de fr it

Zehngerichtenbund

Der Zehngerichtenbund wurde als jüngster der drei rätischen Bünde am 8. Juni 1436 in Davos gegründet, nachdem der letzte Toggenburger, Graf Friedrich VII., am 30. April 1436 ohne männlichen Erben und ohne Testament verstorben war. Als Rechtsnachfolger der Vazer waren die Toggenburger zu Territorialherren über die nordalpinen Talschaften Prättigau (inklusive Chorherrengericht Schiers), oberes Albulatal (Belfort), Churwalden, Schanfigg und die Herrschaft Maienfeld geworden. Aus Furcht vor der ungewissen Zukunft, vor einer eventuellen Aufteilung der Herrschaftsgebiete oder deren Übertragung an Österreich, schlossen sich die Untertanen im Einverständnis mit der Witwe Friedrich VII., Elisabeth von Matsch, in Davos zu einem Bündnis zusammen. Die Abgeordneten der Gerichtsgemeinden Klosters, Davos, Castels, Schiers, St. Peter, Langwies, Churwalden, Belfort, Maienfeld und Malans versprachen, einander zur Wahrung ihrer Rechte beizustehen, nur gemeinsam andere Bündnisse einzugehen, das Recht beim Richter des Wohnortes zu suchen und den Bund alle zwölf Jahre wieder zu beschwören. Am Zehngerichtenbund waren keine Herren beteiligt, er wurde ausschliesslich von den Gemeinden gebildet. Die erste Leitung hatte der Bundslandammann Ulrich Beeli von Davos inne. Die Bundstage fanden denn auch stets in Davos statt. Der Zusammenschluss der Untertanen konnte nicht verhindern, dass die Gebiete der Gerichtsgemeinden aufgeteilt wurden: Der grösste Teil ging an die Grafen von Montfort, das vordere Prättigau an die Grafen von Matsch sowie Maienfeld und Malans an die Freiherren von Brandis über. Die Montforter verkauften ihre Gerichte 1470 und die Matscher die ihren 1477 an die Herzöge von Österreich. Diese fassten ihre Gebiete zu einer Vogtei zusammen (acht Gerichte), der Landvogt – zumeist ein Bündner – residierte auf der Burg Castels bei Luzein. 1509 veräusserten die von Brandis die Herrschaft Maienfeld an die Drei Bünde, womit diese gleichzeitig eine Landvogtei der Bündner wurde. Obwohl die Leute des Zehngerichtenbunds souverän über die Landespolitik und die Lokalverwaltung bestimmten, waren sie territorialrechtlich (hohe Gerichtsbarkeit und Abgaben) österreichische Untertanen. Die Herrschaft Maienfeld war einerseits Mitglied des Zehngerichtenbunds und dort mitbestimmend in Landesangelegenheiten, andererseits Untertanengebiet der Drei Bünde, in deren Organen sie indirekt über sich selbst mitentschied. 1437 verbanden sich acht der Gerichte bereits mit dem Gotteshausbund, 1450 schloss der Zehngerichtenbund ein Bündnis mit dem Gotteshausbund und 1471 mit dem Grauen Bund. Ab 1486 nahm er an gemeinsamen Feldzügen der Gemeinen Drei Bünde teil. 1524 gaben sich die drei Bünde eine gemeinsame Verfassung. Es gelang ihm nicht, ein zugewandter Ort der Eidgenossen zu werden, wie es die anderen beiden Bünde ab 1497 bzw. ab 1498 waren, hingegen verbündete er sich gemeinsam mit den übrigen zwei Bünden 1600 mit dem Wallis, 1602 mit Bern und 1607 mit Zürich. Erst in den Jahren 1649-1652 gelang es den zehn Gerichten, sich von den österreichischen Rechten freizukaufen und ein vollwertiges Mitglied des Dreibündestaates zu werden.

Quellen und Literatur

  • SSRQ GR II/1
  • P. Gillardon, Gesch. des Zehngerichtenbundes, 1936
  • Pieth, Bündnergesch.
  • HbGR 1-2
Weblinks
Weitere Links
e-LIR

Zitiervorschlag

Martin Bundi: "Zehngerichtenbund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.01.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017163/2015-01-25/, konsultiert am 17.04.2024.