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Fraumünster

Ehemalige Benediktinerinnenabtei am linken Limmatufer in der Stadt Zürich. Das 853 gestiftete und 1524 aufgehobene Kloster gehörte zur Diözese Konstanz. 857 monasteriolum, quod est constructum in honore sancti Felicis et sanctae Regulae virginis Christi; 858 monasterium, quod situm est in vico turegum; 1210 abbatia sanctorum martirum Fraumünster et R.; 1292 Gotzhus sant Felix und sant Regulen der abtei ze Zürich; 1329 Gotzhus zu Frowenmünster ze Zürich. Patrone: Felix und Regula.

Ausschnitt aus dem Martyrium der Heiligen Felix und Regula mit einer Ansicht der Abtei um 1500, gemalt von Hans Leu dem Älteren für die Zwölfbotenkapelle im Zürcher Grossmünster. Tempera auf Holz (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Ausschnitt aus dem Martyrium der Heiligen Felix und Regula mit einer Ansicht der Abtei um 1500, gemalt von Hans Leu dem Älteren für die Zwölfbotenkapelle im Zürcher Grossmünster. Tempera auf Holz (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Ludwig der Deutsche gründete das Fraumünster als königliches Eigenkloster. Er stattete es am 21. Juli 853 mit dem Königshof Zürich, dem Land Uri und dem Albisforst aus und übergab es seiner Tochter Hildegard zur lebenslänglichen Nutzniessung. Der ostfränkische König sicherte ihm auch die Immunität zu. Das Kloster diente als Verwaltungszentrum der königlichen Besitzungen um Zürich und in Uri. Die Einkünfte waren den weiblichen Familienmitgliedern als Aussteuer bzw. Witwengut zugedacht. Spätere Land- und Einkommensschenkungen von verschiedenen Seiten sicherten die standesgemässe Versorgung der Nonnen. Um 1045 wurde die Abtei mit den Regalien Münz-, Zoll- und Marktrecht ausgestattet. Die Regelung der Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten oblag dem vom König ernannten Vogt. Bis Ende des 10. Jahrhunderts versahen die Herzöge von Schwaben die Schirmvogtei, dann die Lenzburger und 1172-1218 die Zähringer.

Im Laufe des 12. Jahrhunderts löste sich das Fraumünster aus den eigenklösterlichen Verhältnissen. Die Einkünfte kamen nun ausschliesslich dem Konvent und seinen Aufgaben zugute, die Äbtissin wurde nicht mehr vom König eingesetzt, sondern von den Nonnen gewählt. 1218 zog König Friedrich II. die Schirmvogtei über Stadt, Fraumünster und Grossmünster an sich und versprach, sie nie wieder zu veräussern. Die Äbtissin erhielt den Rang einer Reichsfürstin (belegt ab 1234). Mit entsprechendem Aufwand empfing sie jeweils den in Zürich eintreffenden König. Als Herrin der Stadt ernannte sie schon früh den Schultheissen und beeinflusste die Wahl der übrigen Amtspersonen. Nun durfte sie auch über die Regalien unmittelbar verfügen. Sie verlieh das Münz- und Zollrecht immer wieder an die Bürger, bestimmte Münzfuss und Masse und verwaltete den Pfenningstempel. Den Blutbann übte sie nie selber aus, doch ernannte sie den Vogt der Stadt und machte öfters Gebrauch von dem ihr zustehenden Asylrecht. Mit ihrem Siegel bestätigte sie die Geschworenen-Briefe von 1336, 1373 und 1393, welche die gesellschaftlich-politischen Veränderungen innerhalb der städtischen Bürgerschaft festhielten. Bei Beurkundung stand der Äbtissin ein besonderes Recht zu, das sogenannte Fertigungsrecht: Güterschenkungen von Privatpersonen an andere Zürcher Kirchen mussten zuvor dem Fraumünster übergeben und durch die Äbtissin als Erblehen verliehen und beurkundet werden.

Die erstarkende Bürgerschaft von Zürich strebte nach grösserer Selbstständigkeit in der Verwaltung und Rechtsprechung. Die wiederholte Verleihung der Regalienrechte an sie erleichterte diese Entwicklung. Im Laufe des 15. Jahrhunderts bemühte sich die Stadt immer erfolgreicher darum, Einfluss auf die vom Kloster vernachlässigte Bewirtschaftung der Abteigüter zu gewinnen. In den letzten Jahrzehnten des Bestehens der Abtei wurde diese Tendenz gebremst, denn durch eine verbesserte klösterliche Disziplin und geordnete Verwaltung der Güter und Einkünfte erlebte das Fraumünster eine letzte Blüte mit reger Bautätigkeit. Doch das Ideengut der Reformation fand auch im Kloster Eingang. Am 2. Dezember 1524 übergab die Äbtissin Katharina von Zimmern das fast 700-jährige Kloster mit allen Rechten und Besitzungen der Stadt Zürich. Damit erlangte die Bürgerschaft in allen Belangen des Verwaltungs- und Gerichtswesens die tatsächliche Unabhängigkeit und konnte nun auch über das Vermögen des Fraumünsters verfügen. Zu dessen Verwaltung wurde das Fraumünsteramt errichtet. Die Einkünfte sollten für Kirchen-, Schul- und Armenwesen verwendet werden. Vorab dienten sie zum Unterhalt der Kirchengebäude, zur Besoldung der Pfarrer am Fraumünster selbst und an den dazugehörenden Kirchen in Rümlang, St. Jakob an der Sihl, Maur, Oberrieden, Horgen und Hirzel.

