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Währungsbewertung

In einem System fester Wechselkurse werden Währungen bewertet, indem die Währungsbehörden den Aussenwert der Währungen hinauf- bzw. herabsetzen. Bei Metallwährungen geschieht dies, indem der Edelmetallanteil der Währung bzw. der Münzen verändert wird; bei nicht an Metall gebundenen Währungen werden die Wechselkurse der jeweils anderen Währungen im Verhältnis zur Landeswährung per Gesetz oder Verordnung neu festgelegt. Auf- und Abwertungen bei flexiblen Wechselkursen funktionieren auf den Devisenmärkten nach Angebot und Nachfrage.

Mittelalter und frühe Neuzeit

Für das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit spricht man besser von Münzverschlechterung bzw. Münzverbesserung als von Ab- bzw. Aufwertung. Denn damals bestand Geld zum grössten Teil aus Münzen, deren Tauschwert grundsätzlich, mit gewissen Abweichungen auch in der Praxis, durch ihren Warenwert bestimmt wurde, d.h. durch ihren Feingehalt an Gold und Silber. Abgesehen von den nur oder fast nur aus Kupfer bestehenden Scheidemünzen (Billon) bestand das Geldsystem aus drei Hauptelementen: 1. aus international umlaufenden und auch für grössere Zahlungen im Inland verwendeten Gold- und grossen Silbermünzen (Handelsmünzen, grobe Sorten, «Devisen») von hohem Feingehalt und über Jahrhunderte relativ stabilem Feingewicht; 2. aus nur in einem Gebiet unter einer bestimmten Münzhoheit zugelassenen und für den täglichen Geldverkehr bestimmten kleinen Silbermünzen (sogenannten Handmünzen) von geringem und langfristig stark abnehmendem Feingewicht; 3. aus dem Rechnungsgeld oder der Landeswährung, in der Schulden und Guthaben verbrieft sowie die meisten Preise ausgedrückt wurden. Diese abstrakten Rechnungseinheiten standen untereinander in einem festen Wertverhältnis (z.B. 1 Pfund = 20 Schillinge = 240 Pfennige). Die Handmünzen eines Landes waren aber nichts anderes als Vermünzungen einzelner dieser Währungseinheiten oder deren Bruchteile bzw. Mehrfache. Wurde das Feingewicht der entsprechenden Münzen herabgesetzt oder erhöht, nahm der Wert aller Rechnungseinheiten gegenüber den stabilen groben Sorten im gleichen Verhältnis ab oder zu. Die Münzverschlechterung bestand also darin, den Feingehalt der den Rechnungsgeldeinheiten entsprechenden Handmünzen zu verringern. Im gleichen Verhältnis wurde demnach der in Gramm Gold oder Silber bestimmte Realwert von Schulden und Guthaben herabgesetzt bzw. wurden die Preise ermässigt und die groben Sorten aufgewertet. Genau umgekehrt verhielt es sich bei der Münzverbesserung. Die Gewinner und Verlierer solcher Währungsmanipulationen suchten durch politischen Druck den Zeitpunkt und den Grad der einzelnen Massnahmen zu beeinflussen (Importeure gegen Exporteure, Gläubiger gegen Schuldner, Grundrentenbezüger gegen Lohnempfänger usw.).

Historisch gesehen überwogen die Münzverschlechterungen bei weitem: Wegen der natürlichen Abnützung der Münzen und der Tätigkeit der sogenannten Kipper und Wipper (Münzverschlechterer, welche die guten Münzen an den Rändern beschnitten und falsche Waagen verwendeten) sank das Feingewicht der umlaufenden Münzen ständig. Wenn nun die untergewichtigen Münzen aus dem Verkehr gezogen und durch vollgewichtige Neuprägungen ersetzt wurden, entstand für den Emittenten ein Verlust, den er meistens durch eine Herabsetzung des Feingewichts auffing. Im gleichen Sinn wirkte die Tatsache, dass das Herstellen der Münzen Kosten verursachte und in der Geldpolitik meistens die Interessen der Schuldner überwogen, nicht zuletzt weil sehr oft der Staat und die führenden Schichten zu ihnen gehörten.

