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Bundesrat

Die sieben ersten Bundesräte von 1848. Der Stich erschien bei H. Fischer in Bern (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Die sieben ersten Bundesräte von 1848. Der Stich erschien bei H. Fischer in Bern (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Nach Artikel 174-175 der Bundesverfassung (BV) ist der aus sieben Mitgliedern bestehende Bundesrat die oberste leitende und vollziehende Behörde, d.h. die Exekutive, der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ihm obliegt die Führung der Aussenpolitik und der Sicherheitspolitik sowie der inneren Angelegenheiten, die nicht im Kompetenzbereich der Kantone liegen. Er erstellt die Staatsrechnung und den Finanzplan (Voranschlag) und überwacht die Haushaltsführung. Im Rahmen der Rechtsetzung leitet er das Vorverfahren der Gesetzgebung (Bundesrecht), unterbreitet der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe sowie Bundesbeschlüsse und ist für die Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen besorgt. Er erlässt Verordnungen und überwacht, im Rahmen seiner Zuständigkeit, den Vollzug von Gesetzen, Beschlüssen und Justizentscheiden. Zu einer massiven Erweiterung der bundesrätlichen Verantwortlichkeiten war es während und unmittelbar nach den beiden Weltkriegen gekommen. Dieser Kompetenzausbau mittels einer eigentlichen Generalvollmacht der Bundesversammlung, das sogenannte Vollmachtenregime, geschah auf Kosten der Rechte von Parlament und Volk. Erst die 1949 beschlossene Dringlichkeitsklausel (Artikel 89bis aBV, Artikel 165 BV) führte zu einer demokratischen Kontrolle des Bundesrats auch in Situationen, in denen das Notrecht zur Anwendung gelangt.

Trotz des enormen gesellschaftlichen und politischen Wandels ist das 1848 mit dem Bundesstaat begründete Regierungssystem im Wesentlichen bis heute unverändert geblieben. Jeder Bundesrat ist zugleich Regierungsmitglied und Vorsteher eines Departements der Bundesverwaltung. Die rechtlich und fachlich einander gleichgestellten Mitglieder der Landesregierung tragen gemeinsam die Regierungsbeschlüsse als Kollegialbehörde (Kollegialsystem). Konsequenterweise kennt das schweizerische Regierungssystem weder einen Regierungschef noch einen eigentlichen Staatspräsidenten. Der alljährlich wechselnde Bundespräsident ist den anderen Bundesräten praktisch gleichgestellt; er ist nach einer Formulierung aus dem Jahre 1913 Primus inter pares. Ihm kommt in erster Linie die formelle Leitung des Regierungskollegiums zu. Bei offiziellen Staatsbesuchen empfängt nicht er, sondern der Gesamtbundesrat das ausländische Staatsoberhaupt.

Abstimmungsplakat von 1942 gegen die von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative für die Wahl des Bundesrats durch das Volk und die Erhöhung seiner Mitgliederzahl (Privatsammlung).
Abstimmungsplakat von 1942 gegen die von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative für die Wahl des Bundesrats durch das Volk und die Erhöhung seiner Mitgliederzahl (Privatsammlung). […]

In den ersten Jahrzehnten des Bundesstaats stand das Kollegialsystem im Vordergrund. Die einzelnen Sachgeschäfte waren überschaubar, was die Zusammenarbeit erleichterte. Ausserdem wurde das Kollegialsystem durch den Brauch gestärkt, dass der Bundespräsident sein angestammtes Departement im Präsidialjahr verliess und das Politische Departement (heute EDA) übernahm. Diese Regel, die erstmals 1887 für kurze Zeit durchbrochen und nach dem Ersten Weltkrieg endgültig aufgegeben wurde, führte dazu, dass im Bundesratskollegium regelmässig personelle Rotationen stattfanden. Doch schon in den ersten Jahrzehnten des Bundesstaats funktionierte die Kollegialbehörde nicht ideal. Starke Bundesratsfiguren suchten sich ihr Wunschdepartement aus und übernahmen häufiger als andere die Funktion des Bundespräsidenten.

Mit der Totalrevision der BV wurden 1874 die Aufgabenbereiche des Bundes gewaltig ausgeweitet; das Kollegialsystem kam dadurch unter Druck. Die Bundesräte, die von ihrer eigenen Departementsführung ausgelastet waren, vermochten immer weniger in der Departementspolitik ihrer Kollegen mitzureden. Die Ausweitung der Staatstätigkeiten während des Ersten Weltkriegs verschärfte diese Entwicklung; das ursprüngliche Kollegialsystem, das sich in einer latenten Krise befand, wurde de facto durch ein Ministerialsystem ersetzt.

Um ein neues Gleichgewicht zwischen Regieren und Verwalten herzustellen, wurden ab Ende der 1960er Jahre verschiedene Regierungsreformen eingeleitet. Bedeutende Schritte, die aber an den Grundstrukturen des Regierungssystems nichts änderten, waren der Ausbau der Bundeskanzlei (Bundeskanzler) und der Parlamentsdienste sowie die Einführung von Staatssekretären. Kurz vor Beginn des 700-Jahr-Jubiläums der Eidgenossenschaft 1991 machte sich in weiten Kreisen das Gefühl breit, dass das bisherige Regierungssystem überholt sei. Der Bundesrat legte eine Botschaft für ein Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vor, das vom Volk 1996 vor allem wegen der vorgesehenen zusätzlichen Staatssekretäre verworfen wurde. Die Diskussion ist noch im Gang.

