Als K. werden Holzstäbe oder -stücke bezeichnet, auf denen Zahlen oder Personenzeichen (Hausmarken) eingekerbt wurden. Diese Hölzer fanden im Rechtsleben unterschiedl. Verwendung: als Loshölzer (zur losmässigen Zuteilung von Rechten und Pflichten), Zählstöcke (zum Einritzen erbrachter Leistungen), Abrechnungshölzer (zum Fixieren eines Rechnungsverhältnisses zwischen Personen, z.B. einer Milchrechnung), Quittungs- und Forderungshölzer (zum Anzeigen der Tilgung oder des Bestehens einer Schuld) oder als Rechtsamehölzer (Bestätigung der Mitgliedschaft bei Korporationen, z.B. für Bewässerung oder Alprechte). Eine v.a. im Wallis bekannte Anwendung bildeten die sog. Kehrtesseln, mit denen durch eingekerbte Hausmarken die Reihenfolge einer Arbeitspflicht festgelegt wurde. K. fanden früher in vielen Gegenden der Schweiz Anwendung, im 19. Jh. vorwiegend noch im alpinen Raum. Seit dem 20. Jh. sind sie kaum noch in Gebrauch.
Quellen und Literatur
- M. Gmür, Schweiz. Bauernmarken und Holzurk., 1917 (Neudr. 1991)
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