de fr it

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Die Efta wurde 1960 von sieben westeuropäischen Ländern, darunter die Schweiz, gegründet. Ihre zwei wichtigsten Errungenschaften waren die Abschaffung der Zölle und Quoten für Industrieerzeugnisse und die Schaffung von Verbindungen zur Europäischen Gemeinschaft (EG).

Die Efta entstand als Reaktion auf den Prozess der europäischen Integration (Europa, Europäische Union, EU). 1955 hatten sich die sechs Länder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) an der Konferenz von Messina verpflichtet, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine Europäische Atomenergiegemeinschaft (Euratom) zu schaffen. 1956 propagierte Grossbritannien, das den teilweise supranationalen, föderalistisch geprägten Projekten ablehnend gegenüberstand, eine umfassende Freihandelszone aller westeuropäischen Länder. Die Schweiz, die ebenfalls grosse Vorbehalte gegenüber einer politischen Integration Westeuropas hatte, unterstützte die britischen Vorschläge; in den folgenden Diskussionen (Verhandlungen Maudling) spielte Bern eine sehr aktive Rolle. Die skandinavischen Länder ihrerseits erwogen 1956-1958 ernsthaft die Schaffung einer Zollunion. Um nicht isoliert zu werden, schlugen die Briten die Schaffung der Efta vor. Der Vorschlag fand sogleich die Zustimmung der Schweiz, Österreichs, Dänemarks, Norwegens, Portugals und Schwedens. Die Stockholmer Konvention wurde 1959 paraphiert, am 4. Januar 1960 unterzeichnet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. In einem Protokoll war festgehalten, dass das Übereinkommen von Anfang an auch für das Fürstentum Liechtenstein kraft dessen Zollunion mit der Schweiz gelte. 1961 erwirkte Finnland eine Beteiligung, die praktisch einem Eintritt gleichkam. Island trat der Efta 1970 bei. Die Ziele der Efta waren viel weniger weit gesteckt als die der Europäischen Gemeinschaft (EG). Während diese darauf abzielte, eine Zollunion, einen gemeinsamen Markt und eine gemeinsame Politik zu verwirklichen, beschränkte sich die Efta auf die Abschaffung der Tarifschranken und der Kontingentierungen für Industriegüter unter ihren Mitgliedsländern. Die Efta war aber keine Zollunion, denn die zugehörigen Staaten vereinheitlichten ihre Zollrechte gegenüber Drittländern nicht.

Schon in ihren Anfängen wurde die Efta durch einen politischen Kurswechsel Grossbritanniens geschwächt. 1961 reichte London ein offizielles Beitrittsgesuch bei der EWG ein. Es folgten Dänemark, Norwegen und Irland. Im Dezember 1961 schien die Erweiterung der EWG unmittelbar bevorzustehen, weshalb die drei neutralen Länder Österreich, Schweden und die Schweiz Assoziationsgesuche an die EWG stellten. Schweizerische Wirtschaftskreise erwogen sogar, den gemeinsamen Aussenzolltarif der EWG zu übernehmen und die Tarifstufen dem europäischen Zollrecht anzupassen.

Die zwei Vetos, die General Charles de Gaulle 1963 und 1967 gegen Aufnahme Grossbritanniens in die EWG bzw. die EG einlegte, verhinderten deren Ausweitung. Erst nachdem Georges Pompidou 1969 Präsident der Republik geworden war, verzichtete Frankreich auf einen Einspruch gegen die Aufnahme Grossbritanniens. 1973 traten das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland der EG bei. Norwegen konnte nicht beitreten, weil das Volk in einem Referendum der Regierung die Gefolgschaft verweigerte. Eine Bedingung für die Beitritte der drei Efta-Länder sowie Irlands war der vorgängige Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen der EG und den verbleibenden Efta-Staaten gewesen, denn Grossbritannien, Dänemark und Norwegen hatten gefordert, dass keine neuen Handelsschranken zwischen ihnen und diesen Staaten errichtet würden. Die Schweizer Regierung unterbreitete dieses Abkommen aus politischen Gründen dem Volk, obwohl das Verfassungsrecht dies nicht vorschrieb. Am 3. Dezember 1972 nahmen 72,5% der Stimmenden und alle Stände das Abkommen an.

