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Duell

Das Duell ist ein bewaffneter Zweikampf zwischen Männern, der auf Grund einer Vereinbarung nach traditionellen Regeln mit tödlichen Waffen und in Gegenwart von Zeugen ausgetragen wird. Weil im Duell das staatliche Gewaltmonopol unterlaufen wird, wurde diese ritualisierte Form der privaten Rechtsfindung und Konfliktregelung mit dem Ausbau der Gerichtsbarkeit untersagt (Strafrecht).

Gerhard von Stäffis tötet am 7. August 1397 in Bourg-en-Bresse Otto III. von Grandson im Zweikampf. Darstellung des Duells um 1483 in der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.1, S. 278).
Gerhard von Stäffis tötet am 7. August 1397 in Bourg-en-Bresse Otto III. von Grandson im Zweikampf. Darstellung des Duells um 1483 in der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.1, S. 278).

Im Mittelalter diente das Duell als Rechtsbeweis. Das Landrecht von Lausanne (1362) widmete ihm mehrere Artikel. Otto III. von Grandson war eines der berühmtesten Duellopfer (1397). Das Duell etablierte sich ab dem 17. Jahrhundert in Europa vornehmlich in Adelskreisen, im Offizierscorps und im Berufsbeamtentum. Die persönliche Teilnahme an Duellen war den Männern der führenden Schichten eine Pflicht. In der Schweiz bildete sich keine sogenannte satisfaktionsfähige Gesellschaft heraus, die ihre Ehrenangelegenheiten über das Duell regelte (Ehre); dennoch wurde es 1651 in Bern verboten.

Das Duell fand ab den 1840er Jahren in Studentenkreisen in Form der studentischen Mensur eine gewisse Verbreitung. Bei den Duellen in schlagenden Studentenverbindungen (etwa der Helvetia) handelte es sich ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts meist um sogenannte Bestimmungsmensuren, denen keine Ehrverletzung zugrunde lag. Die beiden Gegner wurden von der Verbindungsleitung vorgängig festgelegt. Ziel dieser studentischen Mensuren, mehrheitlich ein deutschschweizerisches Phänomen, war die Erziehung der Duellanten zu einer besonders ausgeprägten Virilität. In der französischen Schweiz bestanden im 19. Jahrhundert nur einige wenige schlagende Studentenverbindungen, in der italienischen keine. Die meisten kantonalen Strafgesetzbücher des 19. Jahrhunderts enthielten ein Duellverbot. Es führte um 1900 im Zürcher Zofingerverein, der ein Sonderstatut zugunsten des Duells erhalten hatte, zu schweren Auseinandersetzungen. Auch in anderen Studentenverbindungen war es umstritten. Das Strafgesetzbuch von 1937 stellte das Duell als Delikt gegen Leib und Leben unter Strafe. Allerdings kannte das Gesetz keine Definition des Duells, weshalb die studentischen Duellanten meist straflos ausgingen. Die Bestimmungen über den Zweikampf wurden 1989 aufgrund einer Änderung des Strafgesetzbuchs aufgehoben.

Quellen und Literatur

  • A. Gautier, Sur le duel et sa répression en Suisse, 1898
  • W. Haefelin, Der Zweikampf im schweizerischen Strafrecht, 1946
  • A. Mercier, Le jugement de Dieu ou duel judicaire au moyen-âge en Burgondie-Romandie, 1950
  • V.G. Kiernan, The Duel in European History, 1988
  • U. Frevert, Ehrenmänner, 1991
  • M. Porret, «"Il faut que j'aie ta vie ou que tu aies la mienne"», in L'infrajudiciaire du Moyen Age à l'époque contemporaine, 1996, 175-187
  • C. Vuilleumier, «Les duels», in Bulletin de la Compagnie de 1602, 318, 1998, 39-45
Weblinks

Zitiervorschlag

Lynn Blattmann: "Duell", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.07.2019. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016330/2019-07-11/, konsultiert am 29.03.2024.