Vorläufer der V. und des Versicherungsvertrags finden sich bereits im Altertum und im MA. Dabei lassen sich die Versicherungsobjekte schon früh nach den drei immer noch geltenden Kategorien Personen-, Güter- und Vermögenssicherung unterscheiden. Ein eigentl. Versicherungswesen hat sich in der Schweiz erst nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime 1798 entwickelt. Der Anstoss zu einer vorerst kant. organisierten Assekuranz kam primär aus dem Ausland. Erst der Bundesstaat von 1848 bildete die Voraussetzung für ein modernes Versicherungswesen, das durch ein enges Zusammenwirken von Finanz- und Versicherungswirtschaft (Banken, Finanzplatz) geprägt ist, und das im Verlauf des 20. Jh. zunehmend ins Ausland expandiert hat.
1 - Mittelalter und frühe Neuzeit
1.1 - PersonenversicherungIm MA und in der frühen Neuzeit waren die meisten Formen der materiellen Absicherung nicht mit einer berufsmässigen Spezialisierung des Versicherers verbunden. Man handelte unter Ausschluss kalkulierbarer Risiken und Gewinnchancen im Sinne der persönl. Vorsorge, der christl. Nächstenliebe und der sozio-ökonom. Solidarität. Während Jahrhunderten garantierte der Zusammenhalt des Familienverbands und des Kirchspiels die materielle Sicherheit des Individuums. In diesem Rahmen entwickelten sich ansatzweise einzelne Elemente der modernen V.: die Gefahrengemeinschaft, der Schadenfall, der Versicherer, der Versicherungsnehmer, der Versicherte, die Versicherungssumme, die Prämie und das Risiko. Jede Form der institutionalisierten älteren Sozialversicherung baute auf dem Kapitalisierungsprinzip auf und lässt sich in engem Bezug mit den üblichen Kapitalbildungs- und Kreditformen erklären.
Besondere Einrichtungen der Sozialversicherung waren die Spitäler und Spendhäuser. In der Schweiz entstanden diese Institutionen im 12. und 13. Jh. Ihre Gründer waren Bf., Stifte, Klöster, Ritterorden, Spitalorden und Städte. Sie fungierten als Anfangsversicherer, indem sie das Grund- und Betriebskapital stifteten. Später übernahmen dann die geistl. oder weltl. Amtleute als Spitalmeister oder Spendpfleger die Funktion des Versicherers. Als Gefahrengemeinschaft sind in diesem Rahmen der grundherrl. Hofverband, die ländl. Dorf- und Kirchgem., die Einwohnerschaft einer Stadt oder die Untertanen innerhalb eines begrenzten Herrschaftsgebiets zu verstehen. Versicherungsfälle konnten jederzeit eintreten durch unverhoffte Armut, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, sofern keine Angehörigen vorhanden waren, die für Pflege und Unterhalt aufkommen konnten. Versicherte waren alle im geogr. Raum der Gefahrengemeinschaft ordentl. niedergelassenen Personen. Als Versicherungsnehmer sind jene zu sehen, die entweder sich selbst oder Drittpersonen, wie z.B. die Zünfte, auf Vertragsbasis zur Nutzniessung vorsahen und dafür entweder einmalige oder wiederkehrende Zahlungen leisteten. Dies waren die älteren Formen des Kapitaleinkaufs und der Prämie. Da das Versicherungsereignis (Verarmung, Hilflosigkeit, Alter) nicht jedermann traf, wirkte sich das Gesetz der grossen Zahl für alle Beteiligten insofern günstig aus, als die Spitäler und Spendämter generell nicht mehr leisten mussten, als sie materiell aufbringen und erwirtschaften konnten. So war die Versorgung der Betroffenen innerhalb der Gefahrengemeinschaft langfristig abgesichert. Vermögende, die vom Spital gepflegt und versorgt werden wollten, mussten sich verpfründen (Pfründen). Gegen die Verschreibung von Einkünften oder gegen Bezahlung einer Kapitalsumme erhielten sie das Anrecht auf Pflege und materiellen Unterhalt bis zu ihrem Ableben (Altersvorsorge). Der Pfrundvertrag enthielt demnach bereits den für die V. typ. spekulativen Charakter, da ja die Zeitspanne zwischen seinem Abschluss und dem Tode des Versicherten von ungewisser Dauer war. Je kürzer die restl. Lebensdauer des Pfründners war, desto rentabler wurde das Geschäft für das Spital.
