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Mönchtum

Mönche im engen Sinn sind Mitglieder der monastischen Orden, wobei im Allgemeinen das innerklösterliche Leben Vorrang gegenüber den Tätigkeiten nach aussen geniesst. Das westliche Mönchtum erstrebte in Absage an die Welt ein Leben in Armut, Ehelosigkeit und striktem Gehorsam gegenüber dem Christus vertretenden Vorgesetzten, was als die vollkommenste Form der Nachfolge Christi verstanden wurde. In der Realität liess sich das Ideal nur schwer verwirklichen. Anpassungen an die sich wandelnden sozialen, ökonomischen und politischen Gegebenheiten erwiesen sich als unerlässlich, bargen aber auch die Gefahr des Zerfalls in sich. Reformer waren darum immer wieder bemüht, durch Rückgriffe auf die Anfänge zum Ideal zurückzukehren. Auch die in allen Epochen erfolgten Verzweigungen und Neugründungen von Orden sind als Reaktion auf die gewandelten Anforderungen zu verstehen.

Spätantike und Frühmittelalter

Meinrad zieht sich als Einsiedler auf den Etzel zurück. Illustration im Blockbuch von St. Meinrad, gedruckt in Basel um 1460 (Stiftsbibliothek Einsiedeln, Inc. 495[831], S. 11).
Meinrad zieht sich als Einsiedler auf den Etzel zurück. Illustration im Blockbuch von St. Meinrad, gedruckt in Basel um 1460 (Stiftsbibliothek Einsiedeln, Inc. 495[831], S. 11). […]

Das Mönchtum entstand in seinen zwei Grundformen, dem Eremitentum (Eremiten) und dem Zönobitentum (Leben in brüderlicher Kommunität), im späten 3. und im 4. Jahrhundert in Ägypten, Palästina und Syrien. Schon im 4. Jahrhundert fand es Eingang in die westliche Kirche. Zur Zeit der Völkerwanderung erreichte das Mönchtum auf der Inselgruppe Lérins vor Cannes eine bis in die heutige Westschweiz nachweisbare Ausstrahlung. Die Brüder Romanus und Lupicinus gründeten zuerst um 430 in Condat (heute Saint-Claude) im Gebiet des späteren französischen Juras ein Eremitorium; das sich aus diesem bald entwickelnde Kloster richtete sich nach den in Lérins geltenden Regeln und den Institutionen des Johannes Cassian aus. Condat griff wahrscheinlich nach Romainmôtier im Gebiet der späteren Waadt aus. Die klösterliche Gemeinschaft am Grab des Martyrers Mauritius (Saint-Maurice) übernahm auf Empfehlung des Abts von Lérins die an westliche Verhältnisse adaptierte Observanz von Condat und gliederte sich damit ebenfalls in das sogenannte Rhonemönchtum ein.

Als grosse Förderer des südgallischen Mönchtums hatten sich einflussreiche Bischöfe erwiesen, während sich als Protektoren des sich um 600 verbreitenden irofränkischen Mönchtums weltliche fränkische Grosse sowie merowingische Könige hervortaten. Der wichtigste Repräsentant irischer monastischer Tradition, Kolumban der Jüngere, gründete um 590 in der Burgundischen Pforte die Klöster Luxeuil, Annegray und Fontaines. Für die vielen eintretenden fränkischen Adeligen verfasste Kolumban unter Verzicht auf die extreme irische Bussdisziplin und mit Rückgriff auf die mildere Benediktsregel seine Regula monachorum, die in der Frühzeit auch in dem durch eine Schenkung des Elsässer Herzogs ermöglichten und direkt von Luxeuil aus besiedelten Kloster Moutier-Grandval im Jura galt. Bis zum späten 8. Jahrhundert hatte sich unter verstärktem fränkischem Einfluss die Christianisierung der zwischen dem romanisierten Burgund und dem längst christianisierten Rätien siedelnden Alemannen vollzogen. Einheimische Adlige sowie hohe Amtsträger der fränkischen Reichsaristokratie wie die Grafen und Herzöge des Elsass und Alemanniens riefen hier im Rahmen der Schaffung einer staatlichen Organisation reich dotierte und privilegierte Klöster ins Leben, wie zum Beispiel das Kloster Reichenau oder die zönobitische Kommunität an der Stelle des einstigen Eremitoriums des heiligen Gallus, deren erster Abt Otmar (ab 719) die Benediktsregel auf Drängen der fränkischen Hausmeier als Leitregel übernommen haben soll (Benediktiner). Um 750 folgte die Gründung des Klosters Luzern, wahrscheinlich nach 800 jene von Rheinau.

