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Fernsehen

Television

Die ersten Prototypen von Fernsehgeräten wurden aufgrund von teils schon im 19. Jahrhundert bekannten Technologien in den 1920er Jahren gebaut. Zur gleichen Zeit setzte die Entwicklung des Radios ein. Um 1925 führten Charles Jenkins in den Vereinigten Staaten und John Logie Baird in England der Öffentlichkeit erstmals Fernsehsysteme vor. 1931 zeigte die British Broadcasting Company (BBC) die ersten Fernsehprogramme. Doch die internationale Entwicklung und Verbreitung des Fernsehens verzögerte sich bis in die 1940er Jahre durch die Konkurrenz zwischen dem mechanischen und dem elektronischen Paradigma, das sich erst in den 1930er Jahren mit der elektronischen Kathode durchsetzte, sowie der Standardnorm der Zeilenzahl auf dem Bildschirm.

Entwicklung und Organisation

1939 führte die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) an der Landesausstellung mit einer Übertragungstechnik von 405 Zeilen pro Bild den ersten Fernsehversuch der Schweiz durch. Die 1931 gegründete Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) – 1960 in Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft umbenannt – liess das Spiel einer Schauspieltruppe filmen und auf den Bildschirm eines Fernsehapparates übertragen. 1943 stellte Fritz Fischer die auf dem sogenannten Eidophor-Projektor beruhende Technik vor, die lange Zeit für Übertragungen auf Grossleinwände benutzt wurde. In der zweiten Hälfte der 1940er Jahre erörterten die Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT) und die SRG intensiv die sogenannte Fernsehfrage und verfolgten die Entwicklung des Mediums insbesondere im Ausland. Dies führte zu den ersten, von den PTT und der ETH gemeinsam unternommenen Versuchen.

Nachdem der Bundesbeschluss zur Finanzierung eines Versuchsbetriebs des Schweizer Fernsehens rechtskräftig geworden war, nahm die SRG 1953 in Zürich erste Tests und ein regelmässiges Versuchsprogramm auf, das an fünf Wochentagen je eine Stunde ausgestrahlt wurde. Weitere Versuche fanden in Basel und in der Westschweiz statt. Der reguläre Sendebetrieb setzte 1958 ein. Die Fernsehstudios wurden ab 1960 in Zürich, Genf und Lugano eingerichtet; Basel und Lausanne gingen leer aus.

Eines der ersten in Lausanne präsentierten Fernsehgeräte, 1951 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Sammlung Photopress).
Eines der ersten in Lausanne präsentierten Fernsehgeräte, 1951 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Sammlung Photopress). […]

Das Schweizer Fernsehen wurde über die SRG organisatorisch eng mit dem Radio verknüpft, obschon gerade aus Radiokreisen, die um die Existenz ihres Mediums fürchteten, Widerstände gegen die Einführung des Fernsehens kamen. Mit dieser den europäischen Gepflogenheiten entsprechenden Verknüpfung wollte man aufgrund der Erfahrungen mit dem Radio am Service public festhalten. Wie beim Radio wurden auch beim Fernsehen sämtliche technischen Belange den PTT anvertraut. Erst seit der revidierten Sendekonzession von 1988 muss die SRG ihre Studioausrüstung selbst beschaffen; die Swisscom als Nachfolgerin der PTT beschränkt sich auf die Bereitstellung und den Unterhalt der Sender und Verbindungsmittel sowie den Einzug der Empfangsgebühren, der von der Billag bzw. ihrer Nachfolgeorganisation Serafe AG (ab 2019) besorgt wird. Während der Versuchsbetrieb anfangs nur gerade 920 Konzessionäre – darunter mehrheitlich Gastwirte – für das neue Medium gewinnen konnte, waren 1959 bereits 50'000 Empfangskonzessionen vergeben. 1968 überschritt die Zahl der Konzessionäre bereits die Millionengrenze. Im selben Jahr erfolgte die Einführung des Farbfernsehens.