Ähnl. spekulativ war der Leibrentenvertrag (Renten) ausgestaltet, ein Vorläufer der modernen Lebens- und Rentenversicherung. Wie der Schuldbrief diente auch der Rentenvertrag im SpätMA und in der frühen Neuzeit den Städten und dem Adel zur Kapitalbeschaffung. Zwischen den beiden Kreditinstrumenten bestand aber ein grosser Unterschied. Mit dem Schuldbrief oder der Obligation verbanden sich ein relativ niedriger Zins (3-5%) und die Rückzahlungspflicht. Das für die Leibrente hinterlegte Kapital war prinzipiell nicht rückzahlbar. Dafür erhielt der Nutzniesser (Kapitalgeber, seine Frau, je nach Vereinbarung auch Nachkommen) zu Lebzeiten eine verhältnismässig hohe Rente (8-12%). In der Schweiz waren es hauptsächl. die Städte, welche im SpätMA, teilweise noch im 16. Jh. Rentenkapital entgegennahmen. Mit der zunehmenden Staatsentschuldung trocknete der Schweizer Rentenmarkt aus. Die Leibrente entwickelte sich im Ausland weiter, insbesondere in Frankreich, England und den Niederlanden, wo sich im 17. und 18. Jh. auch ihr spekulativer Charakter verstärkte. Vermögende Aristokraten und Patrizier aus der Schweiz beteiligten sich denn auch vermehrt und mit grossem Erfolg u.a. an den in Paris ausgegebenen Rentenanleihen. So wurden für ledige Genfer Bürgertöchter, die sog. Genfer Demoiselles, bereits im 17. Jh. Leibrenten abgeschlossen, die nach ihrer statist. Lebenserwartung berechnet waren.
Nach dem Vorbild der altröm. Begräbnisversicherung und in Orientierung an Begräbniskassen der Meisterzünfte entstanden im MA mancherorts Gesellenbruderschaften, die jedem Mitglied bei dessen Ableben die Bezahlung der Bestattungskosten garantierten. In Luzern sind weiterentwickelte Gesellenkassen aus dem 16. Jh. bekannt. Jedes Mitglied hatte einen wöchentl. Beitrag zu leisten. Wurde ein Geselle krank oder geriet er in Not, so erhielt er aus der Kasse die nötige Unterstützung. Davon musste er nur die Kosten für Nahrung als Selbstbehalt zurückerstatten. In einigen gegen Ende des 16. und im 17. Jh. aufkommenden kath. Gesellenbruderschaften traten u.a. wieder das Totengeleit, Jahrzeitmessen und Prozessionen für verstorbene Gesellen in den Vordergrund. Dabei kamen wie schon beim früher praktizierten Ablasshandel der Kirchen und Klöster vermehrt transzendentale Versicherungswerte zur Geltung. In manchen Städten und Kt. waren Witwen und Waisen der obrigkeitl. und städt. Beamten insofern versichert, als sie vom Staat entsprechend ihren Bedürfnissen eine Rente erhielten.
Autorin/Autor: Martin Körner
1.2 - SachversicherungAuf dem Gebiet der Sachversicherung war die seit dem SpätMA in den seefahrenden Ländern praktizierte, auf kapitalist.-unternehmer. Erwerbsgrundlagen entwickelte Transportversicherung in der Schweiz unbekannt. Hier kamen Vieh-, Hagel- und Brandversicherungen im genossenschaftl.-solidar. Rahmen auf. Anfangs des 18. Jh. errichtete man in einigen Gegenden Wetterkassen. Diese funktionierten jedoch noch nicht auf der Basis regelmässiger Vorauszahlungen. Erst bei Eintreffen des Naturereignisses, und auch dann nicht generell, zahlten die Bauern der nicht beschädigten Gebiete ihren aufgrund des Gesamtschadens errechneten Anteil in die Kasse ein, damit daraus den geschädigten Mitbauern geholfen werden konnte. Ergänzend führten die Obrigkeiten auch städt. oder kant. Kollekten, sog. Liebessteuern, für die Hagelgeschädigten durch. Ebenfalls auf der Basis der Gegenseitigkeit versuchte man jene Schäden zu decken, welche die Bauern beim Verlust von Tieren durch Seuchen und Unfälle erlitten. Die entsprechenden Solidaritätskassen kamen jedoch erst im Verlauf des späten 18. Jh. auf. Ähnl. verlief die Absicherung für Brandschäden, welche noch bis ins 18. Jh. auf der Basis der Subventionierung (Brandsteuern) durch die Obrigkeiten und auf dem bewilligten Brandbettel beruhte. In der Schweiz kam es erst im 18. Jh. zur Gründung von örtl. Feuerkassen in einigen Alpentälern. Initiativen zur Schaffung von städt. Gebäudebrandversicherungskassen erfolgten in Zürich und Bern auch erst im späten 18. Jh. Aber nur Zürich realisierte 1782 eine freiwillige Feuerassekuranz. Die Beseitigung der aristokrat. Regierungsformen, das Fallen der Zunftverfassungen, die schrittweise Verwirklichung der Gewerbefreiheit, die Abschaffung der Feudallasten und das Wachstum einer zunehmend marktorientierten Wirtschaft zerstörten die in der traditionellen Gesellschaft üblichen Sicherheitsformen und schufen neue ungedeckte Risiken aber auch die geistige, institutionelle und ökonom. Atmosphäre für neue Formen der Absicherung.