Die alte Eidgenossenschaft bildete trotz der Kleinheit des Territoriums kein einheitliches Währungsgebiet. Die einzelnen Orte und Zugewandten besassen die Münzhoheit und fast alle prägten eigene Handmünzen, die sich oft dem Typus und dem Namen nach nicht voneinander unterschieden, obwohl sie zum Teil leicht unterschiedliche Feingewichte aufwiesen. Weil die Einwohner der einzelnen Währungsgebiete täglich miteinander Handel trieben und es sehr aufwendig gewesen wäre, bei jedem Grenzübertritt das Geld zu wechseln (Geldwechsel), verkehrten die Handmünzen des gleichen Typs in weiten Teilen der Eidgenossenschaft meistens zum gleichen Wert, ohne dass die Benützer auf diese Unterschiede im Feingewicht achteten. Aus demselben Grund zirkulierten in der Schweiz auch gleichartige Handmünzen aus den Nachbarländern, mit denen die Eidgenossen regelmässige Handelsbeziehungen unterhielten. Wenn aber einer der Emittenten das Feingewicht seiner Handmünzen über ein gewisses Mass hinaus herabsetzte, waren alle anderen über kurz oder lang gezwungen, diesem Beispiel zu folgen, wollten sie verhindern, dass ihre besseren Handmünzen aus dem Verkehr gezogen und eingeschmolzen oder gehortet wurden (Gresham'sches Gesetz). Nur selten gelang es nämlich, die verschlechterten Handmünzen rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Hinzu kam, dass die Schweiz keine eigenen Gold- und Silbervorkommen von Bedeutung besass und das eingeführte Münzmetall zum Teil teuer bezahlen musste. Im Grossen und Ganzen verlief die Münzverschlechterung kontinuierlich.

Wertverlust der Freiburger Währung gegenüber Gold und Silber 1480-1800
Wertverlust der Freiburger Währung gegenüber Gold und Silber 1480-1800 […]

Der durchschnittliche jährliche Abwertungssatz war aber zwischen 1480 und 1620 wesentlich höher als nach 1630. In Bern beispielsweise sank das Feingewicht des Batzens zwischen 1492 und 1612 um 47,6%. Gemessen an Abwertungssätzen des 20. Jahrhunderts war das allerdings bescheiden, nämlich ca. 0,4% jährlich. Die zweite Hälfte des 17. und das 18. Jahrhundert zeichneten sich durch eine noch grössere Geldwertstabilität aus. Einbrüche wie in den 1530er Jahren oder 1621-1622 waren selten. Die Krise von 1621-1622 war eine unmittelbare Folge des beginnenden Dreissigjährigen Kriegs. Um diesen zu finanzieren, verschlechterten die deutschen Fürsten und Städte ihre Handmünzen. Kaiser Ferdinand II. ging mit schlechtem Beispiel voran, als er nach dem Sieg der Katholischen Liga am Weissen Berg bei Prag (8. November 1620) die Münzproduktion an ein Konsortium von zweifelhaften Geldgebern verpachtete. Zu diesen gehörte auch Albrecht von Wallenstein, der unter anderem damit seinen Reichtum begründete. Solche minderwertigen Münzen liefen auch in der Schweiz um und verdrängten dort die besseren einheimischen. Das hatte zur Folge, dass die Kurse der groben Sorten wie auch die Preise stark stiegen, und zwar überproportional. Da die als Reaktion darauf verfügten Zwangskurse nicht durchgesetzt werden konnten, mussten die Orte und ihre Zugewandten, zum Teil nach langem Zögern (Wallis), mit der Verschlechterung ihrer Handmünzen nachziehen. In Bern wurden 1621 und 1622 gesamthaft 27 Batzenprägungen durchgeführt, jede schlechter als die vorhergehende. Von 1618 bis 1622 fiel das Feingewicht des Batzens um 50%, also gleich stark wie in den 120 Jahren zwischen 1492 und 1612. Die wirtschaftlichen Folgen waren verheerend. Als sich im Herbst 1622 die Lage beruhigte, beschlossen daher die Orte, ihre Währungen wieder aufzuwerten, d.h. die Handmünzen zu verbessern. Die meisten unter ihnen prägten sie wieder wie vor der Krise. Freiburg, Solothurn und Wallis steigerten allerdings das Feingewicht nur um 50%. Einen ganz anderen Weg ging Bern. Es beliess die schlechten Batzen im Umlauf und verfügte für die Gold- und grossen Silbermünzen einen Zwangskurs, der demjenigen vor der Krise entsprach, obwohl das Feingewicht des Batzens um die Hälfte herabgesetzt worden war. So näherte sich dieses Modell einer heutigen Währung an, bei der der Tauschwert des Geldes völlig vom Materialwert der Banknoten und Münzen losgelöst ist. Das Experiment gelang, vor allem weil Bern die Münzstätte schloss, also die Prägung von Handmünzen einstellte und so der Bevölkerung die Gewähr bot, dass die Geldmenge nicht vermehrt würde. Da es zu keiner Teuerung kam, fasste die Bevölkerung Vertrauen in das neue System. Dieses System funktionierte bis 1652, als Bern sich doch noch entschloss, das Feingewicht der neu zu prägenden Handmünzen wieder auf den Vorkriegsstand zu erhöhen und die schlechten Batzen aus der Krisenzeit nur noch als halbe Batzen im Umlauf zu belassen. Das geschah vor allem deshalb, weil sein Alleingang den Zahlungsverkehr und Handel mit den unmittelbaren Nachbarn erheblich erschwert und schliesslich einen deflationär wirkenden Münzmangel zur Folge gehabt hatte. Offensichtlich liess sich dieser kühne Versuch für ein so kleines Währungsgebiet auf die Dauer nicht durchsetzen. Der Bruch des Versprechens «ein Batzen bleibt ein Batzen» hatte aber schwerwiegende innenpolitische Nachwirkungen und war mit eine Ursache des Bauernkriegs von 1653.

