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Soziale Sicherheit

Im Zentrum der Debatte um die soziale Sicherheit, einen der sozialpolitischen Leitbegriffe des 20. Jahrhunderts, stehen die neun Risiken, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte. Soziale Sicherheit umfasst ein Bündel von Massnahmen mit dem Ziel, die Bevölkerung oder Teile von ihr vor diesen Risiken zu schützen. Dem Konzept der sozialen Sicherheit liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine kollektive Verantwortung für individuelle, aber gesellschaftlich bedingte Not besteht. Bei den Massnahmen zur Bekämpfung der neun Risiken handelt es sich um den Zugang zur medizinischen Versorgung und den Schutz der Gesundheit (Gesundheitswesen), um Beiträge für ein Sozialeinkommen bei Verdienstausfall infolge von Krankheit (Krankenversicherung), Mutterschaft, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (Unfallversicherung), Alter, Tod des Ernährers (Alters- und Hinterlassenenversicherung), Invalidität (Invalidenversicherung) und Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) sowie um eine Kompensation für Familienlasten (Familienzulagen). In einem weiteren Sinn gehören zur sozialen Sicherheit auch die Prävention, die Eingliederung und die Wiedereingliederung von in Schwierigkeiten geratenen Menschen.

Im Lauf der Industrialisierung wurden immer mehr Menschen aus ihren traditionellen sozialen Netzen herausgerissen, die in den Wechselfällen des Lebens eine gewisse Sicherheit verliehen. Auf die im 19. Jahrhundert aufkommende soziale Frage reagierten Staat und Gesellschaft vorerst mit punktueller Unterstützung (Fürsorge), später mit einer breiter angelegten Sozialpolitik, vor allem mit dem Aufbau von Sozialversicherungen. Spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Schweiz in Richtung Sozialstaat.

Titelseite der französischsprachigen Ausgabe des Beveridge-Plans, 1943 (Schweizerische Nationalbibliothek).
Titelseite der französischsprachigen Ausgabe des Beveridge-Plans, 1943 (Schweizerische Nationalbibliothek). […]
Titelseite der deutschsprachigen Ausgabe des Beveridge-Plans, 1943 (Schweizerische Nationalbibliothek).
Titelseite der deutschsprachigen Ausgabe des Beveridge-Plans, 1943 (Schweizerische Nationalbibliothek). […]

Politisch wirksam wurde der Begriff der sozialen Sicherheit, als sich 1934 die Roosevelt-Administration im Rahmen des New Deal mit dem Aufbau von Sozialversicherungen in den USA befasste. Dabei ersetzte sie die ursprünglich nüchternere Formulierung economic security durch die deutlich werthaltigere social security. Der 1935 verabschiedete "Social Security Act" fusste aber – entgegen seinem Namen – nicht auf einem umfassenden Konzept, sondern beschränkte sich auf Massnahmen zur Alters- und Arbeitslosenversicherung. Ab Ende der 1930er Jahre verbreitete sich der Begriff soziale Sicherheit – begünstigt durch seine Unschärfe – international. Oft diente er als Synonym für Sozialversicherung und verdrängte diese oft präzisere Bezeichnung teilweise. Er versprach die Absicherung der Bevölkerung gegen Risiken verschiedenster Art und propagierte die Solidarität zwischen den Einkommensklassen und Generationen. Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill verankerten ihn in der internationalen Politik, als sie 1941 in der Atlantik-Charta als Kriegsziele unter anderem "für alle verbesserte Arbeitsbedingungen, wirtschaftlichen Aufschwung und soziale Sicherheit" festschrieben. Spätestens mit der Veröffentlichung des ersten umfassenden Konzepts, des britischen Beveridgeplans, in den Schweizer Landessprachen war die Debatte um die soziale Sicherheit 1943 auch in der Schweiz lanciert.

Da sich die Vorstellung der sozialen Sicherheit verbreitete, drängte sich bereits gegen Ende des Kriegs eine Klärung auf. Einen ersten Schritt unternahm 1944 eine Konferenz der ILO, deren Schlussdokument, die Erklärung von Philadelphia, erneut auf die Unschärfe des Begriffs hinwies. Während die deutsche Fassung den "Ausbau der Sozialversicherung" forderte, sprach man in der französischen Version von "l'extension des mesures de sécurité sociale". Die Erklärung erwähnt die vier Säulen der sozialen Sicherheit: umfassende medizinische Betreuung, Mindesteinkommen, Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer sowie Schutz von Mutterschaft und Kindheit. Weiter verabschiedete die Konferenz die "Empfehlung 67 betreffend Sicherung des Lebensunterhalts" und die "Empfehlung 69 betreffend ärztliche Betreuung". Damit stellte sich die ILO hinter das Konzept der sozialen Sicherheit und erweiterte ihre Zuständigkeit, die bisher auf die Arbeitnehmerschaft beschränkt war, auf alle sozialen Schichten. Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UNO von 1948 enthält ebenfalls das "Recht auf soziale Sicherheit" (Artikel 22).

Die ILO-Konferenz von 1952 verfasste das "Übereinkommen 102", das im Fall von ärztlicher Betreuung, Krankengeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, im Alter sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Familienleistungen, Leistungen bei Mutterschaft, Invalidität und an Hinterbliebene verbindliche internationale Mindeststandards der sozialen Sicherheit definierte. Zur Ratifizierung des Übereinkommens mussten mindestens drei der neun Standards erfüllt werden. Der Bundesrat stellte 1953 fest, dass die Schweiz die Bedingungen im Falle der Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten voll erfüllte, in sieben weiteren Bereichen hingegen nur teilweise. Erst nachdem in drei weiteren Feldern die Kriterien erreicht worden waren, erfolgte 1977 die Ratifikation. Bis Ende 1999 verabschiedete die ILO 24 Übereinkommen zur sozialen Sicherheit, von denen die Schweiz sechs ratifizierte, eines davon aber nach einer Revision wieder kündigte.

Auf dem "Übereinkommen 102" der ILO baute die Europäische Sozialcharta auf, die der Europarat 1961 verabschiedete. Sie wurde nach verschiedenen Zusatzprotokollen 1996 revidiert. Der Bundesrat unterzeichnete sie 1974, doch scheiterte die Ratifikation 1984-1987 und 1993-2004 am Widerstand der Arbeitgeber, so dass die Schweiz zu den wenigen Nichtunterzeichnern gehört. Immerhin wurde die soziale Sicherheit 1999 als eines der Sozialziele (Artikel 41) in die neue Bundesverfassung aufgenommen.

Quellen und Literatur

  • J.H. Sommer, Das Ringen um Soziale Sicherheit in der Schweiz, 1978
  • P.-Y. Greber, Droit suisse de la sécurité sociale, 1982
  • Von der Barmherzigkeit zur Sozialversicherung, hg. von H.-J. Gilomen et al., 2002
  • M. Senti, Internat. Regime und nationale Politik, 2002
  • SQ 31, 2006, (Themenh. zur Gesch. der Sozialversicherungen)
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Soziale Sicherheit", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.01.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016318/2012-01-04/, konsultiert am 19.03.2024.