Autorin/Autor: Martin Körner
2 - 19.-20. Jahrhundert
2.1 - Sach- und VermögensversicherungDas moderne Versicherungswesen begann in der Schweiz mit den Branchen der Sach- und Vermögensversicherung, insbesondere mit der systemat. Deckung von Gebäudebrandschäden und mit Bemühungen zur Stärkung des Hypothekarmarkts. In Zürich waren schon im ersten Geschäftsjahr der Feuerassekuranz 852 von 1'189 Häusern versichert. Bereits zuvor waren in der Schweiz ausländ. Gesellschaften tätig, besonders in der Fabrikindustrie mit ihren erhöhten Risiken für Kapital, Material, Maschinen und Fabrikgebäude. 1805-12 erfolgte die Gründung von 14 kant. öffentl.-rechtl. Gebäude-Brandversicherungsanstalten. Zuerst handelte der Aargau, wo das 1805 vom vorderösterr. Breisgau abgetrennte Fricktal bereits bei der österr.-breisgauischen Gebäudeversicherungsanstalt versichert war und der Wirkungskreis der Letzteren auf den ganzen Kt. ausgedehnt wurde. Es folgten 1806 Bern und Thurgau, 1807 Basel und St. Gallen, 1808 Zürich, 1809 Schaffhausen und Solothurn, 1810 Freiburg, Glarus, Luzern und Neuenburg, 1811 die Waadt und 1812 Zug. Spätestens um 1840 begann die Diskussion um die Rückversicherungsproblematik, die 1863 nach dem Grossbrand von Glarus (1861) zur Gründung der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft in Zürich und 1869 der Basler Rückversicherungsges. (Basler Versicherungen) führte. Sehr früh drängte das Problem fester Einrichtungen wie Maschinen, Mühlenbestandteile, Dampf- und Wasserleitungen eine versicherungstechn. Abgrenzung gegenüber der Mobiliarversicherung auf, für die wenige Jahre nach dem Aufkommen der Gebäudebrandversicherung ein wachsendes Interesse entstand. Schon 1825 wurde in Murten ein Vorläufer der Schweiz. Mobiliar Versicherungsges. (Die Mobiliar) gegr.; die Gesellschaft wurde 1826 nach Bern verlegt und als Genossenschaft neu gegründet. Mit der Helvetia Schweiz. Feuerversicherungs-Ges. (Helvetia Versicherungen) 1861 in St. Gallen und der Basler Versicherungs-Ges. gegen Feuerschaden 1863 folgten die Nächsten in dieser Branche erst nach der Jahrhundertmitte. Ausländ. und später hinzugekommene schweiz. Gesellschaften erweiterten das Angebot im letzten Drittel des 19. Jh. mit der V. von Spiegeln, Fensterglas, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl, so die 1895 gegr. Vaudoise Générale in Lausanne (Vaudoise Versicherungen). Der Einflussbereich der 1825 in Bern gegr. Berner (nach der Namensänderung Schweiz.) Versicherungsges. gegen Hagelschäden, erstreckte sich auf mehrere Kt. Die Gesellschaft löste sich 1863 nach Jahren unterschiedl. Erfolgs auf. Erst die 1879 in Zürich neu geschaffene Schweiz. Hagelversicherungsges. sollte sich längerfristig auf dem Markt behaupten. Inzwischen konnten die Bauern ihre Ernte bei der Magdeburger Feuer- und Hagelversicherungsges. versichern. Im Bereich der Viehversicherung entstanden im 19. Jh. zahlreiche, lokale genossenschaftl. orientierte Hilfskassen. Den meisten blieb der Erfolg versagt. Eine 1846 in Basel gegr. Schweiz. Anstalt zur Versicherung des Hornviehs und der Pferde stellte 1850 ihr Geschäft ein. Erst das Bundesgesetz zur Förderung der Landwirtschaft von 1893 begünstigte das Versicherungsobligatorium. Bis zum 1. Weltkrieg beherrschten jedoch drei dt. und eine franz. Gesellschaft den Markt (Central-Viehversicherung, Berlin; Sächs. Vieh-Versicherungs-Bank, Dresden; Badische Pferde-Versicherungs-Anstalt, Karlsruhe; La Garantie fédérale, Paris). Die ersten Transportversicherungsges. der Schweiz entstanden im Sog der durch die Eisenbahn ausgelösten Verkehrs- und Reiserevolution. Bevor schweiz. Firmen auf den Markt drangen, allen voran 1858 die Allg. Versicherungsges. Helvetia in St. Gallen, 1864 gefolgt von der Basler Transportversicherungsges., 1869 von der Schweiz. Allg. Versicherungs AG in Zürich und der Neuchâteloise Générale, war man auf ausländ. Versicherer angewiesen.