Das erste Frauenkloster stiftete Ludwig der Deutsche 853 in Zürich. In Rätien ging die Frauengemeinschaft von Cazis um 700 als Gründung der Zacconen/Viktoriden den von derselben Dynastie in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts reich beschenkten Männerklöstern Disentis und Pfäfers zeitlich voran. Bei der Gründung des Klosters Müstair am Ofenpass könnte Karl der Grosse selbst mitgewirkt haben. Das Frauenkloster Schänis war dagegen eine Stiftung des rätischen Grafen Hunfrid (814/823). Die Karolingerzeit bescherte Südalemannien und Rätien eine Blüte des Klosterwesens, wie die relativ dichte Streuung der zunehmend klerikalisierten Klöster, die stattlichen Konventstärken, die ausgreifende Urbarisierung, die religiöse Ausstrahlung und die hohe kulturelle Leistung bezeugen, wobei St. Gallen alle anderen übertraf.

Der Anfang der Benediktsregel in einer Abschrift aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts im Kapiteloffiziumsbuch des Klosters St. Gallen, 11. Jahrhundert (Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. Sang. 915, S. 27; e-codices).
Der Anfang der Benediktsregel in einer Abschrift aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts im Kapiteloffiziumsbuch des Klosters St. Gallen, 11. Jahrhundert (Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. Sang. 915, S. 27; e-codices). […]

Infolge der frühmittelalterlichen Verquickung religiöser, kultureller und politischer Kräfte hing das Schicksal der Klöster von der Nähe zum Herrscherhaus ab, das durch Gewährung von Immunität, freier Abtwahl und Schenkungen diese rechtlich und materiell absicherte und zugleich in den Dienst des Reichs nahm; die sankt-gallischen Äbte Grimald und Salomo III. fungierten zum Beispiel als Kanzler des ostfränkischen Königs. Diesem Typus des karolingisch-ottonischen Königsklosters ist schliesslich noch Einsiedeln zuzurechnen, das 934 vom schwäbischen Herzogspaar Hermann I. und Reginlinde als Eigenkloster gegründet und von Otto I. 947 zum Reichskloster erhoben wurde. Nach einer monastischen und geistigen Formung nach dem Muster St. Gallens schloss es sich dann der lothringischen reichsklösterlichen Reformbewegung an und entwickelte sich zum führenden schwäbischen Reformzentrum, das zahlreiche Mönche als Äbte an andere Konvente abgab.

Hohes Mittelalter

Das 11. und 12. Jahrhundert sind durch einen Aufbruch des Mönchtums charakterisiert, das sich einerseits an den in der 910 gegründeten burgundischen Abtei Cluny (Cluniazenser) entwickelten Ideen orientierte und andererseits mit Zisterziensern und Prämonstratensern neue Wege beschritt. Während Einsiedeln seine Reform noch bei voller Integration in die bestehenden Herrschaftsstrukturen betrieb, die regelgemässe Autonomie jeder Abtei beachtete und keinen Verband abhängiger Klöster erstrebte, suchte Cluny ab etwa 1000 den Ordo cluniacensis als zentralistischen, für sich Exemtion einfordernden Verband zahlreicher dem Grossabt zu Gehorsam verpflichteten Prioraten (neben wenigen alten Abteien) zu errichten. In der heutigen Schweiz lassen sich insgesamt 26 cluniazensische Niederlassungen nachweisen, davon hatten nur vier (Payerne ab 965 unter Cluny, Romainmôtier ab 966, St. Viktor bei Genf ab ca. 1000 und St. Alban in Basel vor 1095) den Rang von Konventualprioraten mit einem Mindestsollbestand von zwölf Mönchen, der ein monastisches Leben ermöglichte. In den kleineren Prioraten mit oft nur ein bis zwei Mönchen kam ein solches nicht zustande.

