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Spital

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit waren Spitäler Fürsorgeeinrichtungen, in denen Bedürftige unterschiedlichster Art versorgt und beherbergt wurden. Getragen wurden sie anfänglich von geistlichen Institutionen, später zusehends von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der funktionalen Ausdifferenzierung des Anstaltswesens im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Spital zu einer spezialisierten Institution für die Heilung und Pflege Kranker, dem Krankenhaus. In der Deutschschweiz wird die Bezeichnung Spital sowohl für das historische Spital als auch für das moderne Krankenhaus verwendet (entsprechend dem französischen hôpital und dem italienischen ospedale). Analog zum ganzen Gesundheitswesen erfuhr auch das Spitalwesen im 20. Jahrhundert eine tiefgreifende Professionalisierung.

Mittelalter

Das Spital, das ab dem 4. Jahrhundert im byzantinischen Reich als karitative Institution verbreitet war, erscheint auch im Abendland schon im Frühmittelalter als Anstalt für alle, die nicht selbst für sich sorgen konnten. Arme, Alte, Obdachlose, Waisen, Krüppel, Bettler, Pilger, mittellose Schwangere zur Zeit der Niederkunft und auch mittellose Kranke erhielten im Spital Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung. Der Aufenthalt im Spital war ein zeitweiliger, kurzfristiger; erst im späteren Mittelalter erfüllten die Spitäler auch die Funktion von Altersheimen (Altersvorsorge), so vor allem die Bürgerspitäler bedeutender Städte, in denen fast ausschliesslich nur noch eigene Bürger als Insassen und Pfründner aufgenommen wurden. Neben diesen allgemeinen Spitälern (hospitale pauperum et peregrinorum) entstanden vom Hochmittelalter an Sonderspitäler: In Mitteleuropa waren die Leprosenspitäler (Siechenhäuser) weit verbreitet, in geringerem Ausmass gab es Spitäler der Antoniter für Ergotismuskranke (Mutterkornvergiftung), schliesslich wurden im Spätmittelalter auch Pestspitäler (Pest) und Spitäler für Syphiliskranke (Syphilis) gegründet. Nur diese Sonderspitäler sind von der Funktion her vergleichbar mit dem modernen Spital als Heil- und Pflegeanstalt für Kranke.

Räumliche Verbreitung der Spitäler im Verlauf des Mittelalters

Im Gebiet der heutigen Schweiz sind die ältesten Spitäler bei den Klöstern St. Gallen (8. Jh.) und Saint-Maurice (10. Jh.) sowie in den Bischofsstädten Chur (8. Jh.), Lausanne (9. Jh.) und Sitten (12. Jh.) belegt. Bis 1200 sind zehn weitere Spitaleinrichtungen fassbar, darunter die ersten von den Spitalorden geführten Spitäler. Im Wallis wurde das Hospiz des Grossen St. Bernhard eingerichtet, dem Spitäler in Bourg-Saint-Pierre, Roche und Vevey sowie das alte Spital von Lausanne übertragen wurden. Den Johannitern gehörte das Spital der Kommende Münchenbuchsee an. Das Spital von Schaffhausen unterstand dem Kloster Allerheiligen. In Casaccia und Orbe wurden kommunale Spitäler und in Rheinfelden und Bad Ragaz Leprosorien eröffnet. Vom 13. Jahrhundert bis zur Reformation kamen insgesamt 224 weitere Spitaleinrichtungen dazu. Davon waren 97 Leprosorien, die im Lauf des späteren Mittelalters anteilmässig zunahmen: Ab 1400 wurden mehr Leprosorien als allgemeine Spitäler errichtet.

In der Literatur zur Spitalgeschichte wird davon ausgegangen, dass die Städte in der Mitte des 13. Jahrhunderts jeweils beide Anstalten, ein allgemeines Spital und ein Leprosorium, aufwiesen. Dies trifft für das Gebiet der heutigen Schweiz aber nur für die vor 1200 entstandenen grösseren Städte wie Basel, Bern, Chur, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Sitten, Solothurn und Zürich zu. Von den vielen jüngeren Kleinstädten des Mittellands, in denen erst Ende des Mittelalters Spitalanstalten nachgewiesen sind, verfügte etwa die Hälfte nur über eine Anstalt, entweder über ein allgemeines Spital oder über ein Leprosorium. Hierin unterschieden sie sich nicht von den 44 nichtstädtischen Ortschaften, in deren Umgebung auch allgemeine Spitäler oder Leprosorien belegt sind. In den Tessiner Borghi Bellinzona, Locarno und Lugano gab es keine Leprosorien, nur allgemeine Spitäler.

