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Kantonsregierungen

Die Kantonsregierungen, die aus historischen und sprachlichen Gründen in den einzelnen Ständen unterschiedlich bezeichnet werden (Regierungsrat, Standeskommission, Staatsrat, Conseil d'Etat, Consiglio di Stato), leiten die kantonalen Verwaltungen, repräsentieren die Kantone gegen aussen, wählen die Staatsbeamten und spielen eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Den Vorsitz führen ein Präsident, ein Landammann oder in Luzern der Schultheiss (ab 2008 Regierungspräsident), die durch das Volk an der Urne oder der Landsgemeinde, durch die Regierung selbst oder durch das kantonale Parlament gewählt werden. In den Kantonen, die über keine eigenen Verwaltungsgerichte verfügen, werden die entsprechenden richterlichen Funktionen von den Regierungsmitgliedern wahrgenommen. Die Kantonsverfassungen von Bern, Uri, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau und des Tessins enthalten ein Abberufungsrecht. Die Kantone verlangen teils ein gewisses Mindestalter für Mitglieder der Exekutive, teils kennen sie Amtszeitbeschränkungen. Manche verbieten ihren Regierungsmitgliedern die Ausübung eines Parlamentsmandats auf eidgenössischer Ebene oder beschränken die Zahl der Regierungsräte in den eidgenössischen Räten auf ein oder zwei Mandatare. Einzelne kantonale Grundgesetze sehen auch besondere Bestimmungen zum Schutz bestimmter Minderheiten bzw. Kantonsteile vor. Mit der Gründung der Konferenz der Kantonsregierungen 1993 sollte das Gewicht der Kantone im Prozess der bundespolitischen Willensbildung gestärkt werden; diese befasst sich mit allen Fragen, die das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich berühren. Die Konferenzen der Vorsteher der einzelnen Departemente, wie zum Beispiel die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, regeln dagegen die interkantonale Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen.

Die Entwicklung der institutionellen Grundlagen

Zählten die Kantonsregierungen im 19. Jahrhundert noch bis zu 25 (Zürich, Luzern gar mehr als 36) oder 13 (Nidwalden) und im 20. Jahrhundert oft 9 Mitglieder (Appenzell Innerrhoden und Nidwalden bis Mitte der 1990er Jahre), so bestehen sie zu Beginn des 21. Jahrhunderts ausnahmslos aus 7 oder 5 Personen. Diese historische Entwicklung zu kleineren oder beweglicheren Exekutiven hängt mit der Professionalisierung der Regierungstätigkeit zusammen: Die Ratsstellen, welche die Regierungsmitglieder im 19. Jahrhundert noch in vielen Kantonen im Teilamt ausübten (Räte, Milizsystem), wurden im 20. Jahrhundert in der Mehrheit der Kantone zu Vollämtern ausgestaltet. Während die Amtsperioden im 19. Jahrhundert bis zu acht Jahren dauerten, wurde die vierjährige Amtszeit im 20. Jahrhundert die Regel. In Appenzell Innerrhoden werden die Mitglieder der Standeskommission jährlich von der Landsgemeinde gewählt; Freiburg und die Waadt (seit 2003) kennen als einzige Kantone die fünfjährige Mandatsdauer.

Im Gegensatz zum Bundesrat werden die kantonalen Exekutiven von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bestellt. Als erster Nicht-Landsgemeindekanton führte Genf schon 1847 die geheime Direktwahl des Conseil d'Etat ein. Die Volkswahl der Regierung in einer repräsentativen Republik war damals in Europa einmalig und hatte Signalwirkung für die anderen Kantone (Stimm- und Wahlrecht). Der Übergang von der Parlaments- zur Volkswahl zog sich allerdings in den übrigen Ständen über mehr als 70 Jahre hin. Ihren Abschluss fand diese Demokratisierungswelle bei den Regierungswahlen in den 1920er Jahren, als der Freiburger und der Walliser Souverän das Recht zur direkten Wahl der Exekutive erhielten.

Die Kantonsregierungen werden in fast allen Orten gemäss dem Majorzsystem in Gesamterneuerungswahlen bestimmt (Wahlsystem); im Landsgemeindekanton Appenzell Innerrhoden erfolgt die Wahl durch das offene Handmehr, in den übrigen Ständen geheim, wobei in der Regel zwei Wahlgänge vorgesehen sind. Im ersten Wahlgang muss das absolute Mehr erreicht werden, im zweiten genügt das relative Mehr der abgegebenen Kandidatenstimmen bzw. Wahlzettel. Einzig in den Kantonen Tessin und Zug werden die Kantonsregierungen seit Ende des 19. Jahrhunderts nach dem Proporzwahlverfahren bestellt.