Neben Cluny überzogen auch andere savoyische und burgundische Abteien die Westschweiz mit einem Netz von 22 subalternen Prioraten, deren Hauptzweck – von den Konventualprioraten Lutry, Cossonay, Grandson und St. Jean vor Genf abgesehen – in der Domänenverwaltung bestand. Die Westschweiz bot also ein anderes Bild einer monastischen Landschaft als Alemannien und Rätien, und diese Feststellung gilt auch, wenn man die dortigen ideell indirekt von der cluniazensischen Reform berührten Neugründungen des 11. und 12. Jahrhunderts miteinbezieht.

Im Umkreis des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden begannen zur Zeit des die Reichskirche spaltenden Investiturstreits antikaiserlich gesinnte süddeutsche Dynastenfamilien die neuen Reformzentren St. Blasien (Consuetudines von Fruttuaria im Piemont) und Hirsau im Schwarzwald zu begünstigen. Cluniazensischen Einfluss zeigte sich in deren Forderung auf Verzicht der Stifter auf das Eigenkirchenwesen, verbunden mit freier Abt- und Vogtwahl und Übergabe der Klöster an den Heiligen Stuhl, was sie zur Stellungnahme im Kampf zwischen Kaiser und Papst nötigte. In beiden Klöstern wurden die ersten Äbte abberufen und durch Reformer ersetzt. Auch die habsburgische Stifterfamilie wandelte ihr Hauskloster Muri (AG) in ein von St. Blasien abhängiges Priorat um, erhob es jedoch auf Druck des Konvents bald danach wieder zur Abtei. Die nellenburgische Stiftung Allerheiligen in Schaffhausen machte Wilhelm von Hirsau sogar zu einem der führenden Klöster seines erfolgreichen Reformzweigs. St. Blasianer Prägung erhielten in der Folge die neu gegründeten Benediktinerklöster Erlach, Trub und über Muri auch Engelberg, hirsauischem Einfluss unterlagen Beinwil, Rheinau, Wagenhausen und Fischingen. Namentlich Muri, Engelberg und Allerheiligen entwickelten sich alsbald zu bedeutenden Konventen mit regem Geistesleben und führenden Skriptorien. Als weiteres Charakteristikum der hochmittelalterlichen Reformwelle kann die Einrichtung von Doppelklöstern (z.B. Muri, Engelberg, Rheinau, Wagenhausen und Fischingen) gelten, wobei der Frauenkonvent unter der vollen Jurisdiktion und Güterverwaltung des Abts zu stehen kam, wie dies auch bei örtlich getrennten Stiftungen (z.B. Fahr zu Einsiedeln, Rüegsau zu Trub) oder nachträglich verlegten Frauenkonventen der Fall war.

