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LausanneDiözese

Die Diözese Lausanne-Genf-Freiburg (diocesis Lausannensis, Genevensis et Friburgensis), die von ihren Anfängen bis 1821 Diözese Lausanne und 1821-1925 Diözese Lausanne und Genf hiess, gehörte spätestens vom 7. Jahrhundert bis 1801 zur Kirchenprovinz Besançon (Erzdiözese). Dann wurde sie unmittelbar dem Heiligen Stuhl unterstellt, wie die anderen Bistümer der Schweiz, die von keiner ausländischen Provinz mehr abhängig waren. Hauptpatronin der Diözese ist Maria unter dem Titel ihrer Geburt (8. September), die Nebenpatrone sind seit 1924 bzw. 1925 Nikolaus, Bischof von Myra (6. Dezember), und Franz von Sales (24. Januar). Der Bischof residierte vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1536 in Lausanne, ab 1663 – nach einer Periode des Exils in Savoyen, im Burgund und in der Freigrafschaft – in Freiburg. Die Bischofskirche befand sich vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1536 in Lausanne, seit 1924 bzw. 1925 ist ihr Standort in Freiburg.

Mittelalter

Die Entstehung der Diözese und ihre Ausdehnung

Fürstbistum und Diözese Lausanne um 1200
Fürstbistum und Diözese Lausanne um 1200 […]

Die Kirche hat ihre Strukturen der Organisation des Römischen Reichs und der Institution der Civitates (Civitas) nachgebildet. Die Regel, wonach aus den Hauptorten dieser Civitates Bistümer (Diözesen) entstanden sind, kennt allerdings Ausnahmen: So wurde das Territorium von Nyon der Diözese Genf zugeschlagen, und nur zwei Erwähnungen (535 und 585) bringen Avenches in Verbindung mit dem Namen eines Bischofs. Das zu Beginn des 6. Jahrhunderts als letzte Diözese der Westschweiz entstandene Bistum Lausanne umfasste Territorien der ehemaligen civitas Helvetiorum. Es wurde innerhalb jener Gebiete gegründet, die sich bis anhin im Einflussbereich der Bischöfe von Genf und Sitten befunden hatten (bezeugt ab Ende des 4. Jahrhunderts). Der Amtsinhaber, der im ersten Jahrhundert nach der Gründung keinen festen Wohnsitz innerhalb seines Territoriums hatte, errichtete spätestens zwischen dem Ende des 6. und dem Beginn des 7. Jahrhunderts aus militärischen, handelstechnischen und geografischen Gründen einen festen Bischofssitz in Lausanne. Wahrscheinlich erreichte die Diözese vor dem 12. Jahrhundert ihre definitiven Grenzen, die bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts unverändert blieben. Die geistliche Macht des Bischofs von Lausanne erstreckte sich auf ein Territorium von beachtlicher Grösse (8200 km2), das auf beiden Seiten der Sprachgrenze lag und die späteren Kantone Freiburg und Neuenburg, einen erheblichen Teil der Kantone Waadt und Bern, den Stadtbezirk Solothurn und drei Ortschaften der Freigrafschaft Burgund umfasste. Das Fürstbistum Lausanne hingegen, in dem er die weltliche Macht ausübte, war viel kleiner.

Organisation und Institutionen

Die älteste Liste der Bischöfe von Lausanne datiert aus dem 10. Jahrhundert. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts findet sich eine weitere Liste, die quellenmässig ausdrücklich an die Chronik des Cono von Stäffis anknüpft. Sie ist im Cartulaire du chapitre de Notre-Dame de Lausanne (Lausanner Chartular) eingefügt. Ab 1299 werden an der Seite des Bischofs Weihbischöfe erwähnt, deren Liste jedoch nicht lückenlos ist. Nach 1559 wurde dieses Amt abgeschafft. Unter den bischöflichen Beamten tritt der Kanzler hervor. Er war ab Mitte des 9. Jahrhunderts mit dem Abfassen der Schriftstücke betraut. Nach dem Verschwinden dieses Amtes 1059 wurde es Mitte des 12. Jahrhunderts zum zweiten Mal errichtet. Generalvikare, deren Funktion immer noch existiert, traten kurz vor der Mitte des 14. Jahrhunderts auf. Im Mittelalter wurde der Generalvikar vom Bischof gewählt und hatte die Aufgabe, diesen während seiner Abwesenheit in seinen geistlichen und weltlichen Funktionen zu vertreten. Ein Offizial wird erstmals 1245 erwähnt. Dieses Amt wurde immer wichtiger und ersetzte nach 1276 dasjenige des Kanzlers. Von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an vereinigte oftmals eine Person die beiden Ämter auf sich.