Diese Verträge zwischen den Ländern der Efta und der EG, die sich zum Teil erheblich voneinander unterschieden, wurden bilateral ausgehandelt. Sie traten am 1. Januar 1973 in Kraft und ermöglichten den stufenweisen Abbau der Zollansprüche sowie der Kontingentierung von Industriegütern und gewisser veredelter landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Abkommen, wiewohl in ihren Zielen begrenzt und wenig aufsehenerregend, trugen in den durch starke wirtschaftliche Spannungen geprägten 1970er und 1980er Jahren zur Stabilisierung des Handels bei: 1972-1986 verfünffachte sich der Warenaustausch zwischen der EG und der Efta.

Im April 1984 wurde in Luxemburg, wo sich erstmals Minister aller 18 EG- und Efta-Länder versammelten, ein neuer Anlauf zur Zusammenarbeit unternommen. Dort fiel auch in Zusammenhang mit der Ausgestaltung der künftigen Beziehungen zwischen den beiden Organisationen erstmals der Begriff des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Erweiterung der EG um Griechenland sowie die bevorstehenden Beitritte Spaniens und Portugals, die beide Mitglieder der Efta waren, erforderten Anpassungen der Abkommen von 1972. Zudem wollte die EG den Integrationsprozess vorantreiben; sichtbar wurde diese neue Dynamik 1985, als das Weissbuch und die Pläne zur Einheitlichen Europäischen Akte vorlagen.

Nach dem Luxemburger Treffen kamen die Länder der EG und der Efta überein, die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung auszuweiten, gewisse Verwaltungsschranken abzubauen sowie gemeinsame Richtlinien bezüglich des Transitwesens und der Handelsgerichtsbarkeit festzusetzen. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit waren beachtlich, doch wurde die Unzulänglichkeit dieses individuellen und pragmatischen Ansatzes offensichtlich, als es galt, die vier Verkehrsfreiheiten des Weissbuchs auf die Länder der Efta auszudehnen. Die zu Tage tretenden Schwierigkeiten wie auch der Wunsch, die Erweiterung der EG um neutrale Staaten wie Österreich hinauszuschieben, veranlassten den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, im Januar 1989 zum Vorschlag der Gründung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einem Efta-Pfeiler, dessen Mitgliedländer in dem gemeinsamen EWR-Aussschuss «mit einer Stimme sprechen» müssen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Mai 1992 das Abkommen von Porto über den EWR geschlossen, mit dessen Entstehung das Absinken der Efta in die Bedeutungslosigkeit besiegelt war. Zwar wurde deren Behördenstruktur noch ausgebaut: Das bescheidene Sekretariat in Genf wurde durch einen Gerichtshof und vor allem eine Aufsichtskommission nach dem Muster der Europäischen Kommission ergänzt, welche die Freihandelszone innerhalb des EWR gegenüber der EG bzw. der EU vertraten. Die institutionelle Schwäche der Efta und die Anziehungskraft der EG bzw. der EU nach dem Ende des Kalten Kriegs machten jedoch die Hoffnungen, die Efta neu zu beleben, zunichte. Die Freihandelszone wurde durch das Nein des Schweizervolks zum EWR-Beitritt (6. Januar 1992) sowie die Austritte Österreichs, Schwedens und Finnlands, die im Januar 1995 Mitglieder der EU wurden, ausgehöhlt. Seitdem umfasst die Efta nur mehr vier Kleinstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die drei ersteren bilden den Efta-Pfeiler des EWR, während die Schweiz nur dem Sekretariat angehört.

Quellen und Literatur

  • P. Luif, Neutrale in der EG?, 1988
  • P. Du Bois, La Suisse et le défi européen (1945-1992), 1989
  • M. Zbinden, «Das EWR-Projekt», in Annuaire suisse de science politique 32, 1992, 221-248
  • T. Pedersen, European Union and the Efta Countries, 1994
  • A. Favre, Histoire des relations entre l'AELE et la CE de 1984 à 1989, 1996
Weblinks

Zitiervorschlag

René Schwok: "Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.10.2009, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013812/2009-10-29/, konsultiert am 28.03.2024.