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Titel

Titulaturen

Titel sind Bezeichnungen, die auf Stand, Ehre, Bildung, Amt oder Dienstgrad ihres Trägers verweisen. Titulaturen sind vor allem im schriftlichen Verkehr verwendete Anredeformen mit dem Titel sowie zusätzlichen Ehrenprädikaten. Sie können sich auf Einzelpersonen wie auf staatliche Gemeinwesen beziehen und ein Verhältnis der Unter-, Gleich- oder Überordnung zwischen Titulierendem und Tituliertem ausdrücken. Vor 1800 kam Titulaturen im Kontext einer als durchgehend hierarchisch gedachten ständischen Gesellschaftsordnung eine zentrale Bedeutung für die Konstituierung und Stabilisierung von Rang- und Herrschaftsverhältnissen zu.

Im Heiligen Römischen Reich konnten Standestitel grundsätzlich nur von Kaiser oder Papst vergeben werden. Im Mittelalter war im schweizerischen Raum der Grafentitel verbreitet (Grafschaft); die Zähringer, Habsburger und Savoyer erlangten den Herzogstitel. Einzelne geistliche Herrschaftsträger trugen bis 1803, die Landesherren von Neuenburg ab dem 17. Jahrhundert bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts den Fürstentitel (Fürstentümer). Auch in den 13 alten Orten blieben trotz des weitgehenden politisch-rechtlichen Bedeutungsverlusts des Adels im Spätmittelalter Herren-, Ritter- oder Junkertitel (Herrschaft, Rittertum, Junker) wichtige Distinktionsmerkmale. Die bei Angehörigen der Eliten verbreitete Praxis des Titel-Erwerbs beim Kaiser oder europäischen Königshäusern wurde indes nach 1648 zusehends als unvereinbar mit dem Souveränitätsanspruch der Republiken gesehen; die meisten Städteorte verboten deshalb ihren Bürgern das Führen auswärtiger Adelstitel.

Eine Seite mit Modelltitulaturen und Abkürzungen, die in der Stadt Bern um 1789 benutzt wurden, aus dem Werk Vorschrift zum Nuzen der Bernerischen Jugend verfertiget durch Johann Jakob Roschi, Schreibmeister an der Kunstschule in Bern (Schweizerische Nationalbibliothek).
Eine Seite mit Modelltitulaturen und Abkürzungen, die in der Stadt Bern um 1789 benutzt wurden, aus dem Werk Vorschrift zum Nuzen der Bernerischen Jugend verfertiget durch Johann Jakob Roschi, Schreibmeister an der Kunstschule in Bern (Schweizerische Nationalbibliothek). […]

Während sich die Orte untereinander weiterhin mit der – teils heute noch verwendeten – Solidaritätsformel «getreue, liebe Eidgenossen» anredeten, insistierten sie im diplomatischen Verkehr mit auswärtigen Mächten nun vermehrt auf Titulaturen, welche die staatliche Souveränität zum Ausdruck bringen sollten. Nach einem 1650-1653 ausgetragenen Titulaturenstreit liess die kaiserliche Kanzlei in Wien in der Anrede der Orte jegliche Verweise auf Reichszugehörigkeit weg. Auch die Untertanen hatten sich in Briefen an die Obrigkeit verbindlich vorgeschriebener Anredeformen zu bedienen, welche die ständische Distanz zu den Herrschenden markierten. Im 17. Jahrhundert war der Herrentitel zur bevorzugten Standesbezeichnung regierender Geschlechter geworden; zur Beilegung innerstädtischer Konflikte wurde 1782 in Freiburg und 1783 in Bern zudem allen regimentsfähigen Bürgern erlaubt, das als adliges Rangzeichen betrachtete Prädikat «von» oder «de» zu tragen.

Mit der Infragestellung ständischer Vorrechte im Gefolge der Französischen Revolution intensivierte sich die Kritik an herausgehobenen Titeln. In den Drei Bünden wurden bereits 1794 alle Adelsbezeichnungen verboten. 1798 wurden in Artikel 8 der Helvetischen Verfassung alle erblichen Ehrentitel für ungültig erklärt und per Dekret die allgemeine Anrede «Bürger» vorgeschrieben. Schon bald fanden indes die Anredeformen des Ancien Régime wieder Verwendung und wurden in der Restaurationszeit in den meisten Kantonen wieder verbindlich eingeführt. Erst mit der Bundesverfassung von 1848 (Artikel 4) verschwanden die Standestitel in der ganzen Schweiz. 1903 bezeichnete der Bundesrat den Zusatz «von» oder «de» explizit als blossen Namensbestandteil; der Herrentitel hatte sich inzwischen, wie auch die Anrede «Madame» im Französischen, von seiner ständischen Bedeutung gelöst und gilt seither als reine Höflichkeitsform.

Parallel zum Verschwinden erblicher Standestitel stieg ab dem 19. Jahrhundert die Bedeutung von Bildungstiteln für den sozialen Status und den teils rechtlich reglementierten Zugang zu Berufen. Daneben finden Titel heute vor allem zur – meist zeitlich auf die Dienstdauer befristeten – Bezeichnung von Inhabern kirchlicher, politischer und administrativer Ämter, militärischer Grade oder diplomatischer Ränge Verwendung.

Quellen und Literatur

  • K. Ricklin, «"… Dass das schöne und simple Wort Bürger gebraucht werde..."», in ThBeitr. 136, 1999, 63-77
  • N. Weber, «Die Ordnung der Titel», in Archiv für Kulturgesch. 93, 2011, 113-144
Weblinks

Zitiervorschlag

Nadir Weber: "Titel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.12.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017435/2013-12-18/, konsultiert am 29.03.2024.