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Kulturkampf

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es in den meisten europäischen Staaten zu sogenannten Kulturkämpfen. Diese lassen sich als Modernisierungskrisen bezeichnen, als Etappen im Prozess der Säkularisierung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft. Dabei ging es dem Nationalstaat des 19. Jahrhunderts um die Emanzipation von der Kirche, die jahrhundertelang mit der Staatsmacht verflochten war, und dementsprechend um eine Neubestimmung der Beziehung zwischen Kirche und Staat, die zu einer Reduktion kirchlicher Einflüsse auf die Gesellschaft führte. In einem engeren Sinn bildete dieser "Investiturstreit des 19. Jahrhunderts" (Peter Stadler) eine religiös-weltanschauliche Auseinandersetzung zwischen katholischer Kirche und politischem Katholizismus einerseits, nachabsolutistischem Staat und antiklerikalem Liberalismus andererseits.

Der Berliner Pathologe und nationalliberale Abgeordnete Rudolf Virchow (1821-1902) verwendete den seit 1858 bekannten Begriff Kulturkampf im preussischen Landtag und meinte damit den weltanschaulichen und politisch-rechtlichen Grundsatzkonflikt zwischen dem preussischen Staat Bismarcks und der katholischen Kirche bzw. der katholischen Zentrumspartei, der nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 aufgebrochen war. Das Schlagwort wurde über die Tagespolemik hinaus als Geschichtsbegriff rezipiert und ging als Fremdwort auch in andere Sprachen wie das Französische und Italienische ein.

Die Zeit vor 1870

In der Schweiz reichen die Wurzeln des Kulturkampfs bis in die Aufklärung und die Helvetische Republik zurück. Die entscheidende Polarisierung erfolgte jedoch in der Regeneration mit dem Aufkommen des politischen und weltanschaulichen Liberalismus während der 1830er Jahre (Enzyklika "Mirari vos" von 1832 mit ihrer Verurteilung der liberalen Freiheiten, Badener Artikel von 1834). Der Gegensatz zwischen den konservativ-bewahrenden, mehrheitlich katholischen und den liberal-fortschrittlichen, mehrheitlich reformierten Kantonen und Kräften verschärfte sich in den 1840er Jahren durch den Aargauer Klosterstreit, die Jesuitenberufung nach Luzern 1844, die Freischarenzüge sowie den Sonderbund und die Gründung des Bundesstaates. Er führte zu einer Spaltung der Katholiken, deren konservative Mehrheit sich auf bundesstaatlicher Ebene marginalisiert sah, während liberale Katholiken im Bundesstaat in führende Positionen aufstiegen, und ging einher mit einer Rekonfessionalisierung auf beiden Seiten (Konfessionalismus) sowie einer rasch fortschreitenden verstärkten Ausrichtung von Kirche und Katholizismus auf Rom (Ultramontanismus). Zugleich intensivierte sich ab 1848 das kirchliche Leben, vor allem durch den raschen Aufbau eines Netzwerks katholischer Vereine. Bereits damals kristallisierten sich Konflikte heraus, die den Kulturkampf der 1870er Jahre vorwegnahmen. Im Kanton Freiburg verteidigte Bischof Etienne Marilley traditionelle Vorrechte der katholischen Kirche gegen das staatskirchenrechtliche Programm der radikalen Freiburger Regierung. Als er den Eid auf die Kantonsverfassung von 1848 nur mit Einschränkung zulassen wollte, wurde er abgesetzt, inhaftiert und nach Frankreich ausgewiesen (bis 1856). Im Kanton St. Gallen versuchte die liberale Regierung 1855-1857 den Einfluss der Kirche auf das Erziehungswesen zu beschränken, etwa durch die Aufhebung der konfessionellen Mittelschulen 1855 und die Gründung einer paritätischen Kantonsschule 1856. Kulturkampfcharakter besass im Tessin die "Legge civile ecclesiastica", die 1855 jede geistliche Aktivität der staatlichen Kontrolle unterstellte. In dieselbe Richtung zielten die Zwangsmassnahmen der Berner Regierung gegen die Tätigkeit katholischer Ordensschwestern an jurassischen Schulen. Zürich hob 1862 die Abtei Rheinau auf.

In eine neue Phase trat der Kulturkampf mit der Publikation der Enzyklika "Quanta cura" von 1864, der als Anhang ein "Syllabus" der "hauptsächlichsten Irrtümer der Zeit" beigefügt war. Dieser stellte in autoritär-defensiver Abgrenzung jede Aussöhnung der katholischen Kirche "mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und mit der modernen Kultur" in Abrede und fachte in der zweiten Hälfte der 1860er Jahre den schwelenden Kulturkampf in den radikal und liberal regierten Kantonen weiter an.