Autorin/Autor: Martin Körner
2.2 - PersonenversicherungDie Personenversicherung entwickelte sich im 19. Jh. auf den Ebenen Krankenversicherung, Lebens- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung und Haftpflicht, aus welchen im 20. Jh. die moderne Sozialversicherung herauswuchs. In diesen Bereichen lief die Versicherungsbewegung gleichzeitig mit jener der auf ideolog. gleichen Grundlagen beruhenden Sparkassen. Hier wie dort ging es um die Beseitigung von Härtefällen durch kollektive Selbsthilfe. Bis 1850 entstanden weit über 300 gegenseitige Hilfskassen mit dem Hauptzweck der Kranken-, Hinterbliebenen- und Altersfürsorge. Nach 1850 ging die Gründerbewegung weiter. Bis 1880 kamen nochmals über 700 Einheiten hinzu, darunter mehr Kranken- als Sterbekassen. Einige dieser Vereine gingen später in den grossen Krankenkassen, den modernen Pensionskassen oder privaten Renten- und Lebensversicherungsges. auf. Während einige Kt. ihre staatl. Personalfürsorge noch in der 1. Hälfte des 19. Jh. ausbauten, eroberten zahlreiche dt., franz. und engl. Gesellschaften den schweiz. Renten- und Lebensversicherungsmarkt. Erst 1857 folgte die Schweiz. Lebensversicherungs- und Rentenanstalt (Rentenanstalt), 1858 die La Suisse Versicherungen und andere. Ende des 19. Jh. entstanden immer mehr halbprivate und private Pensionskassen, welche wie die staatl. Personalfürsorgeeinrichtungen auf modernen versicherungstechn. Prinzipien des Kapitaldeckungsverfahrens aufbauten. Die Industrialisierung, der Reiseverkehr und das Transportwesen schufen den geeigneten Markt für die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Hier stiegen 1872 der "Zürich" Versicherungs-Verein (Zürich Versicherungen) und 1875 die Winterthur Versicherungs-Ges. (Winterthur Versicherungen) ins Geschäft ein.
Nachdem die Versicherungsbranche durch Konkurse und die Beschäftigung von ungeeignetem Personal in Verruf geraten war, zentralisierte der Bund 1885 die Staatsaufsicht über die privaten Versicherungsges. im eidg. Versicherungsamt (heute Bundesamt für Privatversicherungen). 1910 trat das Privatversicherungsvertragsgesetz von 1908 in Kraft. Anfangs des 20. Jh. dehnten die meisten Versicherungsges. ihre Tätigkeit auf mehrere Branchen aus. Bis zum 2. Weltkrieg beschleunigte sich diese Entwicklung. Sehr früh schon stiegen die schweiz. Gesellschaften ins Auslandgeschäft ein und trugen so wesentl. zur internat. Verflechtung der schweiz. Wirtschaft bei. Relativ unbedeutend für das Bruttoinlandprodukt (0,6% im 1. Jahrzehnt des 20. Jh., knapp 2% 1990), hat die Versicherungswirtschaft mit über 12% seit den 1990er Jahren aber einen wichtigen Anteil an der schweiz. Ertragsbilanz. Die gesamten Prämieneinnahmen stiegen 1891-1914 nominal von 30,4 auf 108,8 Mio. Fr., bis 1938 auf 419,3 Mio. Fr., erreichten 1968 3,5 Mrd. Fr. und 1992 29,4 Mrd. Fr. Die jährl. Zuwachsrate stieg von 5,2% (1914) auf 5,8% (1938), dann auf 7,4% (1968) und 9,2% (1992) an. Anfangs 1993 waren in unserem Land 115 schweiz. und 25 ausländ. private Versicherungsges. tätig. Branchenmässig dominierte Ende 1992 die Lebensversicherung mit einem Anteil am Prämienvolumen von 58% vor der Haftpflicht- (11%), der Unfall- (7%), der Fahrzeugkasko- (6%), der Kranken- (5%) und der Feuerversicherung (4%). Nur kleine Anteile fielen auf Diebstahl-, Wasser-, Transport-, Maschinen-, Glas-, Rechtsschutz-, Kredit-, Hagel- und Viehversicherung. Der im Sog der Europäisierung und Globalisierung wachsende Konkurrenzdruck hat in der schweiz. Versicherungsbranche des ausgehenden 20. Jh. die Allbranchenentwicklung und die Schaffung weniger Grossversicherungsges. durch Fusionen gefördert.
Autorin/Autor: Martin Körner
Quellen und Literatur