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Säckelmeister

Das Amt des S.s taucht in der Organisation der Städte und Länder im SpätMA auf, als das Bedürfnis nach einer geordneten Führung des Staatshaushalts wuchs. Es umfasste die Verwaltung der laufenden Einnahmen und Ausgaben und des Landesvermögens (Öffentlicher Haushalt), in der Regel jedoch nicht diejenige des Staats- oder Kriegsschatzes. Der S. wurde schnell zu einem der wichtigsten Beamten in den Kleinen Räten bzw. unter den Vorgesetzten Herren (Regierungen) sowie auch in den Verwaltungen der Gem. (Gemeindebehörden), Vogteien und Gemeinen Herrschaften. Im Gegensatz zu den meisten Staatsämtern wurde der S. nur für eine begrenzte Amtszeit von einem bis höchstens vier Jahre gewählt, um allenfalls eine schlechte Amtsführung sanktionieren zu können. Der S. war zur halbjährl. oder jährl. Rechnungsablage verpflichtet, wobei er für ausstehende Forderungen persönlich haftete. Die Vermischung zwischen privatem und öffentl. Vermögen während der Amtszeit war bis ins 19. Jh. hinein nichts Aussergewöhnliches. Da die Staatseinnahmen v.a. aus Gebühren, Regalabgaben, Ein- und Durchfuhrzöllen (Zölle), Verbrauchssteuern (Ohm- oder Ungeldern) und Bussen bestanden, stützte sich der S. auf die Mitarbeit von diversen Einzügern und Zöllnern; in Bern stand ihm eine eigentl. Säckelmeisterei mit Buchhaltern und Schreibern zur Verfügung. Das Amt des S.s war weniger wegen der Jahresentschädigung als wegen der zahlreichen Nebenleistungen bis Ende des 18. Jh. eine der bestbezahlten Staatsfunktionen, welche die Angehörigen der führenden Geschlechter regelmässig zum Einstieg in die Staatsverwaltung nutzten.

In der Gesetzgebung des 19. und 20. Jh. verschwand die traditionelle Bezeichnung S., während Begriffe wie Finanzdirektor oder Gemeindekassier gebräuchlich wurden. Allein der Kt. Appenzell Innerrhoden wählt an der Landsgemeinde noch jährlich den S. Im Kt. Schwyz hat sich der Titel S. offiziell für die Verwalter der Gemeindekassen gehalten. Benutzt wird er auch noch zur Bezeichnung des Kassiers in einzelnen Korporationen oder Vereinen.

Quellen und Literatur

  • J.J. Blumer, Staats- und Rechtsgesch. der schweiz. Demokratien oder der Kt. Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell 2, 1858-59
  • P. Steiner, Die Gem., Räte und Gerichte im Nidwalden des 18. Jh., 1986, 121-124
  • U. Kälin, Die Urner Magistratenfam., 1991
  • J. Leuenberger-Binggeli, «Die Berner Deutsch-Seckelmeister und ihre Standesrechnung», in BZGH, 61, 1999, 153-186
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Steiner: "Säckelmeister", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.12.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010245/2014-12-05/, konsultiert am 29.03.2024.