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Banknoten

Banknoten waren ursprünglich von bestimmten Banken ausgegebenes Papiergeld, wobei sich die Notenbanken verpflichteten, dem Inhaber die auf dem Schein angegebene Summe auf Sicht in Münzgeld auszuzahlen (Geld). Im 17. Jahrhundert in Schweden und England eingeführt, kamen Banknoten im 18. Jahrhundert auch in den westeuropäischen Ländern und deren Kolonien in Umlauf. Die Vielzahl der Staatswesen und die damit einhergehende Währungsvielfalt erklären das erst im 19. Jahrhundert einsetzende Aufkommen von Banknoten in der Schweiz, verbunden mit der Industrialisierung und dem begleitenden Aufschwung im Bankenwesen.

Mit der Ausgabe von Banknoten verschaffte sich der Emittent eine Art Kredit, da das Emissionsvolumen die Deckung in Edelmetallen meist überstieg. Das Risiko für den Benützer war somit offenkundig, ebenso die Inflationsgefahr. Die «Deposito-Cassa der Stadt Bern» gab 1825 zur Sanierung des Staatshaushalts die ersten Banknoten im Wert von 500 Fr. aus. Dem Beispiel folgten die Bank in Zürich (1836), die Bank in St. Gallen (1837), die Bank in Basel (1844), die Banque du commerce in Genf und die Waadtländer Kantonalbank (1845) und um 1840 auch einige private Banken. Bis zur Gründung einer staatlich kontrollierten Zentralbank zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten mehr als 60 Institute, wovon Ende des 19. Jahrhunderts noch 36 tätig waren, eigene Banknoten ausgegeben. In den Anfängen war der Umlauf der Banknoten bescheiden; sie waren umständlich und begrenzt einsetzbar, da lediglich die emittierenden Institute selbst und einige Handelspartner die Scheine akzeptierten. Immerhin erleichterte das Papiergeld dem Grosshandel, der Industrie und der Finanz den Geldtransport und erhöhte gleichzeitig die Liquidität der Banken. Vom breiten Publikum relativ schlecht genutzt, liessen sich die Banknoten leicht nachmachen, ihre Herstellung aus minderwertigem Papier hatte einen raschen Verschleiss zur Folge.

Mit der Einführung des Schweizer Franken 1851/1852 wurde auch auf den Banknoten der zuvor in Talern, Gulden usw. (Münzen) angegebene Währungsbetrag einheitlich in Franken ausgedrückt. Die Freiheit der Banken, Banknoten auszugeben, blieb hingegen unangetastet, damit auch die Vielfalt hinsichtlich Stückelung, grafischer Gestaltung, Produktionsverfahren, Produktionsorte und insbesondere auch der Notendeckung. Von den 1870er Jahren an bemühten sich die Notenbanken, den Notenumlauf zu vereinfachen und auszudehnen. 1876 schlossen 25 Emissionsbanken ein Konkordat zur gegenseitigen Einlösung der Noten. Bereits Ende der 1840er Jahre hatten einige Kantone begonnen, den Instituten das Deckungsverhältnis und zum Teil auch das Ausgabevolumen vorzuschreiben. Die durch den Deutsch-Französischen Krieg 1870-1871 ausgelöste Währungskrise verstärkte die staatlichen Lenkungsbestrebungen. Während des Kriegs wurden Goldmünzen gehortet, wodurch sich die Bevölkerung gezwungen sah, ihre Vorbehalte gegenüber den Banknoten zu überwinden. Die Noten setzten sich als Zahlungsmittel bei grösseren Geldgeschäften durch. Aufgrund seiner in der revidierten Bundesverfassung von 1874 festgehaltenen Befugnis (Artikel 39 BV) versuchte der Bundesrat, ein Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten zu erlassen, was ihm, nach einem 1876 gescheiterten ersten Anlauf, 1881 gelang. Die Stückelung der Banknoten wurde auf 50, 100, 500 und 1000 Fr. beschränkt, Formate und Texte vereinheitlicht. Das Gesetz vereinfachte nicht nur den Umlauf der Banknoten, sondern unterstellte auch die Notenbanken einer gewissen staatlichen Kontrolle. Es minderte das Risiko von Missbrauch und Nichterfüllung der Einlösepflicht und erhöhte so das Vertrauen in die Banknoten.

Mit der Revision von Artikel 39 BV wurde 1891 das Banknoten-Monopol dem Bund übertragen, der sein Recht zur Ausgabe von Banknoten einer Zentralbank übertragen konnte. Nun verfügte der Bund über ein Mittel, die Geldmenge zu steuern und der Nachfrage anzupassen (Geld- und Währungspolitik). Mit der Eröffnung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 1907 trat das Banknoten-Monopol in Kraft. Bis zur Ausgabe der von Ferdinand Hodler und Eugène Burnand entworfenen Banknoten im Jahr 1911 behalf sich die SNB mit sogenannten Interimsnoten. Die 1881 festgesetzten Nennwerte wurden beibehalten. Im Sommer 1914 befreite sich die SNB von der Verpflichtung, die Noten in Münzen einzutauschen: Banknoten wurden zum gesetzlichen Zahlungsmittel, dessen Nennwert vom wahren oder realen Wert völlig losgelöst war. Diese vom Ersten Weltkrieg diktierte Massnahme wurde 1930-1936 wieder aufgehoben, fand aber 1954 Eingang in die Gesetzgebung. Ebenfalls 1914 führte die SNB Banknoten zu 5 und 20 Fr. ein.

Die erste Notenserie wurde 1956-1957 durch neue, von Pierre Gauchat gestaltete Noten ersetzt. Eine Zehnernote löste den Fünffrankenschein ab. 1976-1979 wurde eine dritte, vom Grafikerpaar Ursula und Ernst Hiestand kreierte Serie in Umlauf gesetzt. 1995-1998 folgte eine vierte, von Jörg Zintzmeyer entworfene Serie, in der eine 200-Franken-Note den 500-Franken-Schein ersetzte. Die beiden letzten Serien zeichnen sich durch benutzerfreundliche und maschinenlesbare Formate sowie besondere Prägungen für Sehbehinderte aus. Dank verschiedener Sicherheitselemente konnte der Fälschungsschutz verbessert werden. Für Krisenfälle hält die SNB eine gänzlich neue Notenserie in Reserve.

Quellen und Literatur

  • H.-U. Völlmy, Zur Gesch. des schweiz. Papiergeldes, 1967
  • R. Zimmermann, Volksbank oder Aktienbank?, 1987
  • Le billet de banque et son image, Ausstellungskat. Genf, 1992
  • M. de Rivaz, Die schweiz. Banknoten 1907-1997, 1997
Weblinks

Zitiervorschlag

Olivier Frédéric Dubuis: "Banknoten", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.11.2004, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013750/2004-11-04/, konsultiert am 19.03.2024.