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Emmenholz

Seit 1799 Teil der Gem. Zuchwil. 1349 Emmenholtz. Das aus drei Höfen bestehende E. (Oberes, Mittleres, Unteres E.) bildete während mehrerer Jahrhunderte eine kleine Twingherrschaft mit nur wenigen Einwohnern. Ihr langes Bestehen stellte für solothurn. Verhältnisse eine Ausnahme dar. Auf ein hohes Alter der - erst im 15. Jh. erstmals erwähnten - Herrschaft dürfte das Asylrechtsprivileg der 1860 im E. abgebrochenen Kapelle hinweisen. 1444 ist Schultheiss Hemmann von Spiegelberg als Besitzer der Herrschaft nachgewiesen. 1528-1799 war der Twing - mit Ausnahme des östlichen Unteren E.es, das ab dem 17. Jh. der Fam. von Sury gehörte - im Besitz der Fam. von Roll. Dem E. eignete die Fischenz von der Aarebrücke in Solothurn bis zur Stromschnelle beim sog. Brestenberg am nördl. Aareufer. Den Zehnt bezog grösstenteils das Solothurner St.-Ursen-Stift, ebenso einen Teil der Bodenzinsen. Den Namen "von Roll von E." führten die Besitzer von E. seit der Erhebung Johann Ludwigs von Roll in den Reichsfreiherrenstand 1698. 1710 schuf derselbe einen Fideikommiss.

Quellen und Literatur

  • C. Studer, «Das Dorf E. Zur Gesch. einer solothurn. Twingherrschaft», in 500 Jahre Solothurn im Bund: Fs., 1981, 35-64

Zitiervorschlag

Othmar Noser: "Emmenholz", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.08.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015817/2004-08-16/, konsultiert am 29.03.2024.