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MaienfeldHerrschaft

Die Herrschaft Maienfeld, volkstümlich auch Bündner Herrschaft genannt, ist eine ehemalige gemeine Herrschaft der Drei Bünde. Die heutzutage touristisch vermarktete Region umfasst die Stadtgemeinde Maienfeld und die Gemeinden Fläsch, Malans und Jenins.

Im 13. Jahrhundert legten die Freiherren von Vaz durch die Einsetzung eines Vogts den Grundstein des späteren Gerichts Maienfeld. Im Spätmittelalter entwickelten sich aus der hohen Herrschaft Maienfeld durch schrittweise Übertragung und Erwerb von Gerichtsrechten zwei niedere Herrschaften: Maienfeld-Fläsch mit der Burg Maienfeld als Sitz der Herrschaft auf der einen und Malans mit der Burg Klingenhorn sowie Jenins mit Neu-Aspermont auf der anderen Seite. Die Hochgerichtsbarkeit über beide Gerichte lag bei den Herren über Maienfeld (bzw. deren Vögten), die auch stets das niedere Gericht Maienfeld und Fläsch verwalteten. Dazu gehörten ab Mitte des 13. Jahrhunderts die Ritter von Aspermont, 1342-1355 Ritter Hartmann II. Meier von Windegg, 1355-1436 die Grafen von Toggenburg, 1437-1509 die Freiherren von Brandis-Aarburg. 1436 war die Herrschaft Maienfeld an der Gründung des Zehngerichtenbundes beteiligt. 1475 schlossen die Herren von Brandis für sich und die Herrschaft einen Bund mit dem Bistum Chur und dem Gotteshausbund, 1499 kämpften sie auf Österreichs Seite, gingen mit dessen Niederlage unter und mussten aus Finanznot die Herrschaft verkaufen. Kaiser Maximilian I. zeigte sich interessiert, verzichtete aber wegen der darob entstandenen Aufregung in Bünden. So ging die Herrschaft 1509 von den Erben durch Kauf an die Drei Bünde. 1510 verlieh Maximilian diesen den Blutbann. Die niederen Gerichte Maienfeld-Fläsch und Malans-Jenins blieben – wie auch die Mitgliedschaft im Zehngerichtenbund – bestehen. Dadurch wurden die Herrschäftler Herren und Untertanen in Einem. Ein Landvogt der Drei Bünde nahm auf Schloss Brandis deren Landeshoheit wahr. Er wurde zweijährlich aus einem Dreiervorschlag der auf der Rod dazu berechtigten Bünde ausgewählt, durfte aber vor 1533 nicht Bürger der Herrschaft (Gerichtsgemeinde) Maienfeld sein. Die Landvogtei wurde zeitweilig verpachtet. Das hohe Gericht setzte sich aus 21 Ratsherren und Richtern sowie Geschworenen der Gerichtsgemeinden zusammen und tagte unter Vorsitz des Land- bzw. Stadtvogts von Maienfeld. Dieser amtierte mit zwei Richtern auch als Appellationsrichter in Zivilsachen. Die beiden Gerichtsgemeinden besassen, was unüblich war, ein gemeinsames Ehegericht. Die niedere Gerichtshoheit in Malans-Jenins verblieb vorerst bei den Herren auf der Burg Neu-Aspermont, d.h. den Schlandersberg, ab 1523 den Beroldingen und ab 1526 den Marmels. 1536 wurde sie von den Drei Bünden ausgekauft, und Jenins erwarb die Burg Neu-Aspermont. 1803 konstituierte sich die Herrschaft Maienfeld als ein freies Hochgericht des Kantons Graubünden mit vier politischen Gemeinden. 1851 bis 2000 existierte die ehemalige Herrschaft Maienfeld territorial als Kreis im Bezirk Unterlandquart weiter, seit 2001 als Kreis im Bezirk Landquart.

Quellen und Literatur

  • P. Gillardon, Gesch. des Zehngerichtenbundes, 1936
  • R. Schwarz, Die Gerichtsorganisation des Kt. Graubündens von 1803 bis zur Gegenwart, 1947, 128-132
  • P. Donatsch, Malans, 21981, 83-110
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Zitiervorschlag

Adolf Collenberg: "Maienfeld (Herrschaft)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.10.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015287/2009-10-22/, konsultiert am 28.03.2024.