Die Jahre zwischen 1871 und 1874

Antiklerikale Karikatur aus dem Nebelspalter, 1875, Nr. 44 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica).
Antiklerikale Karikatur aus dem Nebelspalter, 1875, Nr. 44 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica). […]

Zur offenen Auseinandersetzung kam es nach der Definition des Dogmas über den päpstlichen Primat und die päpstliche Unfehlbarkeit auf dem Ersten Vatikanum. Zwar interpretierte der St. Galler Bischof Carl Johann Greith die päpstliche Unfehlbarkeitslehre im Hirtenbrief der Schweizer Bischöfe von 1871 in einem restriktiven Sinn und entdramatisierte damit die in der Öffentlichkeit überschätzten Auswirkungen des Dogmas auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Innerhalb der Katholiken formierte sich dennoch ein Teil des liberal-radikalen Lagers und spaltete sich als christkatholische Kirche von der römisch-katholischen Kirche ab. Der politische Radikalismus ergriff die Gelegenheit, den Konflikt im Zusammenhang mit den in Gang gebrachten Verhandlungen über die Revision der Bundesverfassung hochzuspielen. In dieser Situation führten zwei Ereignisse zur Eskalation: die Exkommunikation des die päpstliche Unfehlbarkeitslehre ablehnenden Pfarrers Paulin Gschwind in Starrkirch-Dulliken durch den Basler Bischof Eugène Lachat 1872 sowie die vom Papst ohne Vorwissen der Genfer Regierung erfolgte Erhebung des Weihbischofs Gaspard Mermillod zum apostolischen Vikar von Genf 1873. Die liberale Mehrheit der Diözesanstände des Bistums Basel (ohne Zug und Luzern) reagierte 1873 mit der Absetzung von Bischof Lachat, während der Bundesrat im selben Jahr Weihbischof Mermillod aus der Schweiz auswies. Die Berner Regierung enthob die mit Lachat solidarischen jurassischen Priester ihrer Ämter und wies sie im Januar 1874 aus dem Kanton aus. Gleichzeitig schuf sie eine auch für Katholiken verbindliche demokratische Kirchenverfassung (Pfarrwahlrecht). Als Pius IX. in der Enzyklika "Etsi multa luctuosa" vom 21. November 1873 den Kulturkampf in der Schweiz scharf verurteilte, brach der Bundesrat die diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl ab und wies am 12. Dezember 1873 den päpstlichen Geschäftsträger in Luzern aus. Vor diesem Hintergrund gelangten die gegen die katholische Kirche gerichteten konfessionellen Ausnahmeartikel in die Bundesverfassung von 1874.

Vom Kulturkampf am meisten betroffen waren die konfessionell gemischten Kantone Bern und Genf mit ihren katholischen Minderheiten. Im Berner Jura leistete die katholische Bevölkerung trotz militärischer Truppenpräsenz passiven Widerstand und organisierte sich unter schwierigen Bedingungen in einer Art permanentem Ausnahmezustand. In der Stadt Bern ging die katholische Kirche St. Peter und Paul an die Christkatholiken über. Der Kanton Genf wies 1872 die Schulorden aus und legte das Kirchenwesen in die Hände des Staates. Weniger radikal wurde der Kulturkampf in den Kantonen Aargau und Solothurn geführt, wo es unter anderem zu Klosteraufhebungen kam. Im Kanton Zürich wurden die Katholiken durch Gemeinde- und Regierungsentscheid aus der katholischen Augustinerkirche der Stadt Zürich verdrängt, die an die Christkatholiken überging. In den Kantonen Tessin und St. Gallen erreichte der Kulturkampf einen letzten Höhepunkt des Gegensatzes zwischen Konservativen und Liberalen. Die Besonderheit im Kanton St. Gallen lag darin, dass die Mehrheit der sankt-gallischen Kulturkämpfer liberale Katholiken waren, von denen wiederum führende Repräsentanten wie der Politiker Matthias Hungerbühler nach dem Abflauen der Auseinandersetzungen in der römisch-katholischen Kirche verblieben. Hungerbühler stellte sich auch dezidiert gegen die Errichtung einer christkatholischen Kirche, ganz im Unterschied zu anderen katholischen Kulturkämpfern wie dem Aargauer Politiker Augustin Keller. Mehr als in anderen Kantonen und ähnlich wie im Kanton Solothurn erscheint der sankt-gallische Kulturkampf somit auch als eine Auseinandersetzung zwischen ultramontanem und liberalem Katholizismus. Vom Kulturkampf nicht betroffen waren die katholisch-konservativen Kantone, nur geringfügig die übrigen Kantone, etwa Basel und Thurgau.

Abflauen und Beendigung des Kulturkampfes ab 1874

Mit der Annahme der Bundesverfassung von 1874 hatte der Kulturkampf seinen Zenit überschritten. Wichtige Ziele der Liberal-Radikalen wie das zivile Begräbniswesen, die Feststellung des Zivilstands durch den Staat und die staatliche Lenkung des Schulwesens waren erreicht. Weitere Faktoren begünstigten die Entspannung: Die christkatholische Kirche der Schweiz, die aus der Konzilsopposition heraus in enger Wechselwirkung zum Kulturkampf entstanden war, fand trotz gezielter Förderung durch die Kulturkampfkantone Bern (Errichtung einer christkatholischen Fakultät an der Universität Bern), Aargau und Solothurn keine Breitenwirkung. Auf katholischer Seite gewannen auf Ausgleich bedachte Kräfte wie der Luzerner Politiker Philipp Anton von Segesser an Einfluss. Ausserdem liessen auch die Wirtschaftsdepression, die nach 1873 einsetzte, und die soziale Frage den kulturkämpferischen Elan erlahmen – dass sozioökonomische Faktoren den Kulturkampf mitverursacht haben, ist im Übrigen nach heutigem Forschungsstand eher zu verneinen.

