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Schwäbischer Städtebund

Unter der Führung Ulms schlossen sich am 4.7.1376 die 14 Reichsstädte Ulm, Konstanz, Überlingen, Ravensburg, Lindau, St. Gallen, Wangen, Buchhorn, Reutlingen, Rottweil, Memmingen, Biberach, Isny und Leutkirch zu dem bis 1380 befristeten S. zusammen (Städtebünde). Der Bund richtete sich gegen den z.T. aggressiv betriebenen Herrschaftsausbau der Landesfürsten (Württemberg, Bayern) und gegen die kaiserl. Verpfändungspolitik: Die Städte sahen sich durch den Geldbedarf der Königswahl Wenzels bedroht, verpfändet oder verkauft zu werden. Der als Einung (conspiratio) im Sinne der Goldenen Bulle von 1356 verbotene S. behauptete sich am 14.5.1377 in der Schlacht bei Reutlingen gegen den Hauptgegner Gf. Ulrich von Württemberg, worauf Kg. Wenzel versprach, die Städte nicht vom Reich zu entfremden. Der S. wurde zu einem bedeutenden polit. Faktor. Am 17.6.1381 schloss er sich mit dem Rhein. Städtebund zusammen und wuchs auf 40 Mitglieder an, darunter Basel und Wil (SG). Am 21.2.1385 vereinigten sich der Schwäb. und Rhein. Städtebund mit Zürich, Bern, Solothurn und Zug zu einem Verteidigungsbündnis (Konstanzer Bund), dem sich auch Luzern indirekt anschloss. Dieser gegen die Habsburger gerichtete Bund, der für die eidg. Stände nur eine geografisch begrenzte Hilfeleistungspflicht vorsah, zerfiel bereits 1386. Der Gegensatz des S.s zum Reich und zu den Fürsten entlud sich im Städtekrieg von 1386 bis 1388, in dem die Städte am 23.8.1388 bei Döffingen eine militär. Niederlage erlitten. Kg. Wenzel verbot am 2.5.1389 sämtl. Städtebünde, und die Städte schlossen sich am 5.5.1389 dem Landfrieden von Eger an. Spätere Zusammenschlüsse der schwäb. Städte hatten keine polit. Durchschlagskraft mehr.

Quellen und Literatur

  • E. Holtz, Reichsstädte und Zentralgewalt unter Kg. Wenzel 1376-1400, 1993
  • LexMA 7, 1608 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Karl Heinz Burmeister: "Schwäbischer Städtebund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.01.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017155/2013-01-17/, konsultiert am 19.03.2024.