1654 bis 1798

Vestgesetztes Verhältniß des Goldes zum Silber. Mandat aus der Kanzlei der Stadt Solothurn, 8. März 1786 (Staatsarchiv Solothurn).
Vestgesetztes Verhältniß des Goldes zum Silber. Mandat aus der Kanzlei der Stadt Solothurn, 8. März 1786 (Staatsarchiv Solothurn).

Nach dieser letzten Währungskrise kam es in der Schweiz bis zum Ende des Ancien Régime zu keinen grösseren Abwertungen mehr, und die Zeit zwischen 1660 bis 1798 gehört zu den stabilsten Abschnitten der schweizerischen Währungsgeschichte. Die Vertreter der eidgenössischen Orte und der Zugewandten trafen sich des öfteren an eidgenössischen Münzkonferenzen, an denen über die Bekämpfung schlechter Fremdwährungen, aber auch über die Selbstdisziplinierung bei eigenen Neuprägungen beraten wurde. Vor allem die Städteorte Zürich, Basel und Bern delegierten ihre Finanz- und Währungsfachleute an diese Versammlungen. Die meisten Orte hielten sich an die beschlossenen Richtlinien, mit denen die Abwälzung der Prägekosten auf die Benützer vermieden werden sollte.

19. und 20. Jahrhundert

Zum Programm der Helvetischen Regierung gehörte eine umfassende Währungsreform. Die gesetzgebenden Räte beschlossen diese am 19. März 1799, indem sie sich auf eine Silberwährung festlegten, als Münzgrundgewicht die Pariser Mark zu 244,752 g Feinsilber bestimmten und den als neue Münzeinheit gewählten Schweizer Franken auf 1/37 der Pariser Mark oder 6,6149 g Feinsilber festsetzten. Das damalige Verhältnis zwischen Silber und Gold von 1:15,359 sollte aber in der Folge wegen der stark fluktuierenden Preisrelationen zwischen beiden Edelmetallen die schweizerischen und andere Währungen immer wieder destabilisieren. Während der Helvetik verhinderte allerdings die anhaltende politische Instabilität die Durchsetzung der Münzreform. Aufgrund der Mediationsakte vom Februar 1803 erliess die Tagsatzung im August eine Verfügung, wonach ein Schweizer Franken genau 1,5 neuen französischen Franken entsprechen sollte. Der neue Schweizer Franken wurde auf der Basis von 6,77025 g Feinsilber geprägt, also um ca. 2,4% verbessert. Nach der Restauration entschieden 19 Kantone wiederum, den Schweizer Franken der französischen Währung anzupassen. Damit er 1,5 Livres tournois entsprach, wurde er 1819 auf 6,665 g Feinsilber abgewertet. Da sich aber die wenigsten Kantone an die neue Regel hielten, verstärkte sich das in der Schweiz ohnehin schon grosse Münzchaos, das auch durch die Münzvereine und Münzkonkordate nicht geordnet werden konnte.