Auffallend ist, dass von Anfang an Spitaleinrichtungen in städtischen wie in ländlichen Orten gegründet wurden: Von den 15 vor 1200 belegten Anstalten befanden sich zehn in Städten (drei in Bischofsstädten, drei in Städten bedeutender Klöster, vier in kleinen Städten) und fünf bei ländlichen Orten. Von den 77 Spitaleinrichtungen, die im 13. Jahrhundert erstmals erwähnt sind, wurden 60 bei oder in städtischen und 17 bei ländlichen Orten gegründet. Im 14. Jahrhundert nahmen die Spitalgründungen im gleichen Ausmass zu: Von 87 neu nachgewiesenen Anstalten waren 40 Leprosorien, wovon 32 bei städtischen und acht bei ländlichen Orten entstanden. Nur drei der 47 allgemeinen Spitäler lagen bei nichtstädtischen Orten.

Spitalgründungen vom 13. Jh. bis zur Reformation

 allgemeine SpitälerLeprosorienandere SonderspitälerTotal
1200-13005125177
1300-14004740087
1400 bis zur Reformation2632260
Total124973224
Spitalgründungen vom 13. Jh. bis zur Reformation -  

Institutionelle Träger der Spitäler

Bis um 1300 wurde die Mehrzahl der Spitaleinrichtungen Klöstern, Ritter- und Spitalorden oder dem höheren Klerus unterstellt, später gegründete Anstalten gelangten nur noch ausnahmsweise unter geistliche Trägerschaft (von den 51 im 13. Jahrhundert neu nachgewiesenen allgemeinen Spitälern waren 29 geistlich, von den 47 im 14. Jahrhundert gegründeten allgemeinen Spitälern nur sieben). Hierin wirkte sich die Reformmassnahme des kirchlichen Spitalwesens aus, die Papst Clemens V. auf dem Konzil von Vienne 1311-1312 getroffen hatte (Dekretale "Quia contigit"). Um zu verhindern, dass das Stiftungsvermögen dem Stiftungszweck entfremdet werde, durften Spitäler künftig nicht als Pfründen verliehen werden und deren Leitung sollte an kommunale Behörden übergehen. Damit begann die Kommunalisierung des Spitalwesens, die auch in der Schweiz wirksam wurde. Der Reformbeschluss des Konzils von Vienne kam den "staatskirchlichen" Bestrebungen städtischer und ländlicher Obrigkeiten entgegen, die bestrebt waren, die Spitäler in ihrem Herrschaftsbereich zu kontrollieren. Besonders erfolgreich bei der Durchsetzung des obrigkeitlichen Regiments im Spitalwesen waren die Zähringerstädte Bern und Freiburg. Als in Bern die bürgerliche Stiftung des Niederen Spitals von 1307 allzusehr unter die Einflussnahme der Berner Deutschordenskommende geriet, verlegten Schultheiss und Rat das Spital kurzerhand auf die andere Aareseite vor das Untertor der Stadt in eine andere Pfarrei und ein anderes Bistum. Auch in Freiburg, dessen bürgerliche Spitalstiftung 1248 bei der Marienkirche erfolgte, unterstand deren Leitung von Anfang an dem Kleinen Rat der Stadt. Dieser ernannte den Spitalmeister wie auch den Rektor und die anderen Geistlichen. Das Spital kam für den Unterhalt von Kirche und Kleriker auf, was der Umkehr der sonst üblichen Inkorporationsverhältnisse entsprach: Nicht das Spital war der Kirche, sondern die Kirche dem Spital inkorporiert.

