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AlbrechtManuel

Als Schultheiss von Bern. Öl auf Holz, 1631 (Burgerbibliothek Bern).
Als Schultheiss von Bern. Öl auf Holz, 1631 (Burgerbibliothek Bern).

2.11.1560 Bern, 11.8.1637 Bern, ref., von Bern. Sohn des Niklaus (->) und der Ursula Vogt. 1) 1586 Ursula von Graffenried, Tochter des Niklaus von Graffenried, 2) 1605 Magdalena Nägeli, Tochter des Hans Franz Nägeli und Witwe des Hans Steiger und des Johann von Wattenwyl. 1578 Substitut der Stadtkanzlei, 1588 Berner Grossrat, 1591 Heimlicher, Sechzehner und Kleinrat, Landvogt zu Yverdon, 1595 Kleinrat und Venner zu Gerbern, seit 1597 Statthalter des Schultheissenamtes und Mitglied des Geheimen Rates, 1600-32 Schultheiss von Bern. Zu seinen vielen Missionen gehörte 1590 die Vermittlung eines Friedens zwischen Genf und Savoyen. Er bekämpfte entschieden Ansprüche Savoyens auf Genf und die Waadt (Tagsatzung von 1612) und erreichte 1617, dass Savoyen gemäss Lausanner Vertrag von 1564 erneut auf die beiden Gebiete verzichtete und mit Bern ein Schutzbündnis abschloss, das Genf einbezog. Im Wallis vertrat er die Interessen der Neugläubigen gegen die einsetzende Rekatholisierung und gegen das Bündnis mit Spanisch-Mailand (1601-03). Gegen den Willen des Fürstbf. von Basel bewirkte er 1612 die Erneuerung des Burgrechts Berns mit dem Münstertal zur Stärkung der dortigen Reformierten. 1618 unterstützte M. die Bürgerschaft Neuenburgs gegen ihren Herrn, den Hzg. von Longueville, in ihrem Beharren auf dem Gewohnheitsrecht und der Ablehnung eines neuen herzogl. Landrechts. In verschiedenen eidg. Münzkonferenzen (1603-21) setzte er sich für Währungsstabilität ein. Während rund 30 Jahren prägte M. die eidg. Politik im Sinne der ref. Stände, weitere 14 Jahre diente er dem bern. Staat im Innern.

Quellen und Literatur

  • EA 5 I; 5 II A
  • F. Thormann, Die Schultheissenbilder der Berner Stadtbibliothek, 1925, Nr. 15
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Zitiervorschlag

Ulrich Moser: "Manuel, Albrecht", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.12.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016683/2009-12-08/, konsultiert am 28.03.2024.