Das Verhältnis des Schweizer Fernsehens zu ausländischen Sendeanstalten war von Anfang an auf Kooperation angelegt; der kleine und sprachregional aufgesplitterte Markt der Schweiz ist auf länderübergreifende Produktionsverträge bzw. Ausstrahlungsabkommen angewiesen. Seit den 1980er Jahren gilt zunehmend das Konkurrenzprinzip. In allen an die Schweiz grenzenden Ländern sind die ursprünglichen Anbietermonopole einem Mischsystem mit öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern gewichen. Die Programmnutzung änderte sich dadurch dramatisch. Neben die SRG traten private (lokale und themenzentrierte) Anbieter von Fernsehprogrammen. Konkurrenz ergab sich aber auch durch die Eröffnung neuer Verbreitungswege (Kabel, Satellit, Pay-TV: «Teleclub» seit 1984) und die Einführung neuer Verwendungen für die Endgeräte, z.B. als Textplattformen (Teletext), Filmabspielgeräte oder Spielkonsolen. Die Digitalisierung von Produktion und Vertrieb brachte weitere einschneidende Veränderungen von Angeboten und Nutzungsmustern. Die SRG reagierte auf diese Entwicklungen mit der Auslagerung von Produktionsmitteln (Telepool) und der Beteiligung an ausländischen Medienunternehmen (Telvetia).

Programme

1958 wurde der reguläre Sendebetrieb in deutscher und französischer Sprache aufgenommen, 1961 führte man auch Fernsehsendungen in italienischer Sprache ein. Mit einigen wenigen regelmässigen Sendungen – ab 1963 Il balcun tort, 1974 Per nos pigns – bediente das Deutschschweizer Fernsehen auch die rätoromanischsprachige Minderheit. Ab 1964 wurde mit Un'ora per voi eine Sendung für italienische Immigranten angeboten.

In der SRG-Konzession von 1964 finden sich als Aufgaben und damit indirekt als Programmsparten festgeschrieben die Bildung, die Information und die Unterhaltung. Dabei blieb es in der Folge, wenn sich auch die Prioritäten änderten: Inzwischen ist die Information als Dienstleistung an die erste Stelle gerückt; Bildung und Unterhaltung blieben aber obligatorische Sparten. Eigenproduzierte Unterhaltung war lange fast ausschliesslich auf Show- und Quiz-Sendungen beschränkt, während fiktionale Angebote mehrheitlich aus dem (benachbarten) Ausland und aus den USA stammten. Erst in den 1990er Jahren entstand eine kontinuierliche Fernsehfilm- und Serienproduktion. Diese späte Entwicklung ist zum einen mit den hohen Investitionskosten zu erklären, zum anderen mit der Tatsache, dass bis dahin keine Filmförderungsgelder an die SRG als gebührenfinanzierte Institution abgezweigt werden konnten. Dafür entwickelte sich die SRG im Namen ihres Kulturauftrags neben dem Bund zur wichtigsten Förderinstitution für den Schweizer Kinofilm.

Bericht aus Bern-Moderator Hans Ulrich Büschi im Bundeshausstudio, 20. September 1976 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich).
Bericht aus Bern-Moderator Hans Ulrich Büschi im Bundeshausstudio, 20. September 1976 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich). […]

