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Fraktionen

Eine Fraktion umfasst in der Regel die Mitglieder gleicher Parteizugehörigkeit eines Parlaments (Bundesversammlung). Es können auch Ratsmitglieder verschiedener Parteien zusammen eine Fraktion bilden. Die Regierungsmitglieder nehmen in der Regel an den Sitzungen der Parlamentsfraktion ihrer Partei teil. Voraussetzung für die Bildung einer Fraktion ist eine Mindestzahl von Mandaten (in der Bundesversammlung und in den meisten Kantonsparlamenten fünf Mitglieder eines Rates).

Der junge Bundesstaat von 1848 kannte keine Fraktionen im heutigen Sinne des Wortes. Seit den Anfängen der Bundesversammlung trafen sich aber ähnlich gesinnte Ratsmitglieder zur Vorbereitung der Ratssitzungen in lockeren, wenig konstanten fraktionsähnlichen Gebilden (häufig nach dem als Versammlungsort dienenden Berner Restaurant benannt, zum Beispiel der radikale Mohren-Verein). 1878 bildete die freisinnige Grossfamilie erstmals die radikal-demokratische Fraktion, 1882 entstand die katholisch-konservative. Die sozialdemokratische Fraktion folgte im Jahr 1911.

Die Fraktionsdisziplin, d.h. die Verpflichtung der einzelnen Mitglieder der Fraktionen auf ein einheitliches öffentliches Auftreten, ist im politischen System der Schweiz (Konkordanzdemokratie) wenig ausgeprägt. Besonders der Freisinn hatte schon immer eine Abneigung dagegen. Von der Fraktionsmeinung abweichende Stellungnahmen einzelner Mitglieder sind häufig zu beobachten und haben für diese gewöhnlich keine nachteiligen Folgen.

Empfang von Ruth Metzler-Arnold durch die Fraktion der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) am 1. März 1999 © KEYSTONE.
Empfang von Ruth Metzler-Arnold durch die Fraktion der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) am 1. März 1999 © KEYSTONE. […]

In grösseren politischen Räumen sind Parteien eine unerlässliche Voraussetzung für die politische Meinungsbildung bei Wahlen und Abstimmungen; diese Funktion wird in den Parlamenten durch die Fraktionen der Parteien wahrgenommen. Parlamente als Versammlungen einer relativ grossen Anzahl von Individuen können nur dank dieser Vorbereitungsarbeit in kleineren Organen zweckmässig funktionieren. Die Fraktionen stellen Kandidaten auf für die Wahlen, die das Parlament vornimmt. Sie beraten die Sachgeschäfte vor und strukturieren damit die Debatten in den Ratsplena, in denen die Fraktionssprecher die Standpunkte der einzelnen Fraktionen vertreten. Die Fraktionen haben in der Regel in der Plenardebatte gewisse Vorrechte, sowohl bezüglich der Redezeit als auch des Zeitpunkts ihrer Intervention (vor den Einzelrednern).

Seit das Rederecht im Nationalrat 1990 eingeschränkt worden ist, erhalten bei zahlreichen Geschäften nur noch die Fraktionssprecher das Wort. Die Sitze in den parlamentarischen Kommissionen werden auf die Fraktionen gemäss ihrer zahlenmässigen Stärke verteilt. Insofern bilden sie die Voraussetzung dafür, dass die Kommissionen ihre Funktion als repräsentative Abordnungen des Parlaments erfüllen können. In den Leitungsorganen eines Parlaments (Ratsbüros oder Präsidentenkonferenzen) sind in der Regel alle Fraktionen mit ihrem Präsidium vertreten.

Seit 1972 werden die Fraktionen der Bundesversammlung durch staatliche Beiträge unterstützt. In den folgenden Jahren haben auch die meisten grösseren Kantone und Gemeinden Fraktionsentschädigungen eingeführt. Eine Fraktion der Bundesversammlung erhält 2005 einen Grundbeitrag von 92'000 Fr. und einen Zuschuss von 17'000 Fr. pro Mitglied. Die staatliche Finanzierung der Fraktionen ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil die Arbeit dieser gesetzlich anerkannten Parlamentsorgane eine Voraussetzung für die Erfüllung der verfassungsmässigen Funktionen eines Parlamentes darstellt.

Quellen und Literatur

  • E. Gruner, Die Parteien in der Schweiz, 21977
  • P. Münch, «Wesen und Bedeutung der Parlamentsfraktion aus schweiz. Sicht», in Archiv des öffentl. Rechts, 1995, 382-416
  • N. Schmitt, «Le soutien étatique aux groupes parlementaires», in Bull. de législation 4, 2000, 13-19
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Graf: "Fraktionen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.04.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010091/2006-04-18/, konsultiert am 12.04.2024.