Wie die Cluniazenser hatten auch die Zisterzienser als zweite monastische Reformbewegung des Hochmittelalters ihre Wurzeln im Burgund. In bewusster Absetzung vom "verweltlichten" Cluny betonte das 1098 gegründete Cîteaux rigoros die benediktinischen Ideale der Einsamkeit, Armut und Handarbeit und straffte den Chordienst. Die Zisterzienser liessen den einzelnen Abteien zwar eine gewisse Autonomie, verklammerten diese aber mit dem Gesamtorden durch das jährlich tagende Generalkapitel aller Äbte, das gemäss der Ordensverfassung (Charta caritatis) in Fragen der Disziplin und Regelinterpretation oberste Autorität besass, und durch das durchgehende Filiationssystem, das dem Abt der jeweiligen Gründerabtei das Visitationsrecht in den Tochterklöstern vorbehielt. Die in den Anfängen intensive Eigenbewirtschaftung der um Grangien organisierten Güter war nur durch das Konverseninstitut, die Trennung der Chormönche mit Priesterweihe von den untergeordneten Laienbrüdern, möglich. Vom Burgund her fassten die Zisterzienser zuerst in der Westschweiz Fuss, wo der Adel und die Bischöfe von Genf und Lausanne ihre Ausbreitung förderten. Auf Bonmont (1131) folgten Montheron (1126/1134), Hautcrêt (1134/1143), und Hauterive (1132/1137). Im Bistum Konstanz traten Frienisberg (1131/1138) und deutlich später Kappel (1185), St. Urban (1194) und zuletzt Wettingen (1220/1227) hinzu. Die Zisterzienserklöster lagen in der vorgefundenen oder durch Vertreibung der Bauern zurückgewonnenen Einöde. Über ihr monastisches und geistiges Leben ist wenig bekannt; nur über die Besitzpolitik und die Wirtschaftsführung fliessen die Quellen reichlich.

Begräbnis eines Mönchs in der Kartause La Valsainte. Fotografie von Simon Glasson, 1931 (Musée gruérien, Bulle).
Begräbnis eines Mönchs in der Kartause La Valsainte. Fotografie von Simon Glasson, 1931 (Musée gruérien, Bulle). […]

Nachdem das altchristliche Eremitentum in Italien durch den heiligen Romuald eine Renaissance erfahren und durch Petrus Damiani eine feste Lebensordnung erhalten hatte, entstand eine neue Synthese von Eremiten- und Zönobitentum, die auch der heilige Bruno von Köln in seiner Gründung La Grande Chartreuse (1084) verwirklichte. Der Orden der Kartäuser verschaffte sich mit den Gründungen von Oujon (1146) und La Valsainte (1295) ebenfalls zuerst in der Westschweiz Eingang. Die fünf späteren Niederlassungen, darunter die bedeutende in Kleinbasel, datieren erst aus dem 14. oder 15. Jahrhundert.

Im Zuge der Gregorianischen Kirchenreform griff man auf die 816 in Aachen für alle nicht dem Mönchsstand angehörenden Kleriker als verbindlich erklärten Normen zurück, die sie zum Leben als Kanoniker in Kommunität mit gemeinsamer Liturgie und interner Ämterordnung verpflichten sollten. Durch die Übernahme der Augustinerregel glichen sich im 11. und 12. Jahrhundert viele Klerikergemeinschaften als regulierte Augustiner (Augustiner Chorherren) noch mehr dem ordo monasticus an (z.B. Grosser St. Bernhard, Saint-Maurice und Kreuzlingen). Noch einen Schritt weiter gingen die Nachfolger des Norbert von Xanten, der in Premontré bei Laon 1121 den neuen, den Zisterziensern nachgebildeten (Generalkapitel und Filiationssystem), aber erstmals territorial in Zirkarien (Provinzen) organisierten Kanonikerorden der Prämonstratenser gegründet hatte. Die anpassungsfähige Augustinerregel erlaubte es diesen rasch erfolgreichen Chorherren, Klöster betont monastischer, kontemplativer Richtung neben solchen mit externer Pastoration der Laien einzurichten. Dass die Ausrichtung im Einzelfall durch lokale Faktoren bedingt war, lässt sich deutlich an den wechselnden Orientierungen der acht schweizerischen Niederlassungen (z.B. Lac de Joux, Bellelay, St. Luzi in Chur, Churwalden) ablesen.

