Karikatur von Bö, erschienen im Nebelspalter, 1936, Nr. 2 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica).
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Die G. ist benannt nach dem 4.2.1936 in Davos vom jüd. Studenten David Frankfurter erschossenen Leiter der Landesgruppe Schweiz der NSDAP, Wilhelm Gustloff. Das Attentat hatte ein grosses Aufsehen zur Folge. Die NSDAP machte Gustloff daraufhin zum "Blutzeugen" der Bewegung und nahm die Tat zum Anlass für judenfeindl. Stimmungsmache. Die dt. Propaganda konstruierte zudem eine "Mitschuld der Schweizer Hetzpresse" am Attentat. Der Bundesrat bestritt einen solchen Zusammenhang, veranlasste aber eine strengere Handhabung der Pressegesetze und verbot formell Landes- und Kreisleitungen der NSDAP in der Schweiz. Er duldete jedoch das Fortbestehen der Organisation.