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Handelsprivilegien

Zwischen dem 15. und dem frühen 17. Jahrhundert erlangten die Eidgenossen, einzelne Orte und Zugewandte (v.a. Graubünden und Wallis) vertraglich vereinbarte Handelsprivilegien in Nachbarterritorien. Verträge, die Handelsprivilegien begründeten, reichen bis 1444 zurück. Die wichtigsten Vertragswerke waren das grosse Abkommen mit Frankreich von 1516 (Ewiger Frieden), das 1602, 1663 und 1777 bedeutsame Erneuerungen erfuhr, die verschiedenen Kapitulate mit Mailand während des 15. Jahrhunderts sowie die Handelsabkommen mit Österreich von 1561 und 1587, die 1612 und 1654 neu aufgelegt wurden (Allianzen). Vom frühen 15. bis ins späte 18. Jahrhundert schlossen auch Graubünden und Venedig diverse Verträge, die 1615 bzw. 1618 mit einer Allianz zwischen Venedig, Bern und Zürich ergänzt wurden.

In den genannten Verträgen wurden den Kaufleuten aus der Eidgenossenschaft bzw. aus den jeweiligen Orten das Recht auf freien Handel und Wandel (liberté de commerce et de trafic), Sicherheit für ihre Person und ihre Waren sowie Zollreduktionen bzw. Verschonung von willkürlichen oder zukünftigen Zöllen, Auflagen und Abgaben gewährleistet. Die Verträge gingen oft aus Privilegien hervor, die zunächst Einzelpersonen, einzelnen Handelshäusern oder Gemeinden gewährt worden waren. Aus diesem Grund sind Handelsprivilegien in einigen Fällen (Eidgenossen in Frankreich, Bündner in Venedig) kaum von anderen Vorrechten abzugrenzen, die niedergelassene Schweizer in den jeweiligen Staaten genossen. So waren Schweizer in Frankreich bis Mitte des 18. Jahrhunderts von der capitation, der 1695 eingeführten Kopfsteuer, befreit. Die Handelsprivilegien entwickelten sich somit aus einem älteren Rechtsmodell, bei dem der Fernhandel massgeblich auf dem Schutz basierte, den ein lokaler Herrscher eines Handelsplatzes fremden Kaufleuten (nationes) zusicherte. Handelsprivilegien wurden oft im Rahmen oder im Zusammenhang mit Verträgen verliehen, die benachbarten Herrschern den Zugang zum schweizerischen Söldnermarkt garantierten; das Motiv, dessentwegen fremde Mächte einen privilegierten Zugang zu ihren Binnenmärkten gewährten, war die Sicherung des Söldnernachschubs für die eigene Armee (Fremde Dienste, Militärunternehmer).

Wie weit Handelsprivilegien die schweizerische Exportwirtschaft gefördert haben, ist schwer festzustellen. Aufgrund der Untersuchungen von Ella Wild lässt sich die Zollbelastung von Gewerbeerzeugnissen, die nach Lyon importiert wurden, im frühen 17. Jahrhundert auf etwa 10-15% des Warenwerts schätzen. Eine weitgehende Exemtion stellte gegenüber Konkurrenten aus Oberitalien (v.a. Wolle) und Süddeutschland (v.a. Leinen) einen erheblichen Konkurrenzvorteil dar, der in der Frühphase der Entwicklung der schweizerischen Protoindustrien oder der exportorientierten Textilindustrie wohl von erheblicher Bedeutung war (Protoindustrialisierung). Auch beim Wiederaufschwung der ostschweizerischen Leinenindustrie nach dem Dreissigjährigen Krieg – den oberdeutschen Produktionszentren zum Beispiel war eine vergleichbare Entwicklung nicht vergönnt – dürfte dieser Vorteil eine wichtige Rolle gespielt haben (Leinwand). Für eine Einschätzung der Bedeutung der Handelsprivilegien für die Agrarexporte (Käse, Vieh) reicht die Quellengrundlage nicht aus.

Handelsprivilegien standen in Widerspruch zu den fiskalistischen Bestrebungen der sich allmählich konsolidierenden Zentralstaaten des 17. und 18. Jahrhunderts. Die wichtigen Handelsprivilegien in Frankreich gerieten deshalb schon ab den 1630er Jahren unter starken Druck; Jean-Baptiste Colbert baute sie schliesslich mit seinen Zollreformen 1664 bzw. 1667 weitgehend ab (Merkantilismus). Für den Aufschwung der schweizerischen Exportwirtschaft im 18. Jahrhundert waren Handelsprivilegien wahrscheinlich unbedeutend.

Quellen und Literatur

  • E. Wild, Die eidg. Handelsprivilegien in Frankreich, 1909
  • H. Gmür, Das Bündnis zwischen Zürich/Bern und Venedig 1615/18, 1945
  • H. von Dulong, Entstehung und Verfall der eidg. Zoll- und Handelsfreiheit in Frankreich, insbesondere in Lyon, vom ewigen Frieden 1516 bis zum Tarif Colberts 1664, 1959
  • P. Gern, Aspects des relations franco-suisses au temps de Louis XVI, 1970
  • M. Bundi, Frühe Beziehungen zwischen Graubünden und Venedig 15./16. Jh., 1988
Weblinks

Zitiervorschlag

Ulrich Pfister: "Handelsprivilegien", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12.08.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013777/2010-08-12/, konsultiert am 29.03.2024.