Inzwischen hatten die überall aufblühenden Städte durch einen gesteigerten materiellen und ideellen Austausch eine frühkapitalistische Wirtschaft erzeugt und mit den jungen Universitäten einen geistigen Aufbruch eingeleitet. An der religiösen Bewegung des 12. und 13. Jahrhunderts partizipierten auch die Frauen (Ordensfrauen). Eine religiöse Erregung erfasste weite Laienkreise, die sich für das Ideal einer vita apostolica in Armut begeisterten, aber leicht in häretische Fahrwasser gerieten. Der Kirche stellten sich damit ganz neue Aufgaben, weshalb das Vierte Laterankonzil (1215) die Bischöfe verpflichtete, für zusätzliche Prediger und Beichtväter und das Aufspüren der sogenannten Ketzer zu sorgen. Auf diese Aufgabe war der Welt- und Ordensklerus aber in keiner Weise vorbereitet. Für sie sprangen die vier Bettelorden der Dominikaner, Franziskaner (Franziskusorden), Augustiner Eremiten und die in Schweizer Städten nicht vertretenen Karmeliten ein, die sich Verfassungen für das von Papst und Bischöfen geforderte Wirken in der Welt geben mussten. Lange Zeit waren diese neuen, von Adel und Ratsbürgertum begünstigten Orden für die besten Köpfe attraktiv, während die alten Männerorden an den Rand gedrängt wurden.

Spätmittelalter und Reformation

Das Mönchtum hatte schon im 12. Jahrhundert den Zenit seiner Entfaltung überschritten. Im 13. Jahrhundert machten sich Anzeichen des Zerfalls bemerkbar, im 14. und 15. Jahrhundert blieb kaum ein Konvent von der allgemeinen Dekadenz verschont. Dafür waren individuelle und strukturelle Gründe ausschlaggebend. Die zu Armut, Gehorsam und Keuschheit verpflichtenden Gelübde stellten an den Einzelnen hohe Anforderungen, die zumal in adeligen Konventen auf Dauer in dem sich wandelnden Umfeld nur schwer zu erfüllen waren. Verstösse gegen die Regel und Konstitutionen der Orden häuften sich. Das Armutsgebot wurde durch die Zulassung von inner- und ausserhalb des Konvents vererbbarem Privatbesitz umgangen. Der verbreitete Brauch, das Konventsgut in Einzelpfründen aufzuteilen, höhlte die Gemeinschaft aus und begünstigte die Tendenz zur Umwandlung von Klöstern in weltliche Chorherrenstifte (z.B. St. Leodegar in Luzern). Viele Konvente waren infolge der Misswirtschaft ihrer Oberen und der Verschleuderung des Klosterguts verarmt und verschuldet, was zu schweren inneren Konflikten, mitunter zu Aufständen der Mönche gegen eigennützige oder unfähige Äbte führte. Missernten, Seuchen und Kriege setzten den Klöstern materiell, personell und moralisch schwer zu. In den alten Orden geriet die agrarwirtschaftlich organisierte materielle Grundlage in die Krise. Durch Vergabe von Gütern in Erbpacht suchte man Anschluss an die Geldwirtschaft und den Rentenkauf, der häufig nur durch private Mittel der Konventualen erreicht wurde. Als Machtträger vermochten sich die Klöster auch den Konflikten zwischen Kaiser und Papst nicht zu entziehen (zur Zeit Friedrichs II. und Ludwigs des Bayern). Das grosse abendländische Schisma (1378-1417) spaltete sie in rivalisierende Observanzen, wobei die Parteinahme nicht zuletzt vom Landesherrn abhing. Für die Klöster der deutschen Schweiz erwies sich die Verdrängung des habsburgischen Landesherrn als bedeutungsvoll, erlaubte sie doch den Städten und Länderorten, ihre Autonomie auszubauen. Im 15. Jahrhundert häuften sich die Eingriffe in die Güterverwaltung durch Einsetzung von Pflegern oder Kastvögten wie diejenigen in die inneren Angelegenheiten, insbesondere die Abtwahl, wobei mitunter den Konventen fremde oder ungeeignete Kandidaten aufgedrängt wurden. In der Westschweiz liessen die Grafen bzw. Herzöge von Savoyen in ihrem Territorium das für die Klöster schädliche Kommendenwesen zu.

