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Bürgerhaus

Bürgerhaus ist ein zur Profanarchitektur (Architektur) gehörender Sammelbegriff für die vom Bürgertum entwickelten städtischen Gebäudeformen öffentlicher und privater Nutzung. Neben Gebäuden, die den Gemeinschaftsinteressen der Stadtbevölkerung dienten (z.B. Korn- und Zeughaus, Schützen- und Zunfthaus, Markthalle, Speicher, Casino, Spital oder Frauenhaus), versteht man unter Bürgerhaus im engeren Sinn die zahlenmässig bedeutendere Gruppe der städtischen Wohnhäuser, die vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert als Mehrzweckbau die Bereiche Wohnen und Arbeit verbanden.

Von der Gestalt her fliessend sind die Übergänge vom Bürgerhaus zum Bauernhaus und zum Herrschaftshaus (städtische Patrizierpalais, Landsitze der Stadtbürger, Vogteisitze, Schlösser). Aufgrund beruflicher Spezialisierung entwickelten sich in der Stadt unterschiedliche Wohn- und Gewerbebauten, die die gesellschaftliche Stellung der Eigentümer widerspiegelten. Ausschlaggebend für die Typenbildung des Bürgerhauses waren weniger das Klima, lokale Materialvorkommen oder regionale Traditionen, als vielmehr der Status des Besitzers und die funktionelle Nutzung (Handwerker-, Kaufmanns- oder Patrizierhaus).

Im Unterschied zum modernen Verständnis von Bürger als weltmännisches Staats- und Wirtschaftssubjekt bezeichnete der Begriff ursprünglich die Einwohner der Burgen und vom Hochmittelalter an die Einwohner der befestigten, mit Privilegien und Rechten ausgestatteten Städte. Mit dem Bürgerrecht verbunden war meist der Besitz eines Hauses in der Stadt. Während anfänglich nur die ratsfähigen Geschlechter zur Bürgerschaft gehörten, zählten später auch Handelsleute, Gewerbetreibende und zunftmässige Handwerker dazu. Durch soziale Differenzierung entstand vom 16. Jahrhundert an das Patriziat, das sich meist aus alten, Staatsämter bekleidenden Familien zusammensetzte. Vom Spätmittelalter bis zur Helvetischen Revolution war das mit gesteigertem Selbstbewusstsein versehene Stadtbürgertum der für die Schweiz charakteristische Stand zwischen den Bauern und dem Adel und wesentlicher Kulturträger mit Auswirkungen bis ins nachrevolutionäre 19. Jahrhundert.

Das Bürgerhaus hat entwicklungsgeschichtlich die Stadt als Voraussetzung, wie sie sich im Hochmittelalter als rechtlich und topografisch eigenständiges Gebilde im Gegensatz zum Land ausbildete. Mit dem Bau von Stadtmauer, innerer Verdichtung und Riemenparzellierung entstand die geschlossene bürgerliche Stadt, wobei erst die spätmittelalterlichen Strukturverschiebungen das heute rudimentär überlieferte und denkmalpflegerisch konservierte Bild der Bürgerstadt prägten (Bern, Freiburg, Murten usw.). Obwohl Einzelobjekt, bestimmte das Bürgerhaus erst im Ensemble das Strassen- und Stadtbild und bildete den Rahmen für die öffentlichen Bürgerbauten der mittelalterlichen Stadt, deren charakteristische Elemente, Markt und Gerichtsbarkeit, prinzipiell öffentliche Angelegenheiten waren. Mit Markt und Handel standen zahlreiche Bauten in enger funktioneller Verbindung (z.B. Marktlaube, Zollhaus, Waage, Münze, Gewandhaus, Magazin). Die Abgrenzung der Stadt zu dörflichen Siedlungsformen wie Marktflecken oder Talhauptorten (z.B. Stans) ist im Einzelfall nicht eindeutig: Es gab, vor allem bei den Inner- und Ostschweizer Landsgemeindeorten, Dörfer mit städtischen Privilegien, zentralem Markt- und Gerichtsplatz sowie Steinbauten (z.B. Sarnen, Schwyz, Appenzell, Gais) oder Dörfer mit urban geschlossenen, massiven Häuserzeilen wie Itingen im Kanton Basel-Landschaft, die Weinbauerndörfer am Genfer-, Neuenburger- (z.B. Auvernier) und Bielersee (z.B. Twann, Erlach) oder einige an den Seen im Tessin gelegene Dörfer (z.B. Bissone, Morcote). Im Gegensatz dazu erinnern Städte mit bäuerlich-dörflichem Charakter (z.B. Werdenberg) daran, dass in den Städten bis ins 15. Jahrhundert eine offene Bebauung vorherrschte und die Bürgerhauser vor allem in der deutschen Schweiz aus Holz waren. Steinhäuser dagegen waren oft mit herrschaftlichen Privilegien verbunden (z.B. Schönes Haus in Basel 13. Jh.). Erst im Spätmittelalter «versteinerte» die Stadt (z.B. Basel nach dem Erdbeben von 1356), wobei es in der französischen und italienischen Schweiz Hinweise auf eine Steinbaukontinuität seit der Antike gibt.

