de fr it

Arbeitsämter

Arbeitsämter entstanden in der Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts, im internationalen Vergleich relativ früh, als öffentliche Arbeitsnachweis-Büros und entwickelten sich zu zentralen Institutionen staatlicher Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarkt). Die Vermittlung von Stellenangebot und -nachfrage durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, philanthropische und karitative Institutionen sowie kommerzielle Büros war oft teuer, schlecht angesehen oder bei Arbeitskonflikten parteiisch. Deshalb forderten Arbeiter ab den 1880er Jahren einen öffentlichen Arbeitsnachweis. Ein erstes, allerdings kurzlebiges Arbeitsamt entstand 1887 in St. Gallen; erfolgreicher waren Gründungen in Bern 1888, Basel 1890, Schaffhausen 1891, Biel 1892, Winterthur 1897 und Zürich 1900 sowie die Arbeitskammer Genf 1895. Bald übertrug die öffentlich subventionierte Arbeitslosenversicherung oder -fürsorge den Arbeitsnachweis-Büros die Kontrolle der Arbeitslosen (Arbeitslosigkeit); auch die Zuweisung von Notstandsarbeiten übernahmen sie. Angesichts des gewachsenen Aufgabenbereichs verbreitete sich seit der Jahrhundertwende die Bezeichnung Arbeitsamt. 1903 schlossen sich elf in diesem Bereich tätige Institutionen zum Verband Schweizerische Arbeitsämter zusammen, der bis 1995 auf 131 Mitglieder anwuchs. Dieser entwickelte erste Instrumente nationaler Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel die Statistik der Stellensuchenden. Ab 1910 erhielten die Arbeitsämter Subventionen vom Bund; als dieser ihnen den Vollzug seiner Arbeitslosenunterstützung übertrug, wurden 1920 zahlreiche neue Arbeitsämter und 1921 zur Koordination das Eidgenössische Arbeitsamt (1930 im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Biga aufgegangen, ab 1998 Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit BWA, 1999 ins Staatssekretariat für Wirtschaft integriert) gegründet. Als weitere Aufgabe übernahmen Arbeitsämter Ende des Ersten Weltkriegs die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen um Fremdarbeiter. Vorübergehend kamen in den 1930er Jahren die Auszahlung der Notunterstützung des Bundes und im Zweiten Weltkrieg die Organisation der Arbeitsdienstpflicht dazu. Nach ruhigen Zeiten in der Hochkonjunktur (umstritten vor allem Ausländerpolitik) spielen Arbeitsämter seit der Krise der 1970er Jahre, dem Obligatorium der Arbeitslosenversicherung 1976 und vor allem der Massenarbeitslosigkeit der frühen 1990er Jahre wieder eine wichtige Rolle in der schweizerischen Gesellschaft. Mit der Revision der Arbeitslosenversicherung 1995 wurde die kommunale Arbeitsvermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ersetzt.

Quellen und Literatur

  • 50 Jahre, 1903-1953, 1953
  • Gruner, Arbeiterschaft 3, 727-754, 920-923, (mit Bibl.)
  • 100 Jahre VSAA, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Arbeitsämter", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.03.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013807/2015-03-10/, konsultiert am 28.03.2024.