Das ausgehende Mittelalter gilt indessen auch als Zeit grosser Anstrengungen um die Reform des Mönchtums. Während des Konzils von Konstanz hatte 1417 die Benediktinerprovinz Mainz-Bamberg, der die deutschschweizerischen Konvente angehörten, durchgreifende Reformmassnahmen beschlossen (regelmässige Visitationen, strenge Klausur, persönliche Armut, gemeinsames Refektorium, Dormitorium und Chorgebet). Die Reformbewegungen von Melk (Niederösterreich) oder Kastl (Bayern) wirkten vorübergehend auf Schaffhausen, Stein am Rhein, Einsiedeln und St. Gallen. Bei den Cluniazensern und Zisterziensern lag die Initiative zur Reform wiederholt bei den Generalkapiteln von Cluny bzw. Cîteaux. An ernsthaften Bemühungen zur Umkehr fehlte es nicht, nur waren sie nicht nachhaltig genug und erlahmten in der zweiten Hälfte des 15. und im frühen 16. Jahrhundert wieder. In zahlreichen Konventen schrumpfte die Zahl der Mönche so bedenklich, dass sie vom Aussterben bedroht waren. Initiativen der städtischen Obrigkeit oder der eidgenössischen Schutzorte, die gescheiterte Reform wieder in Gang zu bringen, fruchteten wenig.

Hatte das 15. Jahrhundert immerhin noch an die Reformierbarkeit des Mönchtums geglaubt, so lehnten die Reformatoren des 16. Jahrhunderts dieses grundsätzlich ab, indem sie es zum Menschenwerk ohne Heilswert erklärten, das jeder biblischen Grundlage entbehre. Aus unterschiedlichen Gründen reagierten die Ordensleute auf die neuen Lehren mehrheitlich zurückhaltend oder ablehnend. Eine starke Minderheit – vor allem unter den Äbten – begrüsste dagegen die reformatorischen Ideen und vollzog den Glaubenswechsel spontan oder nach einigem Zögern. Die Auflösung ganzer Konvente erfolgte jedoch nur ausnahmsweise aus eigenem Antrieb wie in Kappel oder im Fraumünsterstift in Zürich. In allen reformierten Orten setzte der Rat dem tausendjährigen Mönchtum ein Ende (Säkularisation). Die Behörden der katholischen Orte hielten dagegen ihre schützende Hand über die Konvente und forderten die Wiederherstellung der Klöster in den gemeinen Herrschaften, die nach dem Sieg der katholischen Orte im Zweiten Kappelerkrieg auch realisiert wurde (Gegenreformation).

Katholische Reform und Barockzeit

Die autochthonen Reformansätze des späten Mittelalters reichten zu einer effektiven Erneuerung des Mönchtums nicht aus. Die dazu notwendigen Kräfte konnten nur vom neuen, nicht monastischen Orden der Jesuiten ausgehen (Katholische Reform). In den katholischen Orten bauten die Priester der Gesellschaft Jesu erfolgreich ein höheres Bildungswesen auf; die neu gegründeten Kollegien in Luzern (1577) und Freiburg (1580) zählten bald Hunderte von Studenten. Aus den Schulen ging auch zu einem guten Teil der reformerisch gesinnte Nachwuchs der verbliebenen Klöster hervor, der oft zum Weiterstudium an die Jesuitenhochschule von Dillingen geschickt wurde. Zahlreiche Äbte setzten, von jesuitischem Geist geprägt, nach 1580 die Reform ihrer Klöster in Gang, unterstützt und kontrolliert von der weltlichen Obrigkeit und den ab 1579 in Luzern residierenden Nuntien, die das früher von den Bischöfen ausgeübte Visitationsrecht beanspruchten.