Die älteste Erwähnung des Domkapitels findet sich in einer Anordnung Ludwigs des Frommen von 814 (congrégation des frères de Notre-Dame de Lausanne); der Begriff Domherr ist 885 erstmals bezeugt. Um 1200 beschränkte ein Kapitelreglement die Zahl der Domherren auf dreissig, was anscheinend bis zur Reformation mehr oder weniger eingehalten wurde. Das Kapitel erfüllte zwei Hauptaufgaben: Es wählte die Bischöfe, wobei es diese Aufgabe nicht lange frei von Zwängen ausüben konnte, und verwaltete die Diözese bei einer Sedisvakanz. Das Domkapitel besass seine eigenen Güter (Kapitelgut), darunter als wichtigste die Kastlaneien Dommartin, Essertines-sur-Yverdon und Saint-Prex, dazu Crans-près-Céligny in der Diözese Genf. Es lag mit dem Bischof oft im Streit und verbündete sich mit der Lausanner Bevölkerung oder dem Haus Savoyen gegen ihn. Kurz nach 1536 wurde es aufgehoben.

Das erste bekannte Verzeichnis der Pfarreien datiert von 1228. Es nennt 306 Pfarreien in neun Dekanaten. 1493 bestanden noch 292 Pfarreien. Die Diözese Lausanne wies eine aussergewöhnlich hohe Zahl an Klöstern und Chorherrenstiften auf. Vor 1536 gab es insgesamt 123 kirchliche Institutionen der verschiedenen mittelalterlichen Orden, unter denen die Benediktiner, die Cluniazenser und die Zisterzienser einen besonderen Platz einnahmen. Es sind nur zwei Berichte von Kirchenvisitationen erhalten (1416-1417 und 1453), was darauf hinweist, dass Visitationen vermutlich nur unregelmässig stattfanden.

Frühe Neuzeit

Die Folgen der Eroberung des Waadtlands

Die Eroberung der Waadt 1536 markierte den Zusammenbruch der weltlichen Rechtsprechung des Bischofs, die an die eidgenössischen Orte Bern und Freiburg überging. Dadurch verlor der Bischof wichtige Einnahmequellen. Nach der Einführung der Reformation beschränkte sich seine geistliche Macht auf das Territorium des Kantons Freiburg, die Grafschaft Greyerz, die Stadt Solothurn mit einigen umliegenden Gemeinden (Bezirk Lebern), Le Landeron, die gemeine Vogtei Orbe-Echallens sowie die freigrafschaftlichen (dann französischen) Pfarreien Jougne und Les Hôpitaux. Von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts lebte der Bischof im Exil in Savoyen, im Burgund und in der Freigrafschaft. Erst 1663 machte er Freiburg zu seiner definitiven Residenz. Seine Abwesenheit erklärt, warum die Bewahrung des katholischen Glaubens und der kirchlichen Disziplin in dieser Zeit den Obrigkeiten Freiburgs und Solothurns zukam und weshalb verschiedene, von den lokalen kirchlichen Institutionen unterstützte Reformen ohne sein Wissen durchgeführt wurden; der Bischof musste diese Neuerungen hinnehmen. Am Konzil von Trient 1545-1563 nahm keiner der Lausanner Bischöfe teil, und die Konzilsbeschlüsse wurden in der Diözese grösstenteils sehr spät umgesetzt. Um ein Eingreifen auswärtiger Mächte bei den Wahlen zu verhindern, wurde 1668 festgelegt, dass nur ein gebürtiger Freiburger die Bischofswürde erlangen konnte. Nachdem der Bischof auf die Rückforderung der ehemaligen Bistumsgebiete verzichtet hatte, war man bis zum Ende des Ancien Régime bestrebt, ihm bessere Einkünfte zu garantieren. Zur Zeit der Französischen Revolution spielte die Diözese eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der neuen Ideen und der Aufnahme von Priestern und Bischöfen aus Frankreich, die dort den Eid verweigert hatten.