Erst der Bundesstaat realisierte mit dem Münzgesetz von 1850 eine Münzreform. Die reine Silberwährung behielt man bei. Der Schweizer Franken enthielt zuerst bei einem Gewicht von 5 g einen Feinheitsgrad von 900/1000, also 4,5 g Feinsilber, was einer weiteren Abwertung um gut 32% entsprach. Nach dem neuen Münzfuss sollten Fünf-, Zwei-, Ein- und Halbfrankenstücke ausgeprägt werden. Nach 1850 hatten sich aber weltweit die Relationen zwischen Gold- und Silberproduktion verschoben. Das Gold wurde verhältnismässig immer billiger und verdrängte das Silber nach dem Gresham'schen Gesetz vom Markt. Um dem drohenden Münzmangel entgegenzuwirken, wurde 1860 beschlossen, französische und sardische Goldmünzen als Zahlungsmittel in der Schweiz zu einem Kurs von 1 g Gold zu 15,5 g Silber zuzulassen. Damit ging die Schweiz zu einer vom Gold dominierten Doppelwährung über (Bimetallismus). Um dem Silberabfluss Einhalt zu gebieten, musste man angesichts der herrschenden Preisverhältnisse den Silbergehalt des Schweizer Frankens erneut anpassen. Man reduzierte ihn auf 800/1000 bei 5 g Münzgewicht oder auf 4 g Feingehalt, was wiederum einer Abwertung von 11% entsprach. In der Folge entstand in den Frankenländern eine Diskrepanz der Münzfeingehalte: In Belgien war der Franken noch bei 900/1000, in Frankreich und Italien bei 835/1000. Die 1865 von Belgien, Frankreich, Italien und der Schweiz gegründete Lateinische Münzunion bezweckte die Wiederherstellung der früheren Münzparität. Die Schweiz verpflichtete sich dabei zur Verbesserung des Silberfeingehalts ihrer Münzen. Pro 5 g Münzgewicht sollten die Ein- und Zweifrankenstücke mit 5 bzw. 10 g 835/1000 oder 4,175 g, die Fünffrankenstücke mit 25 g 900/1000 oder 4,5 g Feinsilber enthalten. Tatsächlich entsprach die Aufwertung der Verbesserung des Fünffrankenstücks, betrug also 12,5%. Denn die geringeren Frankeneinheiten galten bereits als Scheidemünzen, bei denen Waren- und Geldwert auseinanderklafften. Diese Lösung hatte zusätzlich den Vorteil, dass die sehr zahlreich umlaufenden Ein- und Zweifrankenstücke nicht eingeschmolzen werden mussten. Für die Anpassung ihrer Frankenprägungen wurde der Schweiz eine Frist bis 1878 gewährt. Da der Unionsvertrag ebenfalls goldene Fünffrankenstücke von 1,6129 g Gewicht und einem Feinheitsgrad von 900/1000 vorsah, entsprach ein Franken auch 0,29032 g Feingold. Das Verhältnis zwischen Silber und Gold stand also abermals bei 1:15,35. Allerdings nahm in der weltweiten Edelmetallförderung in den 1870er Jahren die Silberproduktion wieder überhand. Das stetige Sinken des Silberpreises verursachte eine Vervielfachung der Silberprägungen, sodass sich die Unionsländer schliesslich auf deren Einstellung einigten, um die Abwanderung des Goldvorrats zu verhindern. Durch die Aufhebung der Silberprägung im November 1878 entstand auch in der Schweiz eine Übergangsperiode der «hinkenden Doppelwährung». Zumindest konnte man damit vorläufig eine weitere Neubewertung des Schweizer Frankens vermeiden. Das Preisverhältnis zwischen Gold- und Silberpreis verschob sich nun kontinuierlich zugunsten des Goldes, das 1905 auf dem Londoner Markt mit 36,2:1 gehandelt wurde. Konsequenterweise war bis dahin der Goldanteil beim Metallvorrat der Notenbanken in der Schweiz auf über 90% angestiegen. Allen Preisentwicklungen auf den Edelmetallmärkten zum Trotz hielt die Schweiz an den Gold- und Silberfeingewichten des Fünffrankenstücks als Münzfussbasis fest. Mit den sukzessiven gesetzlichen Regelungen des stark aufkommenden, unter Zwangskurs gestellten Notengelds gewann dessen Konvertibilität in Gold als Garantie für die Geldwertstabilität immer mehr an Bedeutung. Im Lauf der 1920er Jahre, insbesondere nach der Auflösung der Lateinischen Münzunion, kündigte sich in der Praxis der schweizerischen Geld- und Währungspolitik der Übergang zur reinen Goldwährung an. Der entscheidende Schritt geschah dann auch mit dem neuen Bundesgesetz über das Münzwesen von 1931, das als Münzeinheit den Franken zu 9/31 bzw. 0,29032 g Feingold definierte. Schon 1929 hatte man das Fünffrankenstück zur Scheidemünze erklärt und es auf 835/1000 Feingehalt reduziert.