"Idea Sacrae Congregationis Helveto-Benedictinae". Frontispiz der Jubiläumsschrift von 1702 zum 100-jährigen Bestehen der Schweizerischen Benediktinerkongregation. Kupferstich nach einem Entwurf von Pater Gabriel Hecht (Stiftsbibliothek St. Gallen).
"Idea Sacrae Congregationis Helveto-Benedictinae". Frontispiz der Jubiläumsschrift von 1702 zum 100-jährigen Bestehen der Schweizerischen Benediktinerkongregation. Kupferstich nach einem Entwurf von Pater Gabriel Hecht (Stiftsbibliothek St. Gallen). […]

Die 1602 erfolgte Gründung der Schweizerischen Benediktinerkongregation stärkte die Reform und die Solidarität unter den Konventen und förderte die Vereinheitlichung des Ordens im Sinne der Jesuiten durch Orientierung nach dem päpstlichen Rom in Liturgie (einheitliches Brevier, Missale und Rituale), Frömmigkeitsstil und Theologie, wobei St. Gallen führend hervortrat. Die meisten Klöster hielten die eingeschlagene Richtung auch bei, als sie im späten 17. Jahrhundert auf Distanz zu den Jesuiten gingen und es vorzogen, den Nachwuchs im Hausstudium zu unterrichten. Die gelehrte Barockscholastik orientierte sich an der streng systematischen Methode der Jesuiten, was das Denken der Mönche kanalisierte und anderen Richtungen wenig Raum liess, wie zum Beispiel der von den französischen Maurinern entwickelten kritischen historischen Forschung. Obwohl die Bildung der Mönche ein beachtliches Niveau erreichte, die Klosterbibliotheken sorgfältig ausgebaut und Musik und Theater eifrig gepflegt wurden, war die intellektuelle Leistung im Allgemeinen nicht das Kennzeichen dieses blühenden monastischen Zeitalters. Eher war es das Baufieber der Barockprälaten, das von Repräsentationsbedürfnis und römischem Triumphalismus ebenso getragen war wie von Sorge um Disziplin und echter Frömmigkeit. An dieser Pracht und Festlichkeit liebenden Kultur nahmen auch die anderen, in ihrer Anzahl stark geschrumpften Klöster der Zisterzienser und Prämonstratenser Anteil.