Organisation und Institutionen

Die Reformation verkleinerte die Diözese beträchtlich. Es verblieben am Ende des 16. Jahrhunderts nur 95 katholische Pfarreien, 83 im eidgenössischen Ort Freiburg, 5 im Stand Solothurn, 2 im Fürstentum Neuenburg, 2 in der Freigrafschaft Burgund und 3 im Waadtland. Die Gegenreformation führte allerdings zur Gründung neuer Pfarreien und zu einer grösseren Anzahl Dekanate: 1665 verzeichnete man 125 Pfarreien in 15 Dekanaten. Während des Ancien Régime wurden in der Diözese 13 neue religiöse Institutionen eröffnet, die mehrheitlich Kapuzinern und Jesuiten unterstanden.

Bischöfe der Diözese Lausanne

AmtsdatenBischof
  
Bischöfe von Windisch und Avenches (6. Jh.)
517Bubulcus
535-549Grammaticus
  
Diözese von Lausanne (6. Jh.-1821)
574-594Marius
639/654Arricus
um 652Prothasius
um 670Chilmesigelus
Ende 8. Jh.Udalricus
814-825Fredarius
827-850David
852-878Hartmannus
878/879-892Hieronimus
892-927Boso
927-932Libo
932-947Bero
947-968Magnerius
968-985Eginolfus
985-1018Heinrich von Burgund
1018-1037Hugo von Burgund
1039-1051/56Heinrich von Lenzburg
1056-1089Burkhard von Oltigen
1089-1090Lambert von Grandson
um 1090-1103/07Kuno von Fenis
1105-1126/34Giroldus de Faucigny
1134-1143Guy de Maligny
1145-1159Amadeus
um 1160-1178/79Landri de Durnes
1178/79-1212Roger de Vico Pisano
1212-1220Berthold von Neuenburg
1220-1221Gérard de Rougemont
1221-1229Wilhelm von Ecublens
1231-1239Bonifatius
1240-1273Johann von Cossonay
1273-1301Guillaume de Champvent
1302-1309Gérard de Vuippens
1309-1312Othon de Champvent
1313-1323Peter von Oron
1323-1341Jean de Rossillon
1341-1342Jean Bertrand
1342-1347Geoffroi de Vayrols
1347-1354François Prévôt
1355-1375Haimo von Cossonay
1375-1394Guy de Prangins
1394Aymon Séchala
1394-1406Guillaume de Menthonay
1406-1431Guillaume de Challant
1431-1433Louis de La Palud
1433-1440Johannes von Prangins
1440-1461Georges de Saluces
1462-1466Guillaume de Varax
1466-1468Jean Michel
1469-1472Barthélemy Chueta
1472-1476Giuliano della Rovere (Julius II)
1476-1491Benoît de Montferrand
1491-1517Aymon de Montfalcon
1517-1560Sébastien de Montfalcon
1560-1561Claude-Louis Alardet
1565-1598Antoine de Gorrevod
1600-1607Jean Doroz (Dorotheus)
1609-1649Johann von Wattenwyl
1652-1658Jodok Knab
1662-1684Jean-Baptiste de Strambino
1688-1707Pierre de Montenach
1707-1716Jacques Duding
1716-1745Claude-Antoine Duding
1746-1758Joseph Hubert de Boccard
1758-1782Joseph-Nicolas de Montenach
1782-1795Bernhard Emmanuel von Lenzburg
1796-1803Jean-Baptiste d'Odet
1803-1814Maxime Guisolan
  
Diözese Lausanne und Genf (1821-1925)
1815-1845Pierre Tobie Yenni
1846-1879Etienne Marilley
1879-1882Christophore Cosandey
1883-1891Gaspard Mermillod
1891-1911Joseph Deruaz
1911-1915André-Maurice Bovet
1915-1920Placide Colliard
  
Diözese Lausanne, Genf und Freiburg (seit 1925)
1920-1945Marius Besson
1945-1970François Charrière
1970-1995Pierre Mamie
1995-1998Amédée Grabb
1999-2010Bernard Genoud
2011-Charles Morerod