Das Turrettini-Haus in der Rue de l'Hôtel-de-Ville in Genf (Bibliothèque de Genève; Fotografie A. & G. Zimmermann).
Das Turrettini-Haus in der Rue de l'Hôtel-de-Ville in Genf (Bibliothèque de Genève; Fotografie A. & G. Zimmermann). […]

Der über die anschliessenden Jahrhunderte gleich bleibende Typus des städtischen Bürgerhauses war ein schmaler, drei- oder viergeschossiger Baukörper in Stein, über schmalen, tiefen Hofstätten (Riemenparzellen), die den Hausbau in Grund- und Aufriss beschränkten. Im Erdgeschoss befanden sich Werkstätten, Verkaufs- und Lagerräume oder das Kontor, in den Obergeschossen Wohnstuben, die Küche sowie Schlafräume und im Estrich Vorratskammern. Mit der vom 15. Jahrhundert an im Wohnbau üblich werdenden Fensterverglasung entwickelte sich der spätgotische «Fensterluxus» mit gestaffelten und masswerkgeschmückten Fensterreihen (z.B. Freiburg). Die Ausbildung des bürgerlichen Patriziats im Spätmittelalter führte zu differenzierten Bauweisen: Durch Zusammenlegung von Hofstätten entstanden repräsentative Patrizierbauten mit breiten Fronten (z.B. Ritter'scher Palast in Luzern ab 1557, Maison Turrettini in Genf 1617-1620), die mit der Zeit ganze Strassenzüge belegen konnten, wie die Reichengasse in Freiburg, die Junkerngasse in Bern, die Rittergasse in Basel oder die Casa dei Canonici in Locarno, ein unter Cristoforo Orelli errichtetes Patrizierhaus. Höhepunkte einer neuen, vom bürgerlichen Patriziat getragenen städtischen Baukultur sind das bemalte Haus zum Ritter in Schaffhausen (um 1570), das Hôtel Ratzé in Freiburg (1583-1586) oder die Casa Serodine in Ascona mit prunkvollen Fassadenstuckaturen (1620). In Städten des aufstrebenden Gewerbes mit machtvollen Handwerkern und Kaufleuten bildete vom 16. Jahrhundert an das Zunfthaus das kollektive Gegenstück zum patrizischen Stadtpalais (Geltenzunft in Basel 1578, Zunfthaus zur Meise in Zürich 1752-1757). Die reichste bauliche Differenzierung mit stärkstem Kontrast zwischen bescheidenen und Wohlstand repräsentierenden Bürgerhäusern erfolgte im 17. Jahrhundert. Der äusseren Erscheinung des Strassenbildes mit üppigem Fassadenschmuck (z.B. Stein am Rhein) entsprach im Innern relative Kleinräumigkeit und Bescheidenheit. Die Zeit zwischen 1500 und 1700 und die Stilsprachen von Gotik und Renaissance bilden in der deutschen Schweiz den Höhepunkt der bürgerlichen Bau- und Wohnkultur, der auch in der Baumeisterliteratur Niederschlag fand (z.B. Daniel Hartmanns «Bürgerliche Baukunst» 1688). Ihre Elemente, wie vertäferte Stuben, geschnitzte Möbel, Erker, Butzenscheibenfenster, Kachelöfen und Wappenscheiben sind bis in den Heimatstil unter «Altschweizer Baukunst» figurierende Topoi.