Von der Aufklärung bis ins 20. Jahrhundert

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verbreiteten sich aufklärerische, gallikanische, jansenistische und josephinische Ideen auch in der Schweiz und lösten Kritik am barocken Klosterwesen und dem als unzulänglich beurteilten Engagement in Schule und Sozialbereich aus. Auch regte sich in den Klöstern ein steigendes Interesse an den Naturwissenschaften, jedoch nicht in einem Mass wie etwa in Neresheim (Württemberg) oder Kremsmünster (Oberösterreich). Einzelne Äbte und Mönche pflegten freundschaftlichen Verkehr mit aufgeklärt-patriotischen Kreisen in den reformierten Städten, die Mehrheit blieb aber geistig den barocken, antiaufklärerischen Traditionen verhaftet, was sie hinderte, die Zeichen der Zeit zu verstehen: Die Revolution von 1789 hielt man für ein innerfranzösisches Ereignis. In den Kriegswirren von 1798-1799 erlitten viele Klöster Schäden, und alle wurden zu Kontributionen gezwungen. Die Behörden der Helvetik ordneten die Sequestrierung der klösterlichen, zum Nationalgut erklärten Vermögenswerte an. Mit dem Verbot der Novizenaufnahme und der Abtwahl sollten sämtliche Ordensniederlassungen zum Verschwinden gebracht werden. Aber schon 1802-1803 wurden die Klöster wieder bezogen – mit Ausnahme von St. Gallen, das 1805 dem neuen Kanton geopfert wurde. Der Bundesvertrag von 1815 garantierte zwar den Bestand der Klöster, änderte aber nichts an der negativen Beurteilung des Mönchtums in aufgeklärten und liberalen Gesellschaftskreisen. Um ihre Existenz gegen aussen zu legitimieren, unternahmen Benediktiner und Zisterzienser beachtliche Anstrengungen im Schulwesen. Radikale und Liberale hoben die Klöster dennoch auf, so 1841 im Kanton Aargau – nur die Frauenklöster wurden dort vorübergehend restituiert (Aargauer Klosterstreit) –, 1838 und 1848 im Kanton Luzern, 1848 in den Kantonen Tessin und Freiburg, 1857 und 1874 im Kanton Solothurn und 1862 im Kanton Zürich. Die Bundesverfassung von 1848 sah keine Bestandsgarantie mehr vor; diejenige von 1874 (Art. 52) untersagte gar die Errichtung neuer oder die Wiederherstellung aufgehobener Klöster (Ausnahmeartikel). Die Konvente fühlten sich in ihrer Existenz bedroht, übersiedelten deshalb teilweise ins Ausland oder errichteten dort Tochtergründungen (Einsiedeln, Engelberg). Trotz den Restriktionen des Kulturkampfs und der Konkurrenz durch viele neue Orden und Kongregationen (z.B. Redemptoristen) erlebten die verbliebenen oder im Ausland weiterlebenden Konvente (Muri in Gries bei Bozen, Mariastein in Delle bzw. Bregenz) eine neue Blüte, die von der zweiten Hälfte des 19. bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts dauerte. Das konfessionelle Milieu und die Sozialstruktur der weitgehend agrarisch gebliebenen katholischen Kantone begünstigten ein erneutes Anwachsen der Konvente, was diesen erlaubte, die eigenen Klosterschulen nach der Vertreibung der Jesuiten zu bedeutenden Gymnasien für die katholischen Eliten auszubauen. Noch während des Zweiten Weltkriegs wurde den von den Nationalsozialisten vertriebenen Zisterziensern aus Wettingen-Mehrerau sowie den Benediktinern aus Bregenz die Rückkehr nach Hauterive bzw. Mariastein gestattet. In Uznach siedelten sich Missionsbenediktiner, in Bouveret belgische Benediktiner an. Kleine benediktinische Gruppen liessen sich in Muri (AG) und Fischingen nieder.

In den 1960er Jahren brach diese Blütezeit abrupt ab. Der tiefgreifende geistige, soziale und ökonomische Wandel verunsicherte Kirche und Mönchtum, obwohl ihnen seit der Tilgung der konfessionellen Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung 1973 rechtlich keine Hindernisse mehr entgegenstanden und auch wieder einzelne Klöster eingerichtet wurden (z.B. 1977 Fischingen). Aus den eigenen Schulen, die heute auch der weiblichen Jugend und Nichtkatholiken zugänglich sind, ging wenig Nachwuchs hervor, sodass die überalterten Konvente Laien als Lehrer einstellten oder ihre Schulen (Altdorf, Appenzell, Sarnen) aufgaben. Dagegen erkannten die Männer- und teils auch die Frauenkonvente eine neue Aufgabe darin, ihre Klöster Suchenden als sogenannte Häuser der Stille für einen zeitweiligen Aufenthalt zu öffnen.

Quellen und Literatur

  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz, 3 Bde., 1964-84
  • HS III/1-3; IV/3
  • Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L. Vischer et al., 1994
  • TRE 23, 143-193
  • M. Piceni et al., La soppressione dei conventi nel Cantone Ticino, 1995
  • K.S. Frank, Gesch. des christl. Mönchtums, 51996
Weblinks

Zitiervorschlag

Carl Pfaff: "Mönchtum", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 30.06.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011704/2010-06-30/, konsultiert am 29.03.2024.