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Mehrwertsteuer (MWSt)

Plakat der Progressiven Organisationen (POCH) für die eidgenössische Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 über die Einführung der Mehrwertsteuer (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat der Progressiven Organisationen (POCH) für die eidgenössische Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 über die Einführung der Mehrwertsteuer (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).

Allgemeine Verbrauchs- oder Konsumsteuer des Bundes, welche seit 1995 erhoben wird und die Warenumsatzsteuer (Wust) ablöste. Angenommen wurde die Mehrwertsteuer (MWSt) in der Volksabstimmung vom 28. November 1993 – frühere MWSt-Vorlagen wurden 1977, 1979 und 1991 von Volk und Ständen verworfen. Das Konzept der MWSt folgt im Wesentlichen dem Umsatzsteuersystem der Europäischen Union (mit Ausnahme des Steuersatzes). Ihren Gegenstand bilden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die von der Wust nicht erfasst worden waren. Ebenfalls besteuert werden der Eigenverbrauch, der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie die Einfuhr von Gegenständen. Als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug wird die MWSt (im Gegensatz zur Wust) auf allen Stufen des Produktions- und Verteilungsprozesses erhoben. Steuerpflichtig sind deshalb sämtliche Unternehmen, die – sei es als Fabrikanten, Händler, Handwerker oder Bauunternehmer – sich an der Herstellung von Gütern beteiligen oder Dienstleistungen erbringen. 2011 waren über 331'000 Unternehmen, die mindestens einen Umsatz von 100'000 Fr. auswiesen, steuerpflichtig. Nicht unter die MWSt fallen insbesondere Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Leistungen von Einrichtungen der Sozialfürsorge sowie von Alters-, Wohn- und Pflegeheimen, Leistungen im Bereich der Erziehung, des Unterrichts, der Ausbildung, Fortbildung sowie der Umschulung, kulturelle Dienstleistungen in den Bereichen Theater, Kino, Museen, Bibliotheken sowie Sport, Umsätze in den Bereichen Versicherungen, Kreditgewährung, Zahlungsverkehr sowie Wertpapierhandel, aber auch die Vermietung von Grundstücken.

Die Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz
Die Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz […]

Der Steuersatz von 6,5% wurde 1999 um das von Anfang an für die Finanzierung der AHV vorgesehene MWSt-Prozent erhöht, betrug ab 2001 mit einem zusätzlichen Promille für die Neue Eisenbahn-Alpentransversale 7,6% und stieg 2011 zugunsten der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung auf 8%. Ein ermässigter Steuersatz von 2,5% galt ab 2011 (1995 2%) unter anderem für die Lieferung von Wasser, Ess- und Trinkwaren (nicht aber für alkoholische Getränke), von Pflanzen und Schnittblumen, von Medikamenten sowie von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Ein Sondersatz von 3,8% (1996 3%) betraf Beherbergungsleistungen des Gastgewerbes. Die MWSt warf 2010 einen Ertrag von 20,7 Mrd. Franken ab, was im Schnitt 35-38% der dem Bund in diesem Jahr zugeflossenen Fiskaleinnahmen entsprach. Der Versuch, die MWSt zu vereinheitlichen und das System zu vereinfachen, scheiterte 2011.

Quellen und Literatur

  • E. Höhn, K.A. Vallender, «Kommentar zu Art. 41ter der BV von 1874», in Kommentar zur BV der Schweiz. Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874, hg. von J.-F. Aubert et al., 1995
  • K.A. Vallender, «Kommentar zu Art. 130 der BV vom 18. April 1999», in Die Schweiz. BV, hg. von B. Ehrenzeller et al., 2002
  • Ber. des Bundesrates über Verbesserungen der MWSt (10 Jahre MWSt), 2005
  • K.A. Vallender et al., Schweiz. Steuerlex. 1, 22006
Weblinks

Zitiervorschlag

Conrad Stockar: "Mehrwertsteuer (MWSt)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013769/2012-11-12/, konsultiert am 29.03.2024.