Der Pontifikatswechsel 1878 brachte in der Schweiz wie in anderen Ländern die Wende. Der neue Papst Leo XIII. signalisierte Verhandlungsbereitschaft und auf nationaler Ebene arbeiteten die Bundesräte Emil Welti und Louis Ruchonnet ebenfalls auf einen Ausgleich hin. Bern war bereits 1875 vom Bund zur Zurücknahme seiner durch die Bundesverfassung von 1874 verfassungswidrig gewordenen Ausweisung der jurassischen Priester gezwungen worden. 1878 ermöglichten die nunmehr kirchlich tolerierten demokratischen Pfarrwahlen deren Rückkehr auf die früheren Pfarrstellen. In Genf gelang eine Normalisierung durch die Beförderung von Bischof Mermillod zum Bischof von Lausanne-Genf mit Sitz in Freiburg sowie durch die Aufhebung des apostolischen Vikariats Genf. Auch im Bistum Basel kam nach Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Bundesrat eine Lösung zustande. Bischof Lachat wurde 1884 bei gleichzeitiger Erhebung in den Rang eines Erzbischofs als apostolischer Administrator des Kantons Tessin nach Lugano transferiert, was 1885 die Wahl des konzilianten Bischofs Friedrich Fiala und 1888 die Eingliederung des Kantons Tessin in das Bistum Basel (bis 1968) ermöglichte.

Einzelne Nachhutgefechte, etwa die 1882 geplante Einführung eines eidgenössischen Schulsekretärs, betrafen vor allem das Schulwesen. 1885 konnte der Kulturkampf im Wesentlichen als abgeschlossen gelten. Mit der Wahl des ersten katholisch-konservativen Bundesrats Josef Zemp 1891 begann der politische Integrationsprozess der Katholisch-Konservativen in den Bundesstaat, der nach dem Ersten Weltkrieg mit der liberal-konservativen Allianz (Bürgerblock) gegen die Sozialdemokratie und mit der Wiedererrichtung der Nuntiatur in Bern 1920 zum Abschluss kam, freilich ohne dass dadurch die traditionellen weltanschaulichen und konfessionellen Gegensätze beseitigt worden wären.

Wertung und Nachwirkungen

Über den herkömmlichen Konflikt zwischen Staat und Kirche hinaus richtete sich der Kulturkampf gegen kirchliche Einflusspositionen, die im Zug der Durchsetzung einer säkularisierten Gesellschaftsordnung nicht länger zu halten waren. Insofern lässt sich der schweizerische Kulturkampf als Modernisierungskrise verstehen, wobei der Konflikt angesichts der spezifischen politisch-kirchlichen Konstellationen des 19. Jahrhunderts eskalierte. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die schweren konfessions- und kirchenpolitischen Erschütterungen des Kulturkampfs das gesellschaftliche Leben und insbesondere die Mentalitäten in der Schweiz bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts prägten und deren Folgen lange und nachhaltig wirkten. Bei neuralgischen Themen, sei es der Streit um die Beibehaltung konfessioneller Grundschulen, sei es die Abstimmung über den Jesuitenartikel 1973, die Jurafrage oder den Bistumsartikel 2001, brach der Konflikt punktuell immer wieder auf.

Quellen und Literatur

  • HS I/1; I/2; I/4; I/6
  • F. Panzera, Società religiosa e società civile nel Ticino del primo Ottocento, 1989
  • Junker, Bern 2, 338-351
  • SolGesch. 4, 426-444
  • R. Lill, F. Traniello, Der Kulturkampf in Italien und in den deutschsprachigen Ländern, 1993
  • B. Mani, Etre catholique à Genève au temps du Kulturkampf, Liz. Genf, 1995
  • P.A. von Segesser, Briefwechsel 6, hg. von V. Conzemius, 1995 (Einleitung)
  • V. Conzemius, «Der Kulturkampf in der Schweiz», in Rottenburger Jb. der Kirchengesch. 15, 1996, 27-42
  • M. Stierlin, Die Katholiken im Kt. Zürich 1862-1875 im Spannungsfeld zwischen Eingliederung und Absonderung, 1996
  • P. Stadler, Der Kulturkampf in der Schweiz, 21996 (1984)
  • SGGesch. 6, 187-206
Weblinks

Zitiervorschlag

Franz Xaver Bischof: "Kulturkampf", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 06.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017244/2008-11-06/, konsultiert am 19.03.2024.