a Administrator

b 1987-1995 Weihbischof mit Sitz in Genf

Bischöfe der Diözese Lausanne -  Helvetia Sacra

In den katholisch gebliebenen Gebieten sollten ab 1536 die lokalen geistlichen Institutionen den Fortbestand der Diözese sicherstellen. Das Kollegiatstift St. Nikolaus in Freiburg, dessen Rechte 1731 zu einem grossen Teil wieder an den Bischof übergingen, spielte dabei eine wichtige Rolle. Sein Dekan stand in geistlichen Belangen an der Spitze des Standes Freiburg. Ein Generalvikar war mit der Kontrolle der freiburgischen Ländereien und der Vogtei Orbe-Echallens im Waadtland beauftragt. Der solothurnische Teil lag ab 1559 im Kompetenzbereich eines bischöflichen Kommissars, zwischen 1730 bzw. 1746 und 1814 in jenem des Generalvikars. Das Amt des Kommissars existierte 1542(?)-1579 für Greyerz und 1663-1801 für das Burgund. Bis ins 17. Jahrhundert hinein gab es in Freiburg zwei geistliche Gerichte. Das Propsteigericht richtete über Disziplinarfälle des Klerus, das Dekanatsgericht über Eheangelegenheiten. Von Jean Doroz' Episkopat 1600-1607 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts organisierte jeder Bischof systematisch eine Visitation der Pfarreien und Klöster. Nach dem Diözesanseminar in Surpierre, das 1691-1709 versuchsweise betrieben worden war, wurde in Freiburg erst 1795 ein grosses Priesterseminar eröffnet, womit den Forderungen des Konzils von Trient entsprochen wurde.

19. und 20. Jahrhundert

Die Umwälzungen der Revolution

Die Französische Revolution hinterliess im Bistum Lausanne dauerhafte Spuren. Grund dafür waren weniger die von den Bischöfen bekämpften Ideen, als die politischen Umwälzungen, die diese mit sich brachten. Die Diözese wurde nämlich 1801, zur Zeit des Konkordats, das wieder eine Kirche Frankreichs schuf, aus ihrer Abhängigkeit von der Erzdiözese Besançon entlassen, und der Bischof musste seine Pfarreien in der Freigrafschaft Burgund, die 1801 der Diözese Besançon zugeteilt wurden, aufgeben. Die Pfarreien des Kantons Solothurn kamen 1814 unter die Hoheit des Bistums Basel. Das Territorium des Kantons Genf, das die Stadt Genf und die früher zum Pays de Gex oder zu Savoyen gehörenden Communes réunies umfasste, wurde vom Bistum Chambéry und Genf abgetrennt und 1819 der Diözese Lausanne angegliedert, die ab 1821 Diözese Lausanne und Genf hiess. Die Waadtländer Ortschaften am rechten Ufer der Aubonne, die bis 1536 zur Diözese Genf gehört hatten und dann zur Reformation übergegangen waren, wurden ab 1821 in die neue Diözese eingegliedert. Mehrere Regionen des bernischen Kantonsgebiets wurden etappenweise dem Bistum Basel zugeteilt: 1814 das Vallon de Saint-Imier, 1828 die Region Biel, 1864 die Stadt Bern und der Kantonsteil links der Aare.

Dank des Prinzips der Kultusfreiheit konnten sich Katholiken in den reformierten Städten niederlassen, 1799 in Bern und 1810 in Lausanne. Für Genf und Neuenburg ordnete dies das französische Regime 1803 bzw. 1806 an. Im 19. Jahrhundert führten die Bestrebungen der Liberalen, das religiöse Leben zu kontrollieren (Badener Artikel, 1834), und später die Niederlage der konservativen Kantone (darunter Freiburg) im Sonderbundskrieg (Sonderbund) zu schweren Spannungen. Bischof Etienne Marilley war es 1848-1856 untersagt, sich in seiner Diözese aufzuhalten; er führte diese von seinem Exil in Divonne (Hochsavoyen) aus. Mit der Rückkehr der Konservativen an die Macht 1856 verbesserten sich seine Beziehungen zu den Freiburger Behörden. Sie wurden zwischen 1858 und 1879 in einer Reihe von Übereinkommen geregelt, die den Grundstein zu der für Freiburg charakteristischen engen Zusammenarbeit zwischen geistlichen und weltlichen Autoritäten legten.

Der Kulturkampf, der infolge des im Juli 1870 vom Vatikanischen Konzil verkündeten Dogmas der päpstlichen Unfehlbarkeit ausbrach, wurde hauptsächlich im Kanton Genf ausgetragen. 1873 ernannte der Papst den Auxiliarbischof Gaspard Mermillod zum apostolischen Vikar für den Kanton Genf. Die Genfer Behörden widersetzten sich heftig, da sie diesen Vorgang als Errichtung einer Diözese Genf interpretierten. Erst mit der Berufung Mermillods an die Spitze der Diözese Lausanne und Genf 1883 beruhigte sich die Lage, sodass Wege zur Zusammenarbeit gefunden werden konnten. Die Stadt Freiburg profilierte sich hauptsächlich dank ihrer Universität sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene immer mehr als katholisches Zentrum. 1924 wurde sie Bischofssitz, und das Bistum erhielt 1925 den Namen Diözese Lausanne-Genf-Freiburg.