In Städten mit geistlichen Stadtherren oder bedeutenden alten Klöstern oder Stiften, denen die Pfarreien und geistlichen Gerechtsamen der Stadt unterstanden – zum Beispiel in Basel, Chur, Genf, Lausanne, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Sitten, Solothurn und Zürich – liess sich die Kommunalisierung des Spitalwesens nicht so uneingeschränkt verwirklichen und es bildeten sich verschiedenartige Mischformen geistlich-kommunaler Spitalverwaltung. In Zürich unterstand die Vermögensverwaltung schon früh dem Zürcher Rat, der den Spitalmeister ernannte, aber die geistliche Betreuung des Spitals und seiner Kaplanei wie auch die Ernennung des Spitalkaplans und die Festlegung seiner Amtspflichten oblagen dem Grossmünster, in dessen Pfarrei das Spital gelegen war. Ähnlich vermochte auch in Solothurn das St.-Ursus-Stift seine pfarreirechtliche Zuständigkeit zu wahren.

Auch in den Bischofsstädten Basel, Chur, Genf, Lausanne und Sitten wurde das Spitalwesen im Laufe des 15. Jahrhunderts unter Beteiligung der Stadtregierungen reformiert und kommunalisiert. Generell herrschten bis ins 13. Jahrhundert die geistlichen Spitäler vor. Ab dem 14. Jahrhundert setzte sich die Kommunalisierung durch, bis zur Reformation kamen aber die verschiedensten kirchlich-kommunalen Mischformen vor, wobei die Güterverwaltung mehrheitlich kommunal kontrolliert wurde, während Spitalkirche und geistliche Betreuung der Spitalinsassen kirchlichen Institutionen unterstellt blieben. Der Spitalbetrieb wurde teils durch weltliche Bedienstete, teils durch religiöse oder semireligiöse Bruderschaften gewährleistet.

Träger der kirchlichen Spitäler vor 1400

Bischöfe3Antoniter1
Domstifte4Chorherren vom Heiligen Grab in Jerusalem1
Kollegiatsstifte1Hospitaliter vom Heiligen Geist2
Benediktiner2Johanniter12
Cluniazenser1Deutscher Orden2
Augustiner Chorherren3Lazariter1
Chorherren des Grossen St. Bernhard10Humiliaten (im Tessin)3
Prämonstratenser2  
Träger der kirchlichen Spitäler vor 1400 -  Helvetia Sacra IV/4, S. 290-303 und die entsprechenden Ordensbände der Helvetia Sacra

Frühe Neuzeit

Die Geschichte der Spitäler in der frühen Neuzeit ist durch zwei grosse Entwicklungen gekennzeichnet, durch die diese zu zentralen Machtfaktoren der städtischen Bürgerschaften wurden. Der erste dieser Entwicklungsprozesse, die bereits im 14. Jahrhundert begonnene Kommunalisierung und die Zentralisierung der Spitaleinrichtungen, erfuhr unter dem Einfluss der neuen weltlich und städtisch orientierten Machteliten im 16. Jahrhundert eine Intensivierung. Im reformierten Gebiet war der Wechsel zum neuen Glauben der Anlass für eine Neuorganisation der Fürsorge, die bis ins Spätmittelalter im Wesentlichen Aufgabe der Kirche oder geistlichen Gemeinschaften gewesen war. Verschiedene Bürgerschaften bemächtigten sich des Spitalwesens, wobei in manchen Fällen mehrere Spitäler unter einer Behörde zusammengefasst wurden (Winterthur 1523, Lausanne 1528, Inselspital in Bern 1531, Zürich 1531, Genf 1535, Neuenburg 1539 usw.). Die Spitäler profitierten ausserdem in hohem Masse von der Säkularisation der Kirchengüter. Auch in katholischen Gegenden wie zum Beispiel im Wallis oder im Tessin verstärkten die (klein)städtischen Gemeinden die Kontrolle über die Spitäler bzw. zogen die Verwaltung derselben nach und nach an sich.