Damit hatte das während Jahrhunderten geltende Prinzip, wonach die Währung in Bezug auf eine zirkulierende reale Münze und deren Edelmetallfeingehalt definiert wurde, endgültig ausgedient. Es eröffneten sich neue währungspolitische Möglichkeiten im Bereich der Preis- und Handelspolitik. Als im Verlauf der Weltwirtschaftskrise verschiedene Länder Europas und die USA ihre Währung abwerteten und auch Frankreich, das seinen Franken erst 1928 neu stabilisiert hatte, die Schweiz am 24. September 1936 von der unmittelbar bevorstehenden Abwertung des französischen Frankens um 30% informierte, fasste der Bundesrat drei Tage später, entgegen seinem feierlichen Versprechen, einen analogen Beschluss. Der Schweizer Franken wurde um 30% auf einen Wert zwischen 0,19 und 0,215 g Feingold abgewertet und zugleich die innere Konvertibilität der Banknoten abgeschafft, also der Zwang für die Schweizerische Nationalbank (SNB), Noten gegen Goldmünzen einzutauschen (Abwertung 1936). Danach konnte die Schweiz weitere Ab- bzw. Aufwertungen ihrer Währung vermeiden – bis Ende 1946 im Rahmen des gebundenen Zahlungsverkehrs mit Zahlungs- und Verrechnungsabkommen (Clearing), dann in Anpassung an die Bretton-Woods-Institutionen und ab 1957-1958 mit der Rückkehr zur freien Konvertibilität im Rahmen des europäischen Währungsabkommens. Als die Bundesrepublik Deutschland 1969 die deutsche Mark um 9,3% aufwertete und das Bretton-Woods-System immer mehr unter Druck geriet, antwortete die Schweiz am 9. Mai 1971 ebenfalls mit einer Aufwertung des Schweizer Frankens um 7,07%, die gegenüber dem US-Dollar bis Ende 1971 sogar 13,9% erreichte. Mit dem Übergang zu flexiblen Wechselkursen 1973 überliess man Auf- und Abwertungen dem freien Markt. Konsequenterweise ist der nominelle Aussenwert des Schweizer Frankens gegenüber den 15 wichtigsten Handelspartnern seither kontinuierlich bis auf einen Indexstand von 164,4 im Jahr 1995 angestiegen und betrug im Jahr 2000 152,3 (Indexbasis November 1977 = 100). Befürchtungen, dass die Einführung des Euros einen starken Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken zur Folge haben würde, erwiesen sich bis 2008 als unbegründet. Im Verlauf der Finanzkrise (ab 2007) stieg der Aussenwert des Schweizer Frankens stark an, weshalb die SNB im September 2011 gegenüber dem Euro einen Mindestkurs von 1,2 Fr. festlegte. 2015 hob die SNB diesen Mindestkurs auf.

Quellen und Literatur

Mittelalter und frühe Neuzeit
  • F. Bürki, Berns Wirtschaftslage im Dreissigjährigen Krieg, 1937
  • C.M. Cipolla, Mouvements monétaires dans l'Etat de Milan (1580-1700), 1952
  • M. Bloch, Esquisse d'une histoire monétaire de l'Europe, 1954
  • A. Dubois, Die Salzversorgung des Wallis 1500-1610, 1965
  • F. Redlich, Die deutsche Inflation des frühen 17. Jahrhunderts in der zeitgenössischen Literatur: Die Kipper und Wipper, 1972
  • A. Dubois, «Une crise monétaire du XVIIe siècle: la Suisse pendant les années 1620-1623», in Etudes de lettres, 1973, Nr. 6, 39-54
  • M. Körner, «Zum Geldumlauf in der Schweiz (1500-1629)», in Schweizer Münzblätter 27, 1977, 38-46
  • A. Dubois, «Eins gleich eins ...», in Geschichte und Gegenwart, 1981, 119-134
  • M. Körner, Luzerner Staatsfinanzen 1415-1798, 1981
  • M. Körner, «Zum Problem der Währungsvielfalt in der alten Schweiz», in Münzprägung, Geldumlauf und Wechselkurse, hg. von E. van Cauwenberghe, F. Irsigler, 1984, 219-235
  • N. Furrer, Das Münzgeld der alten Schweiz, 1995, v.a. 160 (mit Bibliografie)
  • M. Körner et al., Währungen und Sortenkurse in der Schweiz, 2001
  • A. Dubois, «Qu'est-ce qu'une crise monétaire à l'époque moderne», in Regionaler und überregionaler Geldumlauf, 2002, 121-127
19. und 20. Jahrhundert
  • E. Weisskopf, Das schweizerische Münzwesen von seinen Anfängen bis zur Gegenwart, 1948
  • Die Schweizer Wirtschaft 1946-1986, 1987
  • Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1996
  • Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert, hg. von P. Halbeisen et al., 2012, v.a. 983-1075
Weblinks

Zitiervorschlag

HLS DHS DSS; Alain Dubois; Martin Körner: "Währungsbewertung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.05.2020. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013659/2020-05-14/, konsultiert am 19.03.2024.