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SchönenwerdStift

Reguliertes, später weltliches Chorherrenstift auf einem Hügelsporn östlich über der Aare in der Gemeinde Schönenwerd, Diözese Konstanz, nach 1828 Diözese Basel. Das Stift ist erstmals in einer Urkunde vom 15. März 778 erwähnt: Bischof Remigius von Strassburg vergabte seiner bischöflichen Marienkirche unter anderem das Klösterchen Schönenwerd (monasteriolum, quod dicitur Werith). Die erste Gründung des Stifts soll in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts durch den elsässischen Dux Eticho oder dessen Nachkommen, die zweite um die Mitte des 8. Jahrhunderts durch Bischof Rapert von Arles erfolgt sein, der es dann Remigius geschenkt haben soll. Stiftspatrone waren Maria, Leodegar (Hausheiliger der Etichonen) und Trophimus, erster Bischof von Arles.

Federzeichnung aus einem Skizzenbuch von Emanuel Büchel, 1758 (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett, Sammlung Falkeisen; Fotografie Martin Bühler).
Federzeichnung aus einem Skizzenbuch von Emanuel Büchel, 1758 (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett, Sammlung Falkeisen; Fotografie Martin Bühler). […]

Die Umwandlung in ein weltliches Chorherrenstift vollzog sich im Verlauf des 12. Jahrhunderts und war zu Beginn des 13. Jahrhunderts abgeschlossen; der Name Schönenwerd kam im 15. Jahrhundert auf. Das Stift war ursprünglich Eigentum des Bischofs und des Domstifts von Strassburg. Der Bischof hatte auch das Patronatsrecht inne und trat als Schutzherr des Stifts auf. Vor 1418 besetzte im Allgemeinen das Stiftskapitel selbst die Chorherrenstellen, nach dem Konstanzer Konkordat von 1418 abwechslungsweise der Heilige Stuhl und das Kapitel. Mit dem Wiener Konkordat von 1448 fiel die Ernennung des Propstes Rom zu, ebenso die Besetzung der ledigen Chorherrenstellen in den päpstlichen (ungeraden) Monaten; für die geraden Monate verblieb letztere beim Stiftskapitel. Ab 1512 ernannte der Solothurner Rat sämtliche Chorherren, nach 1519 auch den Propst. Die Kastvogtei übten bis ins 13. Jahrhundert, vermutlich als bischöfliches Lehen, die Habsburger aus. Von diesen gelangte sie um die Mitte des 13. Jahrhunderts als Afterlehen an die Freiherren von Gösgen und nach deren Aussterben im Mannesstamm an die Freiherren von Falkenstein. 1415, im Zuge der eidgenössischen Eroberung des Aargaus, brandschatzte Hans von Falkenstein das Stift, um die Stiftsherren für ihre Flucht in österreichische Burgen zu strafen. Nach Abschluss der Eroberung stellte Bern als Rechtsnachfolger der Falkensteiner das Stift unter seinen Schutz, trat die Kastvogtei aber 1419 in einem Vergleich wieder an diese ab. 1458 verkaufte Thomas von Falkenstein die Herrschaft Gösgen, zu der auch die Kastvogtei über Schönenwerd gehörte, an Solothurn. 1623 wurde das Werderamt der Vogtei Olten unterstellt. Das Stift blieb aber unter der Protektion des im Auftrag der Solothurner Regierung handelnden Vogts von Gösgen.

Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts wurden dem Stift folgende Pfarreien inkorporiert: 1358 Gretzenbach und Leutwil, 1359 Seon, 1407 Uerkheim und 1429 Oberkappel-Kestenholz. Den Kirchensatz von Starrkirch-Dulliken erwarb Schönenwerd 1498 vom Stift Beromünster. Nach der Reformation kamen in einem Tauschvertrag zwischen Bern und Solothurn die neugläubig gewordenen Pfarreien Seon, Uerkheim und Leutwil an Bern, wogegen das Stift die Pfarreien Olten, Trimbach und Stüsslingen erhielt. Im 19. Jahrhundert mussten die inkorporierten Pfarreien ausgesteuert werden. Der Güterbesitz des Stifts dehnte sich im 14. und 15. Jahrhundert als Streubesitz vom Hallwilersee bis westlich von Olten und von Nottwil bis Küttigen aus. Er umfasste überdies Rebgüter in und um Rufach im Elsass.

Das Stift setzte sich zusammen aus dem Propst, zwölf Chorherren und vier Kaplänen. Der Propst hatte die niedere Gerichtsbarkeit über das Dorf Schönenwerd inne. Die vom Solothurner Rat gewählten Chorherren stammten in der Regel nicht aus den höchsten Kreisen des Patriziats. Die erste grössere Statutensammlung datiert von 1404; sie erhielt verschiedene Ergänzungen. Zur Zeit der Reformation hielten die meisten Chorherren am alten Glauben fest. Im 16. Jahrhundert mussten die geistliche und die weltliche Obrigkeit gegen die sittliche und religiöse Unordnung am Stift vorgehen. 1625 brachte Schönenwerd nach einer bischöflichen Visitation neue, erweiterte Statuten hervor. Im Kulturkampf wurde das Stift 1874 aufgehoben. Die Stiftskirche ging in den Besitz der christkatholischen Kirchgemeinde Schönenwerd über.

Die ältesten Teile der Stiftskirche stammen aus dem zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts. Ihr dreischiffiger Grundriss mit drei Apsiden, aber ohne Querschiff, weist auf lombardische Vorbilder hin. 1388 von Berner und Solothurner Truppen verbrannt, wurde sie neu aufgebaut und 1491 wieder geweiht. 1610 entstand der Kreuzgang an der Südseite der Kirche. Der bestehende Turm ersetzte 1676-1679 zwei spätgotische Türme. 1759 begann unter Propst Leonz Gugger die Ausschmückung der Kirche im Rokokostil; die vier Altäre stammen aus dieser Epoche. Die Stiftskirche Schönenwerd gilt als bedeutendster Bau der sogenannten lombardischen Gruppe in der Schweiz.

Quellen und Literatur

  • Rechnungen des Stiftes Schönenwerd, bearb. von A. Kocher et al., 3 Bde., 1967-97
  • HS II/2, 462-492
  • G. Loertscher, Stiftskirche Schönenwerd, 1988

Zitiervorschlag

Hellmut Gutzwiller: "Schönenwerd (Stift)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.10.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012121/2012-10-23/, konsultiert am 29.03.2024.