Das ärztliche Kollegium tritt im Spital zur Sektion zusammen. Frontispiz in Johannes von Muralts Vademecum anatomicum sive clavis medicinae, Zürich 1677 (Zentralbibliothek Zürich).
Das ärztliche Kollegium tritt im Spital zur Sektion zusammen. Frontispiz in Johannes von Muralts Vademecum anatomicum sive clavis medicinae, Zürich 1677 (Zentralbibliothek Zürich). […]

Im Ancien Régime war die Verwaltung der Spitäler Sache der städtischen Oberschichten. Die Funktion des Verwalters, die jetzt eine wichtige Etappe des bürgerlichen cursus honorum bildete, war vor allem in materieller Hinsicht interessant. Die Spitäler waren ausserordentlich reiche Institutionen; sie besassen zahlreiche Kapitalien und grosse Ländereien, die aus den von den Gemeinden erworbenen Gütern der mittelalterlichen Spitäler und in reformierten Gebieten aus der Säkularisation der Kirchengüter stammten. Im 17. und 18. Jahrhundert nahm dieses Vermögen dank Legaten wohlhabender Bürger oder Schenkungen der Behörden zu. Die Einkünfte dieser Institutionen wurden für Aufgaben des Spitals wie auch für bestimmte Dienstleistungen im Interesse der Stadt verwendet (Armenarzt, Bettlerjagd, Hebamme). Die Verwaltung dieses Vermögens und die mit ihr verbundene Kontrolle des (Boden-)Kreditwesens förderten zudem die Beziehungen zwischen den herrschenden Schichten in der Stadt und deren Klientel im Hinterland. Dank seinem massgeblichen Einfluss auf die Bevölkerungs- und Fürsorgepolitik erfüllte das Spital auch eine soziale Funktion. Es wurde zum wichtigsten Ort der karitativen wie auch der repressiven Massnahmen der Gemeindebehörden. Diese beiden Aspekte der Spitalpolitik – der wirtschaftliche und der soziale – ermöglichten es den Behörden, das Volk zu kontrollieren.

Die in den Spitälern untergebrachte Bevölkerung war überaus heterogen und bestand aus alten Menschen (Alter), ledigen Müttern, Waisen, Kranken und psychisch Kranken. In den Spitälern verwahrte man aber auch Bettler, Kleindelinquenten, Säufer und alle anderen Aussenseiter, welche die öffentliche Ordnung störten (Randgruppen). Bei der Ausübung seiner karitativen Funktionen blieb das Spital gegenüber der Gesellschaft offen. Die Betreuung von Personen zu Hause wie auch die Unterbringung von Waisen und alten Menschen in Familien spielten allerdings nach wie vor eine wichtige Rolle.

Die zweite Entwicklung, die architektonische wie organisatorische Aspekte betraf, fand im 18. Jahrhundert statt. Viele Spitäler wurden jetzt neu errichtet oder umgebaut, so zum Beispiel 1701 in Avenches, 1724 (Inselspital) und 1742 (Grosses Spital) in Bern, 1738 in Vevey, 1750 in Brugg, 1752 in Schwyz, 1761 in Nyon, 1765 in Pruntrut, 1771 in Lausanne, 1782 in Neuenburg, 1787 in Aarau, 1788 in Solothurn, 1789 in Winterthur und 1792 in La Neuveville. Sie sollten als öffentliche Gebäude städtebauliche Akzente setzen und die Macht der Kommunen repräsentieren. Die Raumgliederung in diesen neuen Gebäuden bezweckte die Trennung der Geschlechter sowie die Absonderung der kranken und alten Insassen. Oft waren diese Bauvorgänge von organisatorischen Neuerungen begleitet, insbesondere in den katholischen Gebieten, in denen religiöse Spitalschwestern (Kongregationen) die Krankenbetreuung übernahmen, wie 1765 in Pruntrut, 1773 in Sitten, 1781 in Freiburg und 1788 in Solothurn. Einige Ärzte, darunter Auguste Tissot in Lausanne, forderten eine Neuorganisation der Spitäler und mehr Zuwendung für die Kranken. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden die Spitäler schliesslich wirkliche Pflegeinstitutionen.

19. und 20. Jahrhundert

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts lag das Spitalwesen immer noch im Kompetenzbereich der Gemeinden; zunehmend traten aber die Kantone als Akteure in Erscheinung. Aufgrund des Föderalismus wurden neue Spitäler nicht nach einem landesweiten Konzept, sondern vielmehr aus aktuellen regionalen Bedürfnissen geschaffen. Bemühungen um eine gesamtschweizerische Koordination des Spitalwesens setzten erst in jüngster Zeit für den Bereich der teuren Spitzenmedizin ein.

