de fr it

Bäuert

In Teilen des schweiz. Alpenraums (Berner Oberland, Graubünden) bezeichnet B. (pürt, peürth, geburden, pursame und ähnl.) die bäuerl. Güter- und Nutzungsgemeinden, eine Form von Genossenschaft. Vom 14. Jh. an regelten die Mitglieder (bürtlüt) an Versammlungen nach dem Mehrheitsprinzip die Nutzung ihrer Allmenden, Wälder und Alpen, u.a. die Auftriebszahl, Weidetermine, die Holznutzung, den Wegbau und die Bachverbauung. Sie bestellten Aufseher (bürtvogt) und ahndeten Übertretungen. Mitglied war, wer "mit Feuer und Licht" in der B. sesshaft war. Zuzüger mussten sich einkaufen, Wegzüger verloren ihre Mitgliedschaft. Vom 16. Jh. an wurde die Nutzung beschränkt: Es durfte nicht mehr Vieh gesömmert als überwintert werden, und jeder Haushalt besass nur ein Bäuertrecht. Die grossen Kirchgemeinden umfassten oft mehrere B.en, wie beispielsweise Frutigen vor 1800 mit insgesamt 15. Die polit. Gemeinden des 19. Jh. entstanden nicht aus B.en; diese überlebten aber als Gütergemeinden, die teils weitere Gemeindeaufgaben (z.B. im Schulwesen) übernahmen.

Quellen und Literatur

  • SSRQ BE II/1-3; II/6-7
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Bäuert", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.07.2002. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010405/2002-07-02/, konsultiert am 28.03.2024.