Vom 16. Jahrhundert an beeinflusste die urbane Baukultur auch den ländlichen Raum (z.B. Ital-Reding-Haus in Schwyz 1609-1632), wobei das städtische Patriziat seinerseits auch kulturelle Formen des Landadels übernahm. So entstand – verbunden mit dem Bestreben der Städte, ihre Landeshoheit auszuweiten – eine vom Patriziat getragene Landsitzarchitektur als Statussymbol des Stadtbürgers wie der Landsitz Mariahalde in Erlenbach (ZH) um 1770 oder die vornehmen Wohnhäuser der Familie Marcacci in Tenero und in Brione (Verzasca). Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte eine zweite städtische Kolonisationswelle durch Kaufmannsfamilien oder Unternehmer die ganzjährig bewohnte Vorstadtvilla (villa suburbana) wie La Poya in Freiburg (um 1700), das Palais DuPeyrou in Neuenburg (1764-1770) oder das Château de Beaulieu in Lausanne (vor 1765 begonnen).

Das Landhaus La Poya in Freiburg (Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf).
Das Landhaus La Poya in Freiburg (Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf). […]

Die Bürgerhaus-Forschung ist historisch nicht zu trennen von der Schweizer Heimatschutzbewegung und der internationalen Hausforschung, die um 1900 mit Untersuchungen über Regional- und Einzelformen im profanen Wohnbau (Burgen, Bauernhäuser und Bürgerhauser) die Breite des Themas entdeckte und sich in bewussten Gegensatz zur auf Sakralarchitektur konzentrierten Kunstgeschichte stellte. Die wissenschaftliche Erforschung der Bürgerhauser in der Schweiz war international gesehen eine Pioniertat. Sie wurde von den Promotoren als nationale Aufgabe deklariert und als Ergänzung der Kunstdenkmälerinventarisation ins Leben gerufen. Grundlage war die Einsicht in die ausgeprägte «bürgerliche Kultur» der Schweiz mit qualitätvollen lokalen Bautraditionen, die, im Heimatstil theoretisch verankert, als nationales Erbe Vorbildcharakter für modernes Bauen haben sollten. Träger war der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein. 1910 erschien der erste Band der Reihe «Das Bürgerhaus in der Schweiz», die Vorbild für die deutsche Forschung war («Das Deutsche Bürgerhaus» 1958-). Die Wurzeln der Bürgerhaus-Forschung reichen bis weit ins 19. Jahrhundert zurück. Die Abgrenzung zu den Herrschaftshäusern konnte – schon wegen des Aufstiegs von Teilen des Bürgertums in die Aristokratie in Spätmittelalter und Frühneuzeit – nicht präzis erfolgen. So behandeln beispielsweise die Tessiner Bände der Reihe Patrizier- und Herrschaftshäuser in den Städten und auf der Landschaft, ebenso städtische Wohnhäuser und nur im Sommer oder ganzjährig bewohnte vorstädtische Residenzen der einheimischen und der italienischen Aristokratie. Wegen der fliessenden Grenzen zu anderen Profanarchitekturen wurden die Bürgerhauser anfänglich von Kunsthistorikern sowie innerhalb der älteren Bauernhausforschung von Volkskundlern mit berücksichtigt. Heute ist die Bürgerhaus-Forschung Bestandteil der transdisziplinären Bauforschung, die natur- und geisteswissenschaftliche Disziplinen umfasst.

Quellen und Literatur

  • G. Fatio, G. Luck, Augen auf!, 1904
  • Das Bürgerhaus in der Schweiz. Ein Aufruf, 1907
  • Das Bürgerhaus in der Schweiz, 30 Bde., 1910-37
  • H. Hoffmann, Bürgerbauten der alten Schweiz, 1931
  • P. Meyer, Das schweiz. Bürgerhaus und Bauernhaus, 1946
  • J. Hähnel, Hauskundl. Bibl. 3, 1975
  • AH 4
  • Soll und Haben, Fs. für P. Hugger zum 65. Geburtstag, hg. von U. Gyr, 1995
  • G. Bourgarel, Fribourg-Freiburg, 1998
  • E. Crettaz- Stürzel, Heimatstil, 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Elisabeth Crettaz-Stürzel: "Bürgerhaus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.04.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010999/2008-04-11/, konsultiert am 29.03.2024.