Funktionsänderung und Krankenhausmedizin

Das Spital um 1800 war als multifunktionale Armenfürsorgeanstalt eine zentrale Institution der städtischen Wohlfahrt. Die gesellschaftliche Umstrukturierung Anfang des 19. Jahrhunderts hatte in den Städten ein rasches Anwachsen der mittellosen Unterschicht zur Folge. Prekäre Wohnverhältnisse und mangelnde soziale Einrichtungen veranlassten die Armenbehörden, Kranke vermehrt zur Pflege in den Spitälern unterzubringen. Für die bisherigen Spitalinsassen, Alte, Bedürftige, körperlich und geistig Behinderte, entstanden eigene Einrichtungen und das Spital wurde zum Krankenhaus.

Durch Beobachtungen am Krankenbett und Leichenuntersuchungen in der Pathologie gelang es den Ärzten, Krankheitsvorgänge zu erfassen und Krankheitsbilder (Krankheit) abzugrenzen. Nach 1850 erfolgte die Aufnahme der Patienten nach medizinischen Kriterien. Den grössten Aufschwung nahm von der Mitte des 19. Jahrhunderts an die Chirurgie. Desinfektionsmittel, aseptische Operationen und Narkose ermöglichten immer gewagtere Eingriffe. Dank neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse erzielte die Krankenhausmedizin (Medizin) in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ungeahnte Heilerfolge. Die Erreger von Infektionskrankheiten wurden entdeckt, die Erkrankten in speziellen Abteilungen untergebracht. Fiebermessung, Röntgenuntersuchungen und die Erhebung von Laborwerten verbesserten die Diagnostik. Die Erprobung innovativer pharmakologischer Heilmittel (Pharmazie) war nur im Spital kontrolliert durchzuführen. Neben den chemischen Medikamenten kamen auch physikalische Therapien, Massagen und Heilgymnastik zum Einsatz. Immer mehr medizinische Spezialfächer entstanden, die geschultes Personal und eine differenzierte Krankenpflege erforderten. Hygienisierung (Hygiene), Medikalisierung und Technisierung verwandelten das Spital im 20. Jahrhundert zum Gesundheitszentrum für alle Bevölkerungsschichten.

Spitalfinanzierung

Das Vermögen der alten Spitäler, meist basierend auf Stiftungen, bestand hauptsächlich aus Liegenschaften, Natural- und Zinseinkommen. Hinzu kamen Zuschüsse der Armenpflege und private Zuwendungen. Bei der Gütertrennung zwischen Staat und Gemeinden in der Helvetik gingen die Vermögenswerte der Spitäler auf die Gemeinden über, der Staat übernahm die Kosten für arme Kantonsbürger. Die Spitalpflege war für Mittellose unentgeltlich. Mit der Ausbreitung der Industrie wurden Arbeitnehmer und Arbeitgeber angehalten, in Krankenkassen einzuzahlen; 1865 gab es in der Schweiz knapp 500 solcher Kassen. Zwischen den Krankenversicherungen und den Spitälern wurden Verträge geschlossen. Mit den Fortschritten in der Medizin kamen vermehrt zahlungsfähige Patienten in die Spitäler. Das Kostgeld wurde von der Verwaltung festgelegt und richtete sich nach Vermögen, Einkommen und familiären Verhältnissen der Patienten. Neben den öffentlichen Spitälern entstanden aus Erwerbsgründen betriebene private Anstalten zur Behandlung und Pflege begüterter Patienten.

1875 verpflichtete der Bund die Kantone, die Verpflegungskosten mittelloser Kranker auch dann zu übernehmen, wenn diese aus anderen Kantonen stammten. Im 20. Jahrhundert waren die Leistungen im Spitalbereich auf drei Träger verteilt: Kantone, Krankenkassen und Patienten. Der Bedarf an Spitalbetten stieg steil an, was zu Erweiterungs- und Neubauten führte. Die hochtechnisierte Spitzenmedizin, die Betriebsführung nach modernstem Standard und der hohe Personalaufwand trieben die Spitalkosten in die Höhe. Als die Hochkonjunktur nach 1973 in eine Rezession überging, mussten Sparmassnahmen wie Bettenabbau und Spitalschliessung ergriffen werden. Um die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und die Spitalverhältnisse gesamtschweizerisch abzustimmen, forderte der Bund von den Kantonen im Krankenversicherungsgesetz von 1994 (Art. 39) die Führung von Spitallisten, in denen diejenigen Anstalten genannt werden, die zur Aufnahme von nunmehr obligatorisch versicherten Patienten berechtigt sind (sogenannte Spitalplanung). In der Folge sank die Bettenzahl 1998-2007 um knapp 10% und Spitäler wurden zusammengelegt oder geschlossen (1998 399 Betriebe, 2007 321). Durch die Ausgliederung der öffentlichen Spitäler aus der Verwaltung und die Umwandlung in unselbstständige bzw. selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten oder Aktiengesellschaften versprachen sich einige Kantone zu Beginn des 21. Jahrhunderts mehr "unternehmerisches Handeln" ihrer Krankenhäuser und Kosteneinsparungen.

