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Konsularwesen

Die Schweizer Konsulate wurden erst nach der Helvetischen Revolution gegründet und dienten dem Zweck, die Interessen der Landsleute im Ausland zu schützen (Auslandschweizer). Der erste Posten entstand 1798 in Bordeaux unter der Helvetischen Republik. Weitere Konsulate in Hafenstädten folgten 1799 in Marseille und Genua, 1801 in Nantes und 1802 in Triest. Die ernannten Konsuln übten ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Nach dem Wiener Kongress 1815 liessen die diplomatischen Aktivitäten spürbar nach. Dennoch versuchten zahlreiche Schweizer, die wirtschaftliche Interessen ihres Landes im stetig wachsenden Weltmarkt (Aussenwirtschaft) zu fördern. So nahm die Zahl der Honorarkonsuln merklich zu; 1815-1848 schuf die Tagsatzung 34 konsularische Vertretungen. Das erste Konsulat in Übersee wurde 1819 in Rio de Janeiro errichtet, 1822 kam jenes in New York hinzu. Die Konsuln waren Schweizer Kaufleute, die sich im Ausland niedergelassen hatten. Obwohl sie mit einem 1816 erlassenen Pflichtenheft ausgestattet waren, machten sie mehr oder weniger, was sie wollten, und kümmerten sich kaum um die Politik.

Die Gründung des Bundesstaats 1848 führte zu keiner Verbesserung der Situation. Da die klassische Diplomatie als unvereinbar betrachtet wurde mit den Prinzipien der Einfachheit, Bescheidenheit und Redlichkeit, wie sie von den Architekten des jungen Bundesstaats, den Radikalen, vertreten wurden, genossen die Konsuln weiterhin Sympathie, vor allem weil sie kein Gehalt bezogen. Dementsprechend wurde das Konsularnetz vergrössert, indem man 1850-1865 33 neue Posten ins Leben rief. Die Initiative zu deren Gründung ging meist auf ausgewanderte Schweizer zurück. Einige Konsuln in Hauptstädten wurden manchmal mit begrenzten diplomatischen Aufgaben betraut. Doch nur in Ausnahmefällen hatten diese Zutritt zu den Ministerien und zum diplomatischen Corps. Ein solches System stiess schnell an seine Grenzen. In den Vereinigten Staaten war es 1881 ein Skandal um den Honorarkonsul in Washington, der den Bundesrat dazu bewog, eine von einem Berufsdiplomaten geleitete Gesandtschaft einzurichten. Die Zahl der Honorarkonsulate stieg aber weiter an, obschon 1893 der Bundesrat deren Unzulänglichkeiten eingestand. Da der Bund aus Kostengründen nicht vollständig darauf verzichten konnte, führte er kleine Reformen durch: So verfügte das Konsulat von Yokohama (Japan) ab 1895 über einen von der Schweiz bezahlten Berufsagenten. 1912 wurde in Montreal ein Berufsgeneralkonsulat errichtet. Nach dem Ersten Weltkrieg kamen weitere Posten hinzu, die von einem Berufskonsul geleitet wurden, namentlich in Barcelona, New York, Bombay und Chicago.

Schweizer Aussenvertretungen am Vorabend des 2. Weltkrieges
Schweizer Aussenvertretungen am Vorabend des 2. Weltkrieges […]

Am Vorabend des Zweiten Weltkriegs unterhielt der Bund ein Netz von 121 teils professionell, teils ehrenamtlich geführten, konsularischen Vertretungen. Zwar entstanden nach 1945 weitere Berufskonsulate, jedoch weit weniger als diplomatische Missionen. Von den 1970er Jahren an übernahmen immer mehr Honorarkonsuln die Leitung von Berufskonsulaten. In Anbetracht der Bundesfinanzdefizite und technischen wie administrativen Veränderungen, welche die kleinen Posten überflüssig machten, verstärkte sich diese Entwicklung im Verlauf der 1990er Jahre. Die meisten Berufskonsulate verschwanden, während sich die Generalkonsulate in den Grossstädten eher halten konnten. Anfang 2007 unterhielt die Schweiz 41 Berufsgeneral- bzw. Berufskonsulate sowie 174 ehrenamtlich geführte Vertretungen (Honorargeneral-/Honorarkonsulate).

Quellen und Literatur

  • C. Altermatt, 1798-1998: Zwei Jahrhunderte Schweizer Aussenvertretungen, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Claude Altermatt: "Konsularwesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.05.2007, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013809/2007-05-04/, konsultiert am 28.03.2024.