Organisation und Institutionen

Alle seit 1587 unternommenen Versuche, das Domkapitel wieder zu errichten, blieben erfolglos, bis Papst Pius XI. im Oktober 1924 ein Dekret erliess, das die Stiftskirche St. Niklaus in Freiburg zur Kathedrale und das Chorherrenstift zum Domkapitel erhob. Letzteres hat keinen Einfluss bei der Wahl des Bischofs. Er übernimmt hauptsächlich die Verantwortung für die liturgischen Funktionen bei besonderen Feierlichkeiten in der Kathedrale.

Schon 1817 war das Amt des Kanzlers wieder eingerichtet worden. Dieser sollte den Bischof in administrativen Angelegenheiten unterstützen. 1917 wurde der Kanzler auch mit dem Archiv betraut, 1970 mit Aufgaben in der Seelsorge, im Kontaktdienst und in der Diakonie. Die spürbare Zunahme der katholischen Bevölkerung in der Diözese – sie verdoppelte sich 1945-1987 von ca. 265'000 auf beinahe 570'000 Gläubige, hauptsächlich infolge der eingewanderten Arbeitskräfte aus Italien, Spanien und Portugal – veranlasste den Bischof, eine regionale Struktur festzulegen und für die Kantone Generalvikare zu ernennen (fünf nach dem Zweiten Vatikanum). Ausserdem wurde 1968 das Amt des Weihbischofs wieder eingerichtet. Seit 1987 gibt es zwei Weihbischöfe in der Diözese, wobei einer für Genf zuständig ist. Die Weihbischöfe und die Generalvikare unterstützen den Bischof in seinen seelsorgerischen Pflichten. 1968 wurde zudem ein 40-köpfiger Priesterrat ernannt. Jeder Kanton verfügt über einen Seelsorgerat, dem der Generalvikar vorsteht. Diese neuen Strukturen stützen sich auf die aktive Beteiligung der Laien. Die Kantone haben sich für unterschiedliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen religiösen und politischen Autoritäten ausgesprochen: Genf und Neuenburg wählten 1907 bzw. 1914 die Trennung von Kirche und Staat. Im Kanton Waadt ist die römisch-katholische Kirche der reformierten Kirche seit 1970 in finanziellen Belangen gleichgestellt, 2003 erhielt sie den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Im Kanton Freiburg anerkennt der Staat seit 1982 den öffentlich-rechtlichen Status sowohl der römisch-katholischen als auch der evangelisch-reformierten Kirche.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts umfasste die Diözese 261 Pfarreien in 32 Dekanaten. Neben den alten Orden – Franziskaner-Terziarinnen in Carouge (GE) und in Le Grand-Saconnex, Dominikanerinnen in Estavayer-le-Lac, Kartäuser in La Valsainte – beherbergt sie zahlreiche Frauenkongregationen und religiöse Institute. Die überwiegende Mehrheit dieser Gemeinschaften sind im Kanton Freiburg angesiedelt (Filles de la Charité de Saint-Vincent de Paul, Barmherzige Schwestern vom Heiligen Kreuz von Ingenbohl, Ursulinerinnen von Anne de Xainctonge, Visitandinnen).

Seit dem Kulturkampf hat die Diözese keine Wirren mehr erlebt, und die Bischofsnachfolge geht im Gegensatz zur Wahl in anderen Bistümern der Schweiz ruhig vonstatten. Die einzige Frage, die manchmal die Gemüter bewegt, ist jene der Wiedererrichtung der Diözese Genf. Auf Einladung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt feierte der Bischof von Lausanne am 25. März 2006 am Fest Mariä Verkündigung zum ersten Mal seit der Reformation wieder eine Messe in der alten Kathedrale der Diözese.

Quellen und Literatur

  • HS I/4
  • LexMA 5, 1764 f.
  • La visite des églises du diocèse de Lausanne en 1453, hg. von A. Wildermann et al., 1993
  • Rapports Eglise-Etat en mutation : la situation en Suisse romande et au Tessin, hg. von A. Loretan, 1997
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Gilbert Coutaz: "Lausanne (Diözese)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.07.2013, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011400/2013-07-24/, konsultiert am 28.03.2024.