Die Rolle der Spitäler im Gesundheitswesen

Zur Verbesserung der Krankenpflege wurden ab ca. 1830 in fast allen Kantonen Landspitäler eingerichtet. Einige Gemeinden teilten sich Notfallstuben mit Betten für nicht transportierbare Kranke. Der Staat übernahm einen Teil der Einrichtungen und baute sie zu Kreis- und Bezirksspitälern aus. Bis 1870 gab es etwa 60 solche Spitäler, danach setzte mit dem aufkommenden Wohlstand eine Gründungs- und Bauwelle ein, die bis 1930 anhielt und an der sich auch Kirchgemeinden, Vereine und Privatpersonen beteiligten. In dieser Zeit stieg die Zahl der Allgemeinkrankenhäuser auf mehr als 190. Das dichte Netz gut eingerichteter Spitäler, oft in kleinen Ortschaften gelegen, gewährleistete die stationäre Grundversorgung im akuten wie chronischen Bereich. Die Häuser entsprachen allen Anforderungen der modernen Medizin. Grössere Aufgaben wurden den Regionalspitälern übertragen. Um 1900 unterhielt nahezu jeder Kanton ein gewöhnlich im Kantonshauptort gelegenes Kantonsspital. In den Universitätsstädten wurden die Kantonsspitäler mit Lehrkliniken, Laboratorien und Forschungsinstituten ausgerüstet. Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das Kantonsspital zum Spitalzentrum mit aufwendigen Einrichtungen zur medizinischen Spezialversorgung der Kantonsbewohner.

Spitalbauten

Der steigende Bedarf an ausserhäuslicher Krankenpflege zwischen 1800 und 1860 erforderte im Spitalsektor viele Um- und Neubauten. Die Spitalarchitektur wurde vom medizinischen und sanitärtechnischen Fortschritt beeinflusst. Die neuen zwei- bis dreistöckigen Gebäude waren zweckmässig ausgestattet, die Krankenzimmer hell und gut belüftbar. Im Erdgeschoss war die Verwaltung eingerichtet, in den oberen Etagen befanden sich die nach Männern und Frauen getrennten Abteilungen für Innere Medizin und Chirurgie. Der bedeutendste Schweizer Krankenhausbau im 19. Jahrhundert war das 1842 neu eröffnete Zürcher Kantonsspital (heute Universitätsspital Zürich). An den zentralen Mittelbau schlossen sich die Seitenflügel an, in welchen entlang weitläufiger Korridore die Patientenräume alternierend mit Funktionsräumen für das Spitalpersonal eingerichtet waren. Damit war eine kontinuierliche Überwachung gewährleistet. Die Aborte mit Wasserspülung waren von den Korridoren aus zugänglich. Geheizt wurde mit einer Warmwasserzentralheizung. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche separate Anstalten für psychisch Kranke (Psychiatrie), für Augenheilkunde, Orthopädie und Kinderheilkunde sowie Frauenkliniken. Sie wurden mit staatlichen oder privaten Mitteln errichtet. In den 1870er Jahren erlebte die Chirurgie, deren weiträumige Operationstrakte und Desinfektionsanlagen einen markanten Teil der Spitalbauten bildeten, einen Aufschwung.

