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Öffentlichkeit

Der Begriff Öffentlichkeit entstand in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und ist als Kategorie des politisch-sozialen Lebens eng mit der Herausbildung des Bürgertums verknüpft. Bereits im Verlauf des 17. Jahrhunderts hatte der Ausdruck «öffentlich» im Zug des modernen Staatsrechts die Bedeutung von «staatlich» angenommen und gegen Ende des 18. Jahrhunderts erfuhr er eine Erweiterung um den Vernunftanspruch der Aufklärung. Das Ideal der bürgerlichen Gesellschaft war eine sich selbst steuernde Gesellschaft freier, in rechtlicher und politischer Hinsicht gleicher, öffentlich diskutierender und vernünftig entscheidender Staatsbürger. Öffentlichkeit umschreibt in diesem Sinne einen politischen, aber auch geselligen Raum, in dem Meinungsfreiheit und ein Wettstreit der Ideen herrschen. Er bildet die Voraussetzung für die Meinungsbildung und Teilhabe der Bürger am Staat sowie für deren Kontrolle der staatlichen Entscheidungsträger. Das theoretische Konzept der Öffentlichkeit geht auf Jürgen Habermas zurück.

Die ab dem Ende des 17. Jahrhunderts kontinuierlich wachsende Zahl an periodisch erscheinenden Zeitungen, Zeitschriften und Intelligenzblättern führte zu einer Popularisierung des Wissens und Denkens (Presse). Gleichzeitig äusserte sich in den städtischen und ländlichen Unruhen des späten 17. und 18. Jahrhunderts Widerstand gegen die Geheimpolitik des Ancien Régime, welches das im Entstehen begriffene Wirtschafts- und Bildungsbürgertum von den politischen Entscheidungen weitgehend ausschloss. Mit der Aufklärungsbewegung entstand eine Reihe von Vereinen, so die gelehrten Gesellschaften, die patriotischen Gesellschaften oder die 1810 gegründete Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, in denen Reformen in Staat und Gesellschaft diskutiert wurden. Ansätze zu einer bürgerlichen Öffentlichkeit fanden sich auch in den geselligen Kreisen der Lesegesellschaften und Schützenvereine. Durch die Politisierung der Aufklärungssozietäten (Helvetische Gesellschaft) bildete sich eine politische «Gesinnungspresse» heraus. Hatten sich die Reformforderungen der Aufklärungsgesellschaften anfänglich weitgehend innerhalb des bestehenden Systems bewegt, erlangten diese vor allem dort Sprengkraft, wo sie wie im Falle der schmalen Oberschicht der Landstädte im Einklang mit privaten Interessenlagen auf eine neue staatliche Verfassung des Gemeinwesens zielten.

Noch vor dem Ende des Ancien Régime bildeten die Bankette eine wichtige Form der republikanischen Selbstdarstellung, so 1791 in der Waadt. Mit der Verkündung der Pressefreiheit und dem allgemeinen Stimm- und Wahlrecht für Männer in der Verfassung der Helvetischen Republik von 1798 wurde Öffentlichkeit als wesentlicher Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaftsordnung festgeschrieben. Den zu Beginn der Helvetik innert kürzester Zeit zahlreich neu entstehenden Zeitungen und Zeitschriften, die auch von der Opposition fleissig genutzt wurden, begegnete die Regierung in Kompensation eines fehlenden Pressegesetzes zunehmend mit Strafprozessen und Zensur. Doch trotz der Wiedereinführung der Vorzensur 1803 akzeptierte sie de facto die anhaltenden Reformdebatten.

Im Laufe der Restauration regte sich in den liberalen Kreisen und neuen Kantonen Widerstand gegen die Pressekontrolle. Nach den liberalen Revolutionen von 1830-1831 setzte sich die Pressefreiheit beinahe in der ganzen Schweiz durch, bis sie mit der Einführung der Bundesverfassung von 1848 auf Bundesebene garantiert wurde. Allerdings blieb sie in einigen Kantonen bis gegen Ende des Jahrhunderts strafrechtlich kontrolliert und durch Verlagskautionen und Stempelsteuern ökonomisch beschränkt. Mit der Ausweitung des allgemeinen Stimm- und Wahlrechts in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfasste der verfassungsrechtlich geschützte Handlungsspielraum immer mehr Staatsbürger. Öffentlichkeit wurde in der Regenerationszeit, später im jungen Bundesstaat oft auch fallweise hergestellt, so an den Volkstagen der Erneuerungsbewegungen wie etwa 1830 am Ustertag, der die Regeneration im Kanton Zürich einleitete. Ferner schufen die eidgenössischen Feste (v.a. Schützen- und Turnfeste) eine gesellige Plattform auf nationaler Ebene, wo politische Ansichten zirkulieren, die mitunter heftige Auseinandersetzungen provozierten.

