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Münzvereine und Münzkonkordate

Die grosse Zersplitterung des Münzwesens im Reich – verbunden mit dem Aufkommen territorialer Münzhoheiten und der Vermehrung der Münzstätten – behinderte insbesondere im Gebiet der heutigen Schweiz mit seinen kleinen Herrschaftsräumen die im Mittelalter aufkommende Geldwirtschaft. Eine Vielzahl von einheimischen und fremden Münzen, die allfällige Währungsgrenzen leicht überschreiten konnten, zwang Reisende wie Ortsansässige häufig zum Geldwechsel. Kleinmünzen liessen sich oft gar nicht mehr umtauschen, grössere Silber- und auch Goldmünzen manchmal nur mit Verlust. Unterschiedliche Rechnungssysteme in den einzelnen Orten machten es schwer, direkte Vergleiche zwischen Währungen herzustellen. Hinzu kam, dass die Schweiz nie eine Wirtschaftsregion für sich, sondern in weiten Teilen Randgebiet von Wirtschaftsräumen war, deren Zentren ausserhalb der heutigen Schweiz lagen. Der häufig verwendete, aber unzutreffende Begriff "Münzwirrwarr" unterschätzt zwar die Fähigkeit der Menschen, mit dieser Situation umzugehen. Dennoch war die Unsicherheit über Wechselkurse, Wertverhältnisse und die Gültigkeit fremder Münzen fester Bestandteil wirtschaftlicher Beziehungen. Deshalb wurde schon im 14. Jahrhundert die Notwendigkeit zu Absprachen im Münzwesen erkannt.

Definition

Münzvereine und Münzkonkordate konnten unter verschiedenen Vorzeichen geschlossen werden. Zu unterscheiden sind Münzvereine (Münzbündnisse, Münzkonkordate), die eine gemeinsame Münzprägung vereinbarten, von Münzverträgen, die lediglich die gegenseitige Abstimmung von Wechselkursen (Tarifen) eigener und fremder Münzen im Rahmen der sogenannten Münzpolizei beinhalteten. Letztere waren häufiger, da sie angesichts starker Einzelinteressen der Partner einfacher auszuhandeln waren.

Münzverträge enthielten meist folgende, immer wiederkehrende Punkte: Festsetzung der Gültigkeit eigener und fremder Münzen in einem bestimmten Gebiet (Währung), Regelung des Kurses von Münzsorten einheimischer oder fremder Herkunft (Tarifierung), Bestimmungen über ein Verbot bestimmter Münzsorten (Verrufung), allenfalls Beschluss zu einer Münzprägung (Münzschlag) mit Vorschriften über den Feingehalt und das Gewicht (Münzfuss). Hinzu kamen bei Bedarf zum Teil komplizierte Regelungen über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung neuer Münzen bzw. Übergangsbestimmungen für laufende Schuld- und Kaufverträge.

Angelegt waren die Münzverträge zumeist als Vereinbarungen zwischen mehreren selbstständigen Partnern, meist eidgenössischen Orten, von denen nicht alle münzberechtigt sein mussten. Bei kleineren Vereinbarungen ist die Grenze zu informellen, kurzfristigen Absprachen in Münzfragen fliessend. Vom 15. Jahrhundert an waren es in der Regel die Tagsatzungen, an denen Münzprobleme erörtert und gemeinsame Abmachungen im Münzwesen vereinbart wurden. Orte mit starken wirtschaftlichen oder herrschaftlichen Interessen konnten sich mit Nachbarorten oder in der Region für gemeinsame Regelungen stark machen. Nach der Gründung des Bundesstaats war allein der Bund befugt, mit ausländischen Partnern Münzkonkordate abzuschliessen.