Das Inselspital Bern, ausserhalb des Stadtkerns 1881-1884 neu erbaut. Lithografie von Karl Lips (Burgerbibliothek Bern).
Das Inselspital Bern, ausserhalb des Stadtkerns 1881-1884 neu erbaut. Lithografie von Karl Lips (Burgerbibliothek Bern). […]

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts setzte sich bei den Spitalneubauten, wie beim 1884 neu eröffneten Inselspital in Bern, das Pavillonsystem durch. In einer Grünanlage gruppierten sich mehrere für sich stehende Gebäude mit verschiedenen Funktionen: Kliniken, Isolationshaus, Verwaltungs- und Wirtschaftsbauten. Besonders bei Heilstätten (Sanatorien) wurde ein Spitaltypus mit Terrassen bevorzugt, weil die Tuberkulosepatienten mit Licht- und Luftkuren therapiert wurden. Zunehmende diagnostische und therapeutische Leistungen mit aufwendigen Apparaten liessen nach 1930 Blöcke mit sechs bis acht Geschossen zweckmässig erscheinen: Kurze vertikale Wege ersetzen dank gut funktionierender Lifte lange horizontale Distanzen. Beim 1945 fertig gestellten Bürgerspital in Basel wurde eine Kombination von Hoch- und Flachbau mit Sonnenterrassen auf dem Dach gewählt. Neue medizinische Spezialfächer, der zunehmende Bedarf an Akutbetten, Diagnose- und Therapieräumen, Zentralisation und Automatisierung förderten von der Mitte des 20. Jahrhunderts an den Trend zum Grosskrankenhaus mit Bettenhochhaus.

Der Verband Schweizerischer Krankenanstalten (Veska)

1930 organisierten sich die Spitäler der Schweiz im Veska, um gemeinsame wirtschaftliche, juristische und medizinische Interessen zu verfolgen und die Zusammenarbeit zu fördern. Der Verband umfasst die öffentlichen und privaten Spitäler, Kliniken, Heil- und Pflegeanstalten. Zu seinen Aufgaben gehören Stellungnahmen zu eidgenössischen Vorlagen, Verhandlungen mit Berufsverbänden, Krankenhauslieferanten und Versicherungen sowie das Führen der Spitalstatistik und die Öffentlichkeitsarbeit. Seit 1996 heisst der Verband H+ Die Spitäler der Schweiz.

Quellen und Literatur

  • J.F. Schmid, Das Schweiz. Gesundheitswesen im Jahre 1888, 1891
  • A. Wild, Veranstaltungen und Vereine für soziale Fürsorge in der Schweiz, 1910
  • Denkschr. über Vorarbeiten, Gründung und Organisation [des] VESKA, 1931
  • Öffentl. Krankenanstalten der Schweiz 1930/1931, 1933
  • P. Gygi, H. Henny, Das schweiz. Gesundheitswesen, 1976 (21977)
  • A.H. Murken, «Grundzüge des dt. Krankenhauswesens von 1780 bis 1930 unter Berücksichtigung von Schweizer Vorbildern», in Gesnerus 39, 1982, 7-45
  • C. Hermann, Städt. Spitalbauten in der Schweiz, 1648-1798, 1986
  • J. Schurtenberger, KSK/CCMS: 100 Jahre Konkordat der schweiz. Krankenkassen, 1991
  • Lugano e il suo ospedale, Ausstellungskat. Lugano, 1995
  • HS IV/4, 19-34, 289-303
  • E. Gilomen-Schenkel, «Ma. Spitäler und Leprosorien im Gebiet der Schweiz», in Stadt- und Landmauern 3, 1999, 117-124
  • Il Locarnese e il suo ospedale, hg. von R. Huber, 2000
  • M. Louis-Courvoisier, Soigner et consoler: la vie quotidienne dans un hôpital à la fin de l'Ancien Régime (Genève 1750-1820), 2000
  • P.-Y. Donzé, Bâtir, gérer, soigner: histoire des établissements hospitaliers de Suisse romande, 2003
  • M.-N. Jomini et al., Les hôpitaux vaudois au Moyen Âge, 2005
  • P.-Y. Donzé, L'ombre de César: les chirurgiens et la construction du système hospitalier vaudois (1840-1960), 2007
Von der Redaktion ergänzt
  • Donzé, Pierre-Yves: Histoire des politiques hospitalières en Suisse romande, 2017.
Weblinks

Zitiervorschlag

Elsanne Gilomen-Schenkel; Pierre Yves Donzé; Ingrid Müller-Landgraf: "Spital", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.10.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016579/2012-10-25/, konsultiert am 17.04.2024.