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HansFründ

Notarszeichen von Hans Fründ, Landschreiber in Schwyz, auf einer Notariatsurkunde vom 21. März 1439 (Staatsarchiv Schwyz, Urk. Nr. 419).
Notarszeichen von Hans Fründ, Landschreiber in Schwyz, auf einer Notariatsurkunde vom 21. März 1439 (Staatsarchiv Schwyz, Urk. Nr. 419). […]

kurz nach 1400 Luzern, vermutlich 1468, sicher vor 10. März 1469 Luzern, von Luzern. 1) Elli Bumbel, 2) Adelheid von Tengen, 3) Margaretha Giessmann. Schule in Luzern, Ausbildung und bis 1437 Anstellung als Unterschreiber auf der Luzerner Kanzlei unter Egloff Etterlin. Um 1431 verfasste Hans Fründ einen wichtigen Text zu den Anfängen der Hexenverfolgung im Wallis in den Jahren ab 1428. Nach Ausbruch des Alten Zürichkriegs erhielt er um 1437 in Schwyz die Stelle eines Landschreibers. In dieser Funktion nahm Fründ an mehreren Tagsatzungen teil und diente als eidgenössischer Schreiber im Feld. 1441 als Notar mit kaiserlicher Zulassung belegt. 1461 wieder in Luzern als Gerichtsschreiber, nachdem er sich zuvor erfolglos um das Amt des Stadtschreibers bemüht hatte. Diese Stellenbewerbung gab den Anstoss zur Erarbeitung seiner Chronik in ihrer politischen Ausrichtung. Der Text, eine Monografie zum Alten Zürichkrieg bis zum Waffenstillstand 1446, wurde 1447 verfasst. Die Darstellung der Schlussverhandlungen fehlt, da Fründ die Arbeit vermutlich krankheitshalber abbrechen musste. Seine Chronik gibt vorzugsweise die Position der eidgenössischen Partei wieder, weshalb er die Verweigerung des eidgenössischen Rechts durch Zürich zur alleinigen Kriegsursache erklärt. Trotz seiner offensichtlichen Parteilichkeit bescheinigt Fründ sich selber Objektivität, die er mit der Verwendung von Urkunden zu untermauern sucht. Dennoch beurteilt er die politischen Ränke und die von ihm verurteilten Kriegsgreuel beider Parteien sehr unterschiedlich. Im Text finden sich sowohl Darstellungen diplomatischer Hintergründe, deren Kenntnis er sich in seiner amtlichen Stellung angeeignet hat, als auch Schilderungen eigener Erlebnisse. Fründ nimmt einen ausgeprägt eidgenössisch-patriotischen Standpunkt ein und unterscheidet klar zwischen den Zürchern, die er eigentlich zu den Eidgenossen zählt, und ihren Verbündeten. Diesen schreibt er die Schmähung der Eidgenossen als Sodomiten zu. Diebold Schilling übernahm in seiner Berner Chronik wichtige Teile aus Fründs Werk, während dieses selbst lange Zeit wenig Beachtung fand. Entgegen der von Hugo Hungerbühler verbreiteten Annahme, dass Fründ die politische Schrift «Vom Herkommen der Schwyzer» verfasst habe, deren Inhalt zum Teil sogar ins «Weisse Buch von Sarnen» eingeflossen ist, ist Heinrich von Gundelfingen als deren Autor nachgewiesen.

Quellen und Literatur

  • H. Hungerbühler, Vom Herkommen der Schwyzer, 1871
  • P. Bänziger, Beitr. zur Gesch. der Spätscholastik und des Frühhumanismus in der Schweiz, 1945
  • J.-P. Bodmer, Chroniken und Chronisten im SpätMA, 1976
  • Feller/Bonjour, Geschichtsschreibung 1, 60 f.
  • K. Utz Tremp, «Hans Fründ: Rapport sur la chasse aux sorciers et aux sorcières menée dès 1428 dans le diocèse de Sion», in L'imaginaire du sabbat, hg. von M. Ostorero et al., 1999, 30-93
  • K. Wanner, «Schreiber, Chronisten und Frühhumanisten in der Luzerner Stadtkanzlei des 15. Jh.», in JHGL 18, 2000, 2-44
Von der Redaktion ergänzt
  • Sieber, Christian: «"Unfreundliche" Briefe, Kriegserklärungen und Friedensverträge. Der Alte Zürichkrieg (1436-1450) im Spiegel der Biographie von Landschreiber Hans Fründ», in: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz, 98, 2006, S. 11-37.
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VIAF

Zitiervorschlag

Gregor Egloff: "Fründ, Hans", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.11.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/014126/2006-11-14/, konsultiert am 28.03.2024.