Spätmittelalter

Die ersten Münzvereine entstanden in der Schweiz im 14. Jahrhundert. Der älteste Vertrag von 1344 zwischen Österreich, Zürich und Basel scheint vor allem ein politischer Ordnungsversuch der österreichischen Herrschaft im Zusammenhang mit einem Landfrieden von 1343 gewesen zu sein. Auch die Verträge von 1377 und 1387 (mit grossen Teilnehmerkreisen) standen wohl unter solchem Vorzeichen. Als Mittel der (österreichischen) Herrschaftssicherung (1377) bzw. Herrschaftskonsolidierung (1387) waren sie münzpolitisch wenig wirksam. Immerhin zeigt das Schaffhauser Münzkonkordat von 1377 klare Ansätze zu einer Neuordnung des Münzwesens im oberrheinisch-nordschweizerischen Gebiet. An ihm waren neben dem österreichischen Herzog Leopold III. von Habsburg die Grafen von Kyburg und von Neuenburg, die Herren von Krenkingen sowie die Städte Basel, Zürich, Bern und Solothurn beteiligt.

Im 15. Jahrhundert setzte sich eine pragmatische, eher münztechnische Sicht durch. Am Oberrhein (Rappenmünzbund 1399, 1403, 1425; unter Beteiligung Basels), in Süddeutschland (Riedlinger Münzbund 1423) und in der Nord- und Innerschweiz (Verträge von 1424 und 1425; unter Beteiligung von Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus) bildeten sich drei Bündnissysteme heraus. Zürich, Schaffhausen und St. Gallen suchten zeitweise (Vertrag von 1424) den Anschluss zum Riedlinger Münzbund, was aber an ihrer Weigerung scheiterte, die eigene Münzprägung einzustellen. Der Riedlinger Bund war das ganze 15. Jahrhundert hindurch, der Rappenmünzbund gar bis 1584 wirksam. Ein Grund für die ungewöhnlich lange Dauer beider Verträge liegt wohl in deren Teilnehmerstruktur: einerseits bedeutende Gewerbestädte (Basel und Freiburg im Breisgau beim Rappenmünzbund, Konstanz und Ulm beim Riedlinger Vertrag), die für gleich gerichtete wirtschaftliche Interessen sorgten, andererseits zwei starke Territorialherrschaften (Württemberg und Österreich), die den Vollzug der Bestimmungen in ihrem Gebiet erfolgreich durchsetzen konnten.

16.-17. Jahrhundert

Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts, bei denen die schweizerischen Orte abseits blieben, übten keinen genügend grossen Zwang zu umfassenden Münzvereinen und Münzkonkordaten aus. Ein von Zürich betriebener Versuch, die eidgenössischen Orte 1559 an die Reichsmünzordnung anzuschliessen, scheiterte an Einzelinteressen. Zeitweise unterband das Reich die Silbereinfuhr in die Schweiz, was ab etwa 1560 zu Engpässen in der Münzprägung führte, aber die ablehnende Haltung der Orte gegenüber einer Einbindung in die Reichsmünzpolitik nicht änderte. Bern begann indes von der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts an, vor allem nach der Eroberung der Waadt 1536, in seinem westschweizerischen Einflussgebiet vertragsähnliche Regelungen mit Freiburg und Solothurn zu treffen und schloss von den 1580er Jahren an auch Einzelabsprachen mit Neuenburg, dem Wallis und Genf. Erst unter dem Druck der Währungskrise der Kipper-und-Wipper-Zeit (1620-1623, Inflation) wurden wieder umfassendere Vereinbarungen abgeschlossen. Sie blieben aber auf die jeweils spezielle Situation bezogen. Zunehmend regelten die grösseren Orte wie Bern oder Zürich für ihr eigenes Territorium den Münzumlauf. Ihre Mandate waren auch massgebend für die kleineren Orte (z.B. Zürich für Schwyz, Bern für Solothurn und Wallis) und die gemeinen Herrschaften, wobei sie allenfalls den lokalen Gegebenheiten (z.B. im Tessin dem Einfluss Mailands) angepasst wurden.

