitten, nahm im Juni an der Bischofswahl teil, wurde Kastlan von Granges und Bramois und 1608 Bürgermeister von Sitten. 1607-08 wurde er jedoch bei der Vergabe des Salzeinfuhrmonopols übergangen, 1608-09 lehnten ihn die anderen Zenden als Landratsboten für Sitten ab. Im Dez. 1610 wurde er als Hauptverantwortlicher für den Aufenthalt von vier Walliser Schülern im ref. Bern und wegen seiner heftigen Angriffe gegen den Bischof und die Behörden zu 500 Kronen Busse und einem Berufsverbot verurteilt, worauf er nach Bern flüchtete. Im Nov. 1611 verbannte ihn der Landrat wegen Majestätsbeleidigung ("crimen laesae majestatis") für 101 Jahre aus dem Wallis und erklärte ihn für vogelfrei; sein Vermögen wurde beschlagnahmt. Das Recht, sich vor einem ordentl. Richter zu verteidigen, wurde ihm verweigert, wohl weil die Machthaber peinl. Enthüllungen befürchteten.

Quellen und Literatur

  • A. Dubois, Die Salzversorgung des Wallis 1500-1610, 1965, 610-614
  • C. Schnyder, Reformation und Demokratie im Wallis (1524-1613), 2002
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Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit
Lebensdaten ∗︎ 15.8.1567 ✝︎ 12.9.1617

Zitiervorschlag

Rachel Siggen-Bruttin; Alain Dubois: "Guntern, Jakob", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.03.2008, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/021369/2008-03-13/, konsultiert am 29.03.2024.