Besitzungen

Das in der Gründungsurkunde nicht genau definierte Territorium des zur Nutzniessung übergebenen Hofes Zürich wurde bald durch private Schenkungen abgerundet und später gemeinsam (durch die Wirtschaftshöfe Stadelhofen und St. Peterhofstatt) verwaltet. Es umfasste ein Gebiet vom Glatttal bis zum Uetliberg, von Zollikon bis Affoltern und zum Albisforst. Auf dem heutigen Stadtgebiet gehörten dem Fraumünster links der Limmat die Umgebung der Abtei (In Gassen, Münsterhof), rechts etliche Grundstücke an ökonomisch bedeutenden Punkten, so am Marktplatz, an den Stadttoren und in der Salzgasse. In Uri erhielt das Fraumünster den unteren Teil des Landes: Bürglen, Spiringen, Silenen, Schattdorf und Altdorf. 858 schenkte Äbtissin Berta ihrem Kloster den Hof Cham mit Kirchen, Ländereien und Fischenzen am Zugersee. Während obige Güter im Wesentlichen bis zur Aufhebung beim Fraumünster verblieben sind, wurden alle 877 von Berta erhaltenen Besitzungen im Elsass (Altenheim, Kientzheim, Carspach und Schlettstadt) bis um 1291 verkauft. Dem Kloster gehörten auch Patronatsrechte der städtischen Kirchen St. Peter (bis 1345), St. Stephan und St. Jakob an der Sihl und der Gotteshäuser in Maur, Horgen (bis 1345), Altdorf, Bürglen, Silenen und ihrer Filialen.

Klosterregel und Disziplin

Die Insassen des Fraumünsters dürften von Anfang an die monastischen Regeln befolgt haben. Den Laienäbtissinnen aus königlichem Hause stand in religiösen Handlungen eine Praeposita zur Seite. Die Konventualinnen waren stets von vornehmer Herkunft; auch in späteren Zeiten widersetzten sie sich der Aufnahme von bürgerlichen Frauen. Die überlieferte Professformel sowie die Urkundensprache bezeugen, dass sie sich bis zur Aufhebung als dem Benediktinerorden zugehörig bekannt haben. Ein vorübergehender Bruch mit dieser Tradition ist nur in einer Phase der Verweltlichung zu Beginn des 15. Jahrhunderts zu beobachten. Seelsorge und Gottesdienst oblagen anfangs einem oder mehreren Priestern, die ab dem 12. Jahrhundert ein Chorherrenkapitel (ab 1230 mit sieben Priestern) bildeten. Sie versahen die Leutpriesterämter an den Fraumünsteraltären (zuletzt waren es 18) und an den dem Fraumünster gehörenden Kirchen, einige von ihnen unterrichteten an der Abteischule.

Ab Mitte des 13. Jahrhunderts ist am Fraumünster eine Schule für weltliche Kinder urkundlich belegt. 1275 entstand ein Streit mit der Schule des Grossmünsters, der mit einer Abgrenzung der Wirkungskreise geschlichtet wurde. Die zur Reformationszeit schon gut besuchte Schule erfuhr nach der Säkularisation eine Erweiterung. Aus den Erträgen des Fraumünsters besoldete man den Alumnatsinspektor, die Professoren und Schuldiener und versorgte die mittellosen auswärtigen Schüler. Auch der Hof der Äbtissin wurde für Schulzwecke verwendet.

Baugeschichte

Etwa um 874 wurde die karolingische Abteikirche – eine dreischiffige Säulenbasilika mit Querhaus und drei Apsiden – geweiht. Im 10.-12. Jahrhundert erfolgten wesentliche Umbauten, unter anderem wurden die Aussenkrypta und der Südturm errichtet (1170 Neuweihe). 1145 standen schon die rechteckige St.-Nikolaus-Kapelle südlich vom Chor sowie eine runde St.-Jakobs-Kapelle am Langhaus (um 1300 abgebrochen). Im 13. Jahrhundert begann der grosszügig geplante gotische Umbau. In oder vor einer dreiteiligen Nische im Südquerhaus wurden die Gebeine der ersten Äbtissinnen Hildegard und Berta 1272 feierlich beigesetzt. 1285 wurde der Nordturm als turris nova erwähnt. Der neu gestaltete, vergrösserte Chor wurde mit farbiger Gewölbedekoration versehen und mit einem dreijochigen, kreuzgewölbten Lettner gegen das Querhaus abgeschlossen. Im 14. Jahrhundert kam das neue Langhaus mit Strebepfeilern hinzu, erst im 15. Jahrhundert erfolgte dessen Einwölbung mit Gurtbogen. Gegen 1470 entstanden die Masswerkfenster; in derselben Zeit wurde der Lettner im spätgotischen Stil umgebaut. Das romanische Konventhaus mit Kreuzgang wurde ebenfalls immer wieder erweitert und umgebaut, besonders im 15.-16. Jahrhundert durch die Errichtung eines gemeinsamen Wohn- und Schlafraums. Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Konventhaus abgebrochen, um dem heutigen Stadthaus Platz zu machen.

Quellen und Literatur

  • HS III/1, 1977-2019
  • P. Vogelsanger, Zürich und sein Fraumünster, 1994
  • M. Gabathuler, Die Kanoniker am Grossmünster und Fraumünster in Zürich, 1998
  • Zürichs letzte Äbtissin, Katharina von Zimmern, 1478-1547, hg. von I. Gysel et al., 1999
  • Kdm ZH, NF 2/1, 2002, 25-138
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Judith Steinmann: "Fraumünster", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.11.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011612/2006-11-09/, konsultiert am 28.03.2024.