18.-19. Jahrhundert

Unter dem Eindruck einer weiteren Münzkrise nach 1700 versuchten Zürich, Bern, Freiburg und Solothurn in verschiedenen Münzkonferenzen in Langenthal (1714, 1717, 1724) einheitliche Bedingungen für eine Prägung in den einzelnen Orten durchzusetzen. Eine weitere Münzkonferenz suchte 1757 das Minimum an Gemeinsamkeiten (Tarifierung, gemeinsamer Münzfuss) zu regeln. Im Ganzen blieb die Münzpolitik aber bis ins 19. Jahrhundert auf das eigene Territorium beschränkt. Namentlich die geografisch peripheren Gebiete wie Basel, Schaffhausen, der Bodenseeraum und die Westschweiz sahen sich im 18. Jahrhundert unter Berufung auf ihre wirtschaftliche und monetäre Verflechtung mit dem nahen Ausland ausserstande, gemeineidgenössische Beschlüsse in Münzfragen nachzuvollziehen, die womöglich ihren ökonomischen Interessen entgegenwirkten. Allenfalls wurden wirtschaftlich abhängige Nachbargebiete in Münztarifierungen einbezogen, wie dies für St. Gallen schon im 17. Jahrhundert Praxis gewesen war. Dort schlossen sich in der Regel die Abtei St. Gallen sowie beide Appenzell den Münztarifen der Stadt an und legten sie im 18. Jahrhundert regelmässig gemeinsam mit ihr fest. Die Drei Bünde bildeten zusammen ebenfalls eine eigene Münzregion. Unter benachbarten Regionen gab es aber konstant Überschneidungen.

Nach dem Scheitern des ersten gesamtschweizerischen Versuchs, das Münzwesen in der Helvetischen Republik (Gesetz vom 19. März 1799) zu vereinheitlichen, übernahmen 1803 die Kantone die Münzhoheit. Es entstanden unter dem Zwang einer rasanten Münzverschlechterung und überbordenden Münzproduktion bald grössere Konkordate zwischen benachbarten Kantonen bzw. solchen mit ähnlichen Währungsproblemen. Das Konkordat von 1825 (teilnehmende Kantone: Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Solothurn und Waadt), das sich zum Frankensystem bekannte, brachte immerhin eine Münzprägung nach einheitlichem Münzfuss zustande. Erst der Bundesstaat von 1848 schuf mit der Währungsreform von 1850 ein gesamtschweizerisch einheitliches Münzwesen (Franken). Damit verlagerte sich die Münzpolitik auf eine internationale Ebene. 1865 beteiligte sich die Schweiz an der Lateinischen Münzunion, die für alle Partner Prägungen mit gemeinsamem Münzfuss vorsah. Das Geld der anderen Partnerstaaten machte bis zum Ersten Weltkrieg den grösseren Teil im Münzgeldumlauf als die schweizerischen Prägungen aus.

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit der Münzvereine und Münzkonkordate, die im Lauf des 14.-19. Jahrhunderts in der Schweiz geschlossen wurden, war im Ganzen gesehen gering. Wie etwa Münzfunde deutlich machen, vermochten selbst die Verträge des 15. Jahrhunderts keine geschlossenen Währungsgebiete zu schaffen. Ein Hauptgrund dafür waren die ganz unterschiedlichen und häufig gegensätzlichen Wirtschaftsinteressen und Wirtschaftspolitiken der einzelnen Orte, in denen sich auch der Gegensatz zwischen Länderorten und gewerblich orientierten Städten manifestierte. Ein übersteigertes Souveränitäts- und auch Prestigedenken verhinderten ebenfalls den Vollzug von Massnahmen. Kaum ein Ort war bereit, zugunsten einer gemeinsamen Münze die eigene Prägetätigkeit aufzugeben oder auch nur zu beschränken. Überdies waren äussere Einflüsse im Geldwesen (z.B. importierte Inflation) kaum durch schweizerische Regelungen zu beeinflussen. Sie wurden aus einer lokalen Optik auch häufig nicht in ihrer Tragweite erkannt. Erst die Münzkonkordate des 19. Jahrhunderts vermochten funktionsfähige und richtungsweisende Regelungen zu schaffen.

Quellen und Literatur

  • H. Altherr, Das Münzwesen der Schweiz bis zum Jahre 1798, 1910
  • E. Weisskopf, Das schweiz. Münzwesen von seinen Anfängen bis zur Gegenwart, 1948
  • N. Morard, Freiburger Münzen, 1969
  • C. Martin, Essai sur la politique monétaire de Berne 1400-1798, 1978
  • B. Zäch, «Kirchenfunde als Qu. zum Kleingeldumlauf im 15. Jh.», in ArS 15, 1992, 144-151
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Körner; Benedikt Zäch: "Münzvereine und Münzkonkordate", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013653/2009-11-26/, konsultiert am 19.03.2024.