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JeanHory

Siedlungsplan von Henripolis. Stich von Claude Savary und Barthélemy Gaultier für die französische Ausgabe des Prospekts, der für die Stadtgründung werben sollte, Lyon 1626 (Zentralbibliothek Zürich, Abteilung Karten und Panoramen).
Siedlungsplan von Henripolis. Stich von Claude Savary und Barthélemy Gaultier für die französische Ausgabe des Prospekts, der für die Stadtgründung werben sollte, Lyon 1626 (Zentralbibliothek Zürich, Abteilung Karten und Panoramen). […]

1573 Neuenburg (?), August 1656 Combe-Varin (Vallée des Ponts), ref., von Neuenburg. Sohn des Daniel (->). Neffe des Blaise (->). 1611 Herr von Miécourt, 1624 Herr und Baron von Lignières. Madeleine Fornachon, Tochter des Jean, Notars. H. studierte 1592-93 in Basel, dann an der Akad. Lausanne. Ab 1595 wohnte er, auch Kanzler H. genannt, den Sitzungen des Neuenburger Staatsrats bei und übernahm 1601 unter der Aufsicht seines Vaters, der ihn als Nachfolger durchgesetzt hatte, dessen Amt als Sekretär. 1611 wurde er Steuereinnehmer der Quatre-Mairies und Staatsrat. H. schlug erfolglos vor, das Einnahmesystem des Staats zu ändern, indem dessen Einkünfte an eine Gesellschaft verpachtet würden. Die Schwächen der Agrarwirtschaft brachten ihn auf die Idee, eine Stadt zu gründen, um Gewerbe und Handel ins Land zu locken. Doch das von Henri II. d'Orléans-Longueville gutgeheissene Projekt Henripolis schlug fehl und trug H. die Feindschaft von dessen Gegnern ein. Beim Tod des Gouverneurs Jacob Wallier von Sankt Albin 1623 präsidierte H. den Staatsrat, der sich der Ernennung von Franz von Affry widersetzte. Auch in der Stadt Neuenburg hatte sich H. Feinde gemacht, und zwar bei einem Konflikt zwischen dem Staatsrat und den Quatre-Ministraux (städt. Exekutive) betreffend die Ausbürger. 1626 wurde er wegen der Schulden aus seiner Zeit als Steuereinnehmer all seiner Ämter enthoben. Von da an nahm sein Leben eine trag. Wendung. Seine Güter wurden nach und nach beschlagnahmt, seine Dienstmagd bezichtigte ihn 1634, der Vater ihres Kindes zu sein, und seine Frau wurde 1640 wegen Beihilfe zur Hexerei zum Tod verurteilt. H. verliess das Land und kehrte erst nach zwölf Jahren aus dem Exil zurück, als eine späte Begnadigung es ihm erlaubte, sich auf seinen Hof in Combe-Varin zurückzuziehen, ohne das Haus aber je verlassen zu dürfen.

Quellen und Literatur

  • Quellet-Soguel, Notices, AEN
  • J. Guibert, L'affaire Jean H., 1972
  • R. Scheurer et al., Histoire du Conseil d'Etat neuchâtelois, 1987, 38-40
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Zitiervorschlag

Myriam Volorio Perriard: "Hory, Jean", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.08.2011, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015642/2011-08-24/, konsultiert am 29.03.2024.