Die SRG spielte eine führende Rolle bei der Bildung der Eurovision, der Organisation für den internationalen Programmaustausch. 1947 schlug Marcel Bezençon eine internationale Fernseh-Programmbörse vor, 1954 wurde das Narzissenfest von Montreux auch in England, Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Deutschland und Italien übertragen. Die Fussballweltmeisterschaft, die im gleichen Jahr in der Schweiz durchgeführt wurde, verhalf der internationalen Fernsehübertragung weiter zum Durchbruch. 1962 fand der erste interkontinentale Programmaustausch über Satellit (Telstar) statt. Das 1993 gestartete Projekt einer zweiten Sendekette des Schweizer Fernsehens DRS (seit 2011 Schweizer Radio und Fernsehen SRF) – erst S plus, später Schweiz 4 – scheiterte vorerst, fand aber 1997 mit SF 2 eine dauerhafte Form. Seit 1997 verfügen auch die Télévision Suisse Romande TSR (seit 2010 Radio Télévision Suisse RTS) und die Radiotelevisione Svizzera Italiana RTSI (seit 2009 Radiotelevisione Svizzera RSI) über eine zweite Sendekette. Die ursprüngliche Idee einer Sendekette mit vorwiegend integrativen Funktionen für das ganze Land musste allerdings revidiert werden.

Die Aufweichung des monopolistischen Systems

Der Konflikt zwischen dem Schweizer Fernsehen einerseits und den Zeitungsverlegern sowie den Annoncenagenturen andererseits, welche die neue Konkurrenz vor allem auf dem Werbemarkt fürchteten, wurde 1957 beigelegt: Die SRG sollte von diesen gemäss dem getroffenen Abkommen während maximal zehn Jahren oder bis zum Erreichen eines Bestands von 180'000 Konzessionären jährlich 2 Mio. Franken zum Aufbau des Fernsehens erhalten, dafür aber auf die Finanzierung durch Werbung verzichten. 1965 wurde die Fernsehreklame bewilligt, aber vorerst auf 12 Minuten pro Tag beschränkt. Werbung an Sonn- und Feiertagen sowie sogenannte Unterbrecherwerbung wurden erst 1992 erlaubt.

Auf der Verfassungsrundlage von 1984 wurde die gesetzliche Regelung für Radio und Fernsehen in der Schweiz geschaffen. Abgesehen von einigen Lokalversuchen, die in den frühen 1970er Jahren einsetzten, hatte die SRG lange eine monopolähnliche Stellung als Anbieterin von schweizerischen Fernsehprogrammen inne. Erst das Bundesgesetz zu Radio und Fernsehen von 1991 bot der vorsichtigen Einführung eines dualen Systems Hand, das der SRG unter der Auflage des Service public mit einem umfassenden Leistungsauftrag gegenüber den privaten Anbietern vor allem auf nationaler Ebene Vorteile einräumte. Der erste landesweit empfangbare Privatsender, Tele 24, nahm 1998 den Betrieb auf, 1999 gefolgt von TV 3, doch beide konnten sich als Angebote für ein breites Publikum auf dem engen Deutschschweizer Markt ohne staatliche Unterstützung nicht behaupten und wurden 2001 eingestellt. Mehr Erfolg hatten Spartensender wie Star TV (gegründet 1995) und Viva Schweiz (gegründet 1999 als Viva Swizz), wobei Letzterer Ende 2018 ebenfalls eingestellt wurde. Dazu kommen zahlreiche, in der täglichen Sendedauer limitierte Lokalfernsehen. Eine vom Umfang her bescheidene, jedoch lukrative Beteiligung am Schweizer Fernsehmarkt ergibt sich über die Werbe- und Programmfenster in- und ausländischer Anbieter. Im Jahr 2003 boten fast alle deutschen Privatsender (RTL, RTL2, Pro Sieben, SAT 1, Kabel 1, Vox) in der Deutschschweiz sowie M6 in der Westschweiz regionale Werbeblöcke mit Schweizer Identität an, teilweise in Verbindung mit populären Sendungen und Magazinen. Solche Fenster werden auch von grösseren Schweizer (Medien-)Unternehmen betrieben oder alimentiert (z.B. NZZ-Format, Cash TV, Basler Zeitung). Zuständig für die Regelung und Einhaltung der Programm- und Werberichtlinien ist das seit 1992 bestehende Bundesamt für Kommunikation in Biel.