Bei den Regierungssystemen in den Kantonen handelt es sich nach dem Vorbild des Bundesrats um Kombinationen von Departemental- und Kollegialsystemen; jedes Regierungsmitglied führt eines oder mehrere Departemente bzw. Direktionen. Deren Anzahl, die von verschiedenen Faktoren (Kantonsgrösse, organisatorischer Entwicklungsstand, haupt- oder nebenberufliche Regierungsräte) abhängt, variiert heute zwischen fünf (z.B. Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Tessin) und acht (Glarus).

Institutionelle Grundlagen der kantonalen Regierungen (Stand 2007)

 WahlsystemEinführung Volkswahl der RegierungAnzahl MitgliederAnzahl DepartementeVollamtAmtsdauerStille WahlenMinderheitenschutz
ZHMajorz K186977Ja4 JahreNeinNein
BEMajorz K190677Ja4 JahreNeinJaa
LUMajorz K190555Ja4 Jahre2.WGNein
URMajorz W(L)/192877Nein4 JahreNeinJaa
SZMajorz W(L)/189877Ja4 JahreNeinNein
OWMajorz K(L)/199855Nein4 JahreJaNein
NWMajorz W(L)/199677Nein4 JahreJaNein
GLMajorz K(L)/197055Nein4 JahreNeinNein
ZGProporz(L)/187377Gemischtb4 JahreJaNein
FRMajorz K192177Ja5 Jahre2.WGNein
SOMajorz K188755Ja4 Jahre2.WGNein
BSMajorz W188977Ja4 Jahre2.WGNein
BLMajorz K186355Ja4 JahreNeinNein
SHMajorz K187655Ja4 JahreNeinNein
ARMajorz W(L)/199778Nein4 JahreNeinNein
AIMajorz HL77Nein1 JahrJaNein
SGMajorz K189077Ja4 Jahre2.WGNein
GRMajorzc189255Ja4 JahreNeinNein
AGMajorz K190455Ja4 Jahre2.WGNein
TGMajorz W186955Ja4 JahreNeinNein
TIProporz189155Ja4 JahreJaNein
VDMajorz W191777Ja5 Jahre2.WGNein
VSMajorz W192055Ja4 Jahre2.WGJaa
NEMajorz W190655Ja4 JahreJaNein
GEMajorz D184778Ja4 Jahre2.WGNein
JUMajorz W197955Ja4 JahreJaNein
Majorz D: Drittelsmehr mit Wahlzettel als Berechnungsgrundlage
Majorz H: Hälftenmehr mit Handmehr als Berechnungsgrundlage
Majorz K: Hälftenmehr mit Kandidatenstimmen als Berechnungsgrundlage
Majorz W: Hälftenmehr mit Wahlzettel als Berechnungsgrundlage
(L): ehemaliger Landsgemeindekanton mit Jahr der Umstellung auf geheime Urnenwahl; L = Landsgemeindekanton
2.WG: Stille Wahlen erst im 2. Wahlgang möglich.

a Minderheitenschutz: BE garantiert dem französischsprachigen Kantonsteil einen Regierungssitz; in UR können höchstens 3 Bürger aus derselben Gemeinde in der Regierung Einsitz nehmen; VS garantiert aufgrund der historischen Dreiteilung den drei Kantonsteilen je einen Sitz (Bezirke Goms, Brig, Visp, Raron und Leuk; Bezirke Siders, Sitten, Hérens und Conthey; Bezirke Martigny, Entremont, Saint-Maurice und Monthey), die übrigen beiden Staatsräte werden im ganzen Kanton gewählt, wobei diese nicht aus demselben Bezirk kommen dürfen.

b Nebenberufliche Erwerbstätigkeit ist gestattet.

c Zur Berechnung des absoluten Mehrs wird die Summe der gültigen Kandidatenstimmen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt.

Institutionelle Grundlagen der kantonalen Regierungen (Stand 2007) -  Vatter, Adrian: Kantonale Demokratien im Vergleich, 2002, S. 51; Kantonsverfassungen und kantonale Gesetzgebungen über die Ausübung der politischen Rechte

Die Entwicklung der Regierungszusammensetzungen im 19. und 20. Jahrhundert

Während noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Einparteienregierung mit – je nach soziostrukturellen und konfessionellen Ausgangsbedingungen – entweder liberaler, radikaler oder katholisch- bzw. reformiert-konservativer Ausrichtung in der Mehrzahl der Stände die Regel war, führten die Entstehung neuer Parteien und insbesondere die Nutzung der Volksrechte durch oppositionelle Gruppierungen im 20. Jahrhundert zur fortlaufenden Integration der Minderheitsparteien in die kantonalen Regierungen. Insbesondere die permanente und obstruktionsartige Opposition vermittels des Referendums von mittelgrossen Parteien gegen allein herrschende Regierungsparteien, labile Machtgleichgewichte mit ungefähr gleich starken Parteien und häufige Parteispaltungen beschleunigten die Entwicklung zu Mehrparteienexekutiven.

