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Synoden

Unter Synode versteht man eine Versammlung von Kirchenvertretern, die gemeinsam über die Leitung einer Kirche bestimmen. In der Antike bedeutete der griechische Ausdruck synodos eine Zusammenkunft von Personen; ab dem 2. Jahrhundert wurden Versammlungen von Christen Synoden genannt. Ab dem 4. Jahrhundert sind Synode und dessen lateinische Entsprechung concilium (Konzilien) Synonyme.

Im Mittelalter erlangten Synoden und Konzilien in verschiedene Ausprägungen, als National- oder Diözesan-Synoden, wachsende juristische Bedeutung. Sie boten ein Modell kirchlichen Lebens an, das sich vom Zentralismus am päpstlichen Hof abhob. Ab dem 11. Jahrhundert setzte sich in der Westkirche die zentralisierte Form durch, während die Ostkirche weiterhin die Synodalform bevorzugte (Synoden der orthodoxen Kirchen). Im Spätmittelalter spitzte sich der Konflikt im Westen wieder zu, weil einige Theologen der Synode die geistliche Oberhoheit über die Kirche zusprechen wollten. Zwar verkündete das Konzil von Konstanz (1414-1418) seine Oberherrschaft über den Papst, doch erklärte Pius II. 1460 den Konziliarismus als häretisch.

Darstellung der Synode von Zürich Mitte des 18. Jahrhunderts. Stich von David Herrliberger aus seinem Werk Heilige Ceremonien, Gottesdienstliche Kirchen-Uebungen und Gewohnheiten der heutigen Reformierten Kirchen der Stadt und Landschaft Zürich von 1750 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Darstellung der Synode von Zürich Mitte des 18. Jahrhunderts. Stich von David Herrliberger aus seinem Werk Heilige Ceremonien, Gottesdienstliche Kirchen-Uebungen und Gewohnheiten der heutigen Reformierten Kirchen der Stadt und Landschaft Zürich von 1750 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Die Reformation übertrug die kirchliche Entscheidungsgewalt zumeist der weltlichen Territorialherrschaft, um so nach der Aufhebung von Episkopat und Pontifikat das institutionelle Vakuum zu füllen. In Bern und Zürich zum Beispiel übten die Pfarrersynoden nur einen beschränkten Einfluss aus, wie unter anderem der Berner Synodus von 1532 zeigte. Konnte diese Macht von der politischen Obrigkeit nicht ausgeübt werden, trat die Pfarrerversammlung an deren Stelle. So fungierte in Neuenburg zum Beispiel die Zusammenkunft des Kapitels als Synode. Sie vereinigte ausschliesslich die Mitglieder der Pfarrerschaft und einige Schulmeister. Zudem wurde die Lehrhoheit einiger ausserordentlich einberufener internationaler Synoden, wie zum Beispiel der Dordrechter Synode 1618-1619, anerkannt.

Nach den liberal-radikalen Revolutionen des 19. Jahrhunderts ging die Hoheit der reformierten Kirchen der Schweiz auf die Synode über, zum Beispiel in Bern mit dem Gesetz über die Organisation der evangelisch-reformierten Kirchensynode von 1852 oder in Neuenburg mit dem Kirchengesetz von 1848. Diese vereinigte demokratisch gewählte Vertreter. Die zuständige politische Behörde garantiert deren Legitimität und überwacht die Ausführung der Geschäfte, ausser bei den Freikirchen und unabhängigen kirchlichen Gemeinschaften, die sich meist ebenfalls in Synoden organisieren. Die Synode als Legislative wählt den aus Laien und Pfarrern zusammengesetzten Synodalrat (Exekutive). Anfang des 21. Jahrhunderts vereinigte der Schweizerische Evangelische Kirchenbund 24 Kirchen mit einer Abgeordnetenversammlung in Synodalform als oberstem Organ.

In der katholischen Kirche zeigte sich die Tendenz zur Synode zwar deutlich am Konzil von Trient (1545-1563), doch spielten Synoden von da an nur noch eine untergeordnete Rolle. Sie dienten nicht der Beschlussfassung, sondern vielmehr der Beratung und Durchsetzung der päpstlichen oder konziliarischen Weisungen, sei es landesweit oder auf Bistumsebene. Dies war zum Beispiel an den Konstanzer Synoden 1567 und 1609 oder 1581 an derjenigen von Delsberg der Fall. Im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils stiess jedoch die interdiözesane schweizerische Synode von 1972 (Synode 72) auf breite Resonanz. Zudem änderte die Schweizer Bischofskonferenz im Geist des Konzils 1967 ihre Statuten (2001 Revision). 1983 wurde schliesslich das kanonische Recht dahingehend erneuert, dass fortan auch Laien als vollwertige Mitglieder von Synodalversammlungen galten. In mehreren Kantonen (u.a. Bern, Zürich, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn) existieren eine Synode sowie ein Synodalrat.

Ihrer Verfassung gemäss kennt die christkatholische Kirche die Institution einer Landessynode. Dort beraten und entscheiden Geistliche und mehrheitlich Laien zusammen mit dem Bischof über die Kirchenangelegenheiten. Der Bischof ist Mitglied der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz, ebenfalls ein Organ in Synodalform.

Quellen und Literatur

  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz, 3 Bde., 1964-84
  • H.J. Sieben, Vom Apostelkonzil zum Ersten Vatikanum, 1996
  • G. Hammann, «"Synode" et "synodalité"», in Positions luthériennes 46, 1998, 131-155
  • TRE 32, 559-584
  • Encyclopédie du protestantisme, hg. von P. Gisel, 22006, 1379 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Pierre-Olivier Léchot: "Synoden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.02.2014, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011746/2014-02-18/, konsultiert am 29.03.2024.