Politische und soziale Bedeutung

Der Service public der SRG (1999-2010 SRG SSR idée Suisse, ab 2011 SRG SSR) beinhaltete lange Zeit in erster Linie die umfassende terrestrische Versorgung mit dem Rundfunk – ein angesichts der Topografie der Schweiz schwieriges Unterfangen. Doch die technischen Bedingungen des Empfangs verbesserten sich zunehmend: 2008 verfügten rund 92% der 3,4 Mio. Schweizer Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät. Die Verkabelungsdichte (Zahl der Kabelanschlüsse) von gut 97% war dabei eine der höchsten in Europa; dazu kam eine wachsende Anzahl von privaten Satellitenschüsseln. Angesichts dieser Entwicklungen verlagerte sich die Bedeutung des Service public; er umfasst heute wesentlich programmliche Vielfalt, aktive Kulturförderung und föderalistischen Ausgleich. Dabei stehen der Kultur- und der Leistungsauftrag in einem Spannungsverhältnis. Zentral für die SRG SSR ist der interne Lastenausgleich: Das SRF liefert rund 30% seiner Einnahmen zugunsten der RTS (19%), der RSI (10%) und der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha RTR (1%, bis 2010 Televisiun Svizra Rumantscha TvR) ab.

Studioaufnahme der Jass-Sendung Stöck-Wys-Stich aus dem Jahr 1968 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich).
Studioaufnahme der Jass-Sendung Stöck-Wys-Stich aus dem Jahr 1968 (Schweizer Radio und Fernsehen, Zürich). […]

Die soziale Bedeutung des Fernsehens lässt sich an der gesellschaftlichen Kritik bemessen, die es von seinen Anfängen an begleitet hat. Besonders die Programmgestaltung stand wiederholt im Kreuzfeuer der Politik. Anfang der 1970er Jahre beschwerte sich die Schweizerische Volkspartei erstmals über den angeblichen Linkskurs des Mediums und leitete damit eine Debatte ein, die bis in die Gegenwart andauert (Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung, sogenannter Hofer-Club). Von linker und kulturkritischer Seite wird demgegenüber moniert, das Fernsehen trage als Teil des Verblendungszusammenhangs zur Stabilisierung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse bei. Bei der seit 1984 in der Verfassung verankerten Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gehen im Jahr an die 30 Beschwerden von Institutionen und Privaten gegen eines der beiden Medien ein; das Fernsehen betreffen rund zwei Drittel der Beschwerden. In einem knappen Viertel dieser Fälle stellt die Instanz eine Programmrechtsverletzung fest.

Das Fernsehen ist für viele ein Stück «Unkultur» geblieben, obwohl es längst die Funktion eines sozialen Leitmediums übernommen hat, das die Gesprächsstoffe auch abseits des Bildschirms bestimmt, den Tageslauf strukturiert, den Fahrplan von sportlichen Grossereignissen vorgibt und aus gewöhnlichen Zeitgenossen – wenigstens für kurze Zeit – Prominente macht.

Quellen und Literatur

  • RSI-Archiv, Comano
  • RTS-Archiv, Genf
  • SRF-Archiv, Zürich
  • SRG-SSR-Archiv, Bern
  • U. Saxer, U. Ganz-Blättler, Fernsehen DRS: Werden und Wandel einer Institution, 1998
  • Radio und Fernsehen in der Schweiz: Geschichte der Schweizerischen Rundspruchgesellschaft SRG bis 1958, hg. von M.T. Drack, 2 Bde., 2000
  • 50 Jahre Schweizer Fernsehen, 2003
  • Radio und Fernsehen in der Schweiz: Geschichte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG 1958-1983, hg. von T. Mäusli et al., 2006
  • Voce e specchio, hg. von T. Mäusli, 2009
  • Radio und Fernsehen in der Schweiz: Geschichte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG 1983-2011, hg. von T. Mäusli et al., 2012
Weblinks

Zitiervorschlag

Ursula Ganz-Blättler; Theo Mäusli: "Fernsehen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.06.2020. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010986/2020-06-08/, konsultiert am 28.03.2024.