Mit den sich meist um bestimmte Zeitungen entwickelnden, regional noch lange Zeit stark zersplitterten Parteien traten neue Akteure in der politischen Öffentlichkeit auf. Zu diesen zählte auch der 1838 gegründete Grütliverein als Vorläufer der Arbeiterbewegung. Während sich die Parteien erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf nationaler Ebene formierten, übernahmen wirtschaftliche Spitzenverbände wie der 1870 gegründete Schweizerische Handels- und Industrieverein oder der 1879 geschaffene Schweizerische Gewerbeverband (Verbände) schon früher über die Vorbereitung von Vorlagen oder über direkte Vorstösse auf Parlaments- und Bundesebene entscheidende Funktionen innerhalb der politischen Öffentlichkeit

Mit der Erosion der schweizerischen Parteimilieus nach dem Zweiten Weltkrieg brach auch die Parteipresse ein. An ihre Stelle rückten Forums- und Boulevardzeitungen. Gleichzeitig traten die neuen Medien Radio und Fernsehen – bis zur Dualisierung der elektronischen Medien in den 1980er Jahren als staatlich kontrollierte Sendegefässe konzipiert – ihren Siegeszug an. Mit dem im internationalen Vergleich spät einsetzenden Entkoppelungsprozess des Mediensystems von seinen traditionellen politischen Institutionen verfestigte sich auch in der Schweiz das die modernen Gesellschaften westlichen Typs charakterisierende Wechselverhältnis zwischen Politik, Wirtschaft und Medien. Die neuen Abhängigkeiten – sowohl ökonomisch, als auch bezüglich der Herstellung von legitimen Entscheidungen und Sozialprestige – veränderten die Medienöffentlichkeit grundlegend.

Zu den alten Akteuren innerhalb der politischen Öffentlichkeit stiessen im Verlauf des 20. Jahrhunderts nicht etablierte soziale Bewegungen und Protestorganisationen, die über kein traditionelles Sozialprestige verfügten. Dank neuen politischen Aktionsformen gelang es ihnen dennoch, ihre Themen medienwirksam einzubringen und auf diese Weise die Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu sensibilisieren.

Quellen und Literatur

  • J. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1962 (141983)
  • L. Junod, «L'opinion publique vaudoise lors de l'affaire Martin en 1791», in Histoire et sociologie, 1970, 25-44
  • A. Würgler, Unruhen und Öffentlichkeit, 1995
  • K. Imhof, «"Öffentlichkeit" als hist. Kategorie und als Kategorie der Historie», in SZG 46, 1996, 3-25
  • H.U. Jost, «Zum Konzept der Öffentlichkeit in der Gesch. des 19. Jh.», in SZG 46, 1996, 43-59
  • C. Guggenbühl, «"Redewut" und "Presseflut" - Kommunikationsstrukturen in der helvet. Revolution», in Kommunikation und Revolution, hg. von K. Imhof, P. Schulz, 1998, 153-170
  • C. Guggenbühl, «Pressefreiheit als "Quelle der Wahrheit"», in Revolution und Innovation, hg. von A. Ernst et al., 1998, 219-231
  • T.C. Müller, «Vom Umgang mit dem publizist. Meinungspluralismus», in Revolution und Innovation, hg. von A. Ernst et al., 1998, 233-244
  • M. Porret, «Censure et opinion publique dans la République de Genève au siècle des Lumières», in Giornale di storia costituzionale, 2003, Nr. 6, 163-178
  • L. Marquis, La formation de l'opinion publique en démocratie directe, 2006
Weblinks

Zitiervorschlag

Kurt Imhof; Martin Kraft: "Öffentlichkeit", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010987/2011-11-02/, konsultiert am 28.03.2024.