Allerdings stellte dieser Wandel nicht das Resultat eines einheitlichen Prozesses dar. Erich Gruner weist darauf hin, dass zahlreiche Kantone im 19. Jahrhundert aufgrund ihrer instabilen politischen Verhältnisse einerseits und der oft uniformen konfessionellen, sprachlichen oder sozio-ökonomischen Strukturen ihrer Herrschaftsgebiete andererseits das Hegemonialsystem gegenüber breit abgestützten Mehrparteienregierungen vorzogen. Die Entwicklung zur Vielparteienexekutive hing vielmehr von bestimmten Faktoren wie der historischen Ausgangslage, der Tradition der Parteien, einzelnen Persönlichkeiten und der sozialen und politischen Kultur eines Kantons ab, erfolgte jedoch in der Regel um so schneller, je komplexer die kantonalen Strukturen waren.

Trotz der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen fand der Übergang von der Einparteienherrschaft zur Mehrparteienkoalition in einem Grossteil der Kantone schon relativ früh statt, wobei der Regierungstyp mit einer prädominierenden Partei noch bis zur Jahrhundertwende die Regel bildete. Exponenten des freisinnigen Lagers arbeiteten schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts in allen kantonalen Exekutiven mit. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sich in einigen Ständen die kurz zuvor noch verfeindeten Radikalen, Liberalen und Katholisch-Konservativen zu grossen Regierungskoalitionen zusammen ("Freiwilliger Proporz"), und im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts waren in nicht weniger als 15 Kantonen Zwei- oder Mehrparteienregierungen aus Freisinnigen und Konservativen im Amt. Die Integration der Katholisch-Konservativen war dagegen in den reformierten Ständen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. In den drei ausschliesslich französischsprachigen Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt bildeten sich als Besonderheit liberal-radikale Regierungskoalitionen.

Wahl des Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin (Stand 2007)

 BezeichnungWahlbehörde Amts-dauer (Jahre)
ZHRegierungsratspräsidentRegierungsratExekutive1
BERegierungsratspräsidentGrosser RatParlament1
 Président du Conseil-exécutifGrand Conseil  
LUSchultheissGrosser RatParlament1
URLandammannVolkswahlVolk2
SZLandammannKantonsratParlament2
OWLandammannKantonsratParlament1
NWLandammannLandratParlament1
GLLandammannLandsgemeindeVolk4
ZGLandammannKantonsratParlament2
FRPrésident du Conseil d'EtatGrand ConseilParlament1
 Präsident des StaatsratsGrosser Rat  
SOLandammannRegierungsratExekutive1
BSRegierungspräsidentVolkswahlVolk4
BLRegierungspräsidentLandratParlament1
SHRegierungsratspräsidentKantonsratParlament1
ARLandammannVolkswahlVolk4
AIRegierender LandammannLandsgemeindeVolk1a
SGRegierungspräsidentKantonsratParlament1
GRRegierungspräsidentGrosser RatParlament1
AGLandammannRegierungsratExekutive1
TGRegierungsratspräsidentGrosser RatParlament1
TIPresidente del Consiglio di StatoConsiglio di StatoExekutive1
VDPrésident du Conseil d'EtatConseil d'EtatExekutive5
VSPrésident du Conseil d'EtatConseil d'EtatExekutive1
 StaatsratspräsidentStaatsrat  
NEPrésident du Conseil d'EtatConseil d'EtatExekutive1
GEPrésident du Conseil d'EtatConseil d'EtatExekutive1
JUPrésident du GouvernementParlementParlament1

a Kann einmal wiedergewählt werden.

Wahl des Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin (Stand 2007) -  BADAC Datenbank über die Schweizer Kantone und Städte; Staatskanzleien

Der Einbezug der beiden anderen grossen Volksparteien, der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (später SVP) und der Sozialdemokraten, ging im frühen 20. Jahrhundert unterschiedlich vonstatten. Während die BGB schon kurz nach ihrer Gründung Anfang der 1920er Jahre in acht Kantonen Regierungsräte stellte, erstreckte sich der Prozess der Einbindung der Sozialdemokraten in die Exekutivverantwortung über Jahrzehnte: Schon um die Jahrhundertwende nahm die politische Linke in den Regierungen der drei Stadtkantone Zürich, Basel-Stadt und Genf, die einen hohen Industrialisierungsgrad aufwiesen, Einsitz. In jedem der folgenden fünf Jahrzehnte zog die SP jeweils in drei bis vier weitere Kantonsregierungen ein und verfügte schliesslich 1950 in 16 Kantonen über exekutive Minderheitsbeteiligungen. Dieser stetig, aber langsam voranschreitende Integrationsprozess der Sozialdemokraten in die schweizerische Regierungskonkordanz fand 1997 mit der erstmaligen Wahl eines SP-Vertreters in die Walliser Regierung seinen vorläufigen Abschluss.

Der Übergang vom hegemonialen Einparteiensystem zur Zweiparteien- und später zur breit abgestützten Konkordanzregierung ist das normale Verlaufsmuster für die Entwicklung im 20. Jahrhundert (Konkordanzdemokratie). Einzelne Kantone haben allerdings diese freiwillige Übertragung der Regierungsgewalt an die grossen Parteien nur in Ansätzen oder nur für bestimmte Zeitperioden gekannt. Als Modell für einen von einer Mehrheitspartei beherrschten Kanton steht vor allem das Wallis, in dem die Katholisch-Konservativen (später CVP) während fast der ganzen zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit einem Wähleranteil zwischen 55 und 60% den Anspruch auf die alleinige Ausübung der Regierungsgewalt geltend gemacht und auch weitgehend durchgesetzt haben. Die vier kleineren Inner- und Ostschweizer Kantone Ob- und Nidwalden sowie die beiden Appenzell, die Ende des 20. Jahrhunderts ebenfalls noch Ein- oder Zweiparteienexekutiven kannten, zeichneten sich dagegen grundsätzlich durch die Einbindung der gesellschaftlich relevanten Kräfte aus und stellten deshalb keine typischen Mehrheitsregime dar.

Zusammensetzung der Kantonsregierungen (Stand 2007)

 Total SitzeAnzahl FrauenCVPFDPSPSVPLPSGrüneandere ParteienParteilosAnzahl Parteien
ZH731222    4
BE71 132 1  4
LU51211    13
UR71321    13
SZ703211    4
OW5121    2 CSP 3
NW7233   1a  3
GL511211    4
ZG7122 1 2b  5
FR72312    13
SO51221     3
BS72113 11  5
BL511211    4
SH52 212    3
AR71 412    3
AI706      11
SG73232     3
GR511112    4
AG5021 1   13
TG501112    4
TI52121   1 Lega 4
VD72 22111  5
VS50311     3
NE51 12 11  4
GE70112 12  5
JU51211   1 CSP 4
Total15630434231184945 

a Demokratisches Nidwalden

b Alternative Kanton Zug (mit Beobachterstatus bei der Grünen Partei der Schweiz)

Zusammensetzung der Kantonsregierungen (Stand 2007) -  Bundesamt für Statistik; Bochsler, Daniel: Die Schweizer Kantone unter der Lupe: Behörden, Personal, Finanzen, 2004; BADAC Datenbank über die Schweizer Kantone und Städte

Quellen und Literatur

  • C. Dominicé, «Autour des élections gouvernementales en Suisse», in Mélanges Marcel Bridel, 1968, 97-130
  • E. Krebs, Die Volkswahl des Bundesrates, mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Volkswahl der Exekutive in Stadt und Kt. Zürich, 1968
  • E. Gruner, Die Parteien in der Schweiz, 21977
  • C. Moser, «Wahl und Zusammensetzung kant. Exekutiven», in Schweiz. Politik in Wiss. und Praxis, hg. von P. Hablützel et al., 1988, 71-91
  • P. Garrone, L'élection populaire en Suisse, 1991
  • U. Felder, Wahl aller Kantonsregierungen unter besonderer Berücksichtigung des Wahlsystems, 1993
  • A. Ghiringhelli, Il cittadino e il voto: materiali sull' evoluzione dei sistemi elettorali nel Cantone Ticiono 1803-1990, 1995
  • B. Locher, Der Staatsratsproporz im Kt. Wallis 1848-1988, 1996
  • E. Weibel, Politique et Conseils d'Etat en Suisse romande de 1940 à nos jours, 1996
  • G. Lutz, D. Strohmann, Wahl- und Abstimmungsrecht in den Kantonen, 1998
  • Y. Hangartner, A. Kley, Die demokrat. Rechte in Bund und Kantonen der Schweiz. Eidgenossenschaft, 2000
  • K. Nuspliger, «Die Kantonsregierungen – Strukturen, Prozesse, Reformen», in Verwaltung, Regierung und Verfassung im Wandel, hg. von P. Knoepfel, W. Linder, 2000, 79-97
  • A. Vatter, Kant. Demokratien im Vergleich, 2002
  • S.G. Schmid, Die Zürcher Kantonsregierung seit 1803, 2003
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext Interkantonale Zusammenarbeit, Regierungsrat, Staatsrat

Zitiervorschlag

Adrian Vatter: "Kantonsregierungen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.12.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010243/2015-12-18/, konsultiert am 29.03.2024.