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern weist die personelle Zusammensetzung der Schweizer Regierung eine grosse Stabilität auf. Die Bundesräte werden einzeln durch die Bundesversammlung gewählt. Nach Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats müssen sie jeweils auf eine Amtszeit von vier Jahren gewählt oder bestätigt werden. Der Misstrauensantrag fehlt als politisches Instrument, sodass die Regierungsmitglieder den Zeitpunkt ihrer Demission weitgehend selbst bestimmen. In seltenen Fällen haben indessen Skandale, Abstimmungsniederlagen oder Pressionen von aussen sowie von Seiten des Parlaments und der Fraktionen zur Abwahl (Ulrich Ochsenbein, Jean-Jacques Challet, Ruth Metzler-Arnold, Christoph Blocher) oder zum vorzeitigen Rücktritt (u.a. Emil Welti, Arthur Hoffmann, Heinrich Häberlin, Jean-Marie Musy, Marcel Pilet-Golaz, Max Weber, Paul Chaudet, Elisabeth Kopp) eines Bundesrats geführt.

Mitglieder des Bundesrats

Amtsjahre KantonaParteib
1848-1861Jonas FurrerZHFDP
1848-1854Ulrich OchsenbeinBEFDP
1848-1855Henri DrueyVDFDP
1848-1855Josef MunzingerSOFDP
1848-1857Stefano FransciniTIFDP
1848-1866Friedrich Frey-HeroséAGFDP
1848-1875Wilhelm Mathias NäffSGFDP
1855-1863Jakob StämpfliBEFDP
1855-1867Constant FornerodVDFDP
1855-1875Josef Martin KnüselLUFDP
1857-1864Giovan Battista PiodaTIFDP
1861-1872Jakob DubsZHFDP
1864-1895Carl SchenkBEFDP
1864-1872Jean-Jacques Challet-VenelGEFDP
1867-1891Emil WeltiAGFDP
1868-1869Victor RuffyVDFDP
1870-1875Paul CérésoleVDFDP
1873-1878Johann Jakob SchererZHFDP
1873-1875Eugène BorelNEFDP
1876-1878Joachim HeerGLFDP
1876-1880Fridolin AnderwertTGFDP
1876-1890Bernhard HammerSOFDP
1876-1892Numa DrozNEFDP
1879-1883Simeon BavierGRFDP
1879-1888Wilhelm Friedrich HertensteinZHFDP
1881-1893Louis RuchonnetVDFDP
1883-1912Adolf DeucherTGFDP
1889-1902Walter HauserZHFDP
1891-1897Emil FreyBLFDP
1892-1908Josef ZempLUCVP
1893-1899Adrien LachenalGEFDP
1894-1899Eugène RuffyVDFDP
1895-1919Eduard MüllerBEFDP
1897-1911Ernst BrennerBSFDP
1900-1912Robert ComtesseNEFDP
1900-1912Marc RuchetVDFDP
1903-1917Ludwig ForrerZHFDP
1908-1911Josef Anton SchobingerLUCVP
1911-1917Arthur HoffmannSGFDP
1912-1940Giuseppe MottaTICVP
1912-1913Louis PerrierNEFDP
1912-1919Camille DecoppetVDFDP
1912-1935Edmund SchulthessAGFDP
1913-1920Felix CalonderGRFDP
1917-1919Gustave AdorGELPS
1918-1929Robert HaabZHFDP
1920-1929Karl ScheurerBEFDP
1920-1928Ernest ChuardVDFDP
1920-1934Jean-Marie MusyFRCVP
1920-1934Heinrich HäberlinTGFDP
1929-1944Marcel Pilet-GolazVDFDP
1930-1940Rudolf MingerBESVP
1930-1938Albert MeyerZHFDP
1934-1940Johannes BaumannARFDP
1934-1959Philipp EtterZGCVP
1935-1940Hermann ObrechtSOFDP
1939-1943Ernst WetterZHFDP
1940-1950Enrico CelioTICVP
1940-1947Walther StampfliSOFDP
1941-1951Eduard von SteigerBESVP
1941-1954Karl KobeltSGFDP
1944-1951Ernst NobsZHSP
1945-1961Max PetitpierreNEFDP
1948-1954Rodolphe RubattelVDFDP
1950-1954Josef EscherVSCVP
1952-1958Markus FeldmannBESVP
1952-1954Max WeberZHSP
1954-1959Hans StreuliZHFDP
1955-1959Thomas HolensteinSGCVP
1955-1966Paul ChaudetVDFDP
1955-1959Giuseppe LeporiTICVP
1959-1965Friedrich Traugott WahlenBESVP
1960-1962Jean BourgknechtFRCVP
1960-1970Willy SpühlerZHSP
1960-1971Ludwig von MoosOWCVP
1960-1973Hans Peter TschudiBSSP
1961-1969Hans SchaffnerAGFDP
1962-1973Roger BonvinVSCVP
1966-1979Rudolf GnägiBESVP
1967-1973Nello CelioTIFDP
1970-1978Pierre GraberNESP
1970-1978Ernst BruggerZHFDP
1972-1986Kurt FurglerSGCVP
1974-1983Willi RitschardSOSP
1974-1982Hans HürlimannZGCVP
1974-1983Georges-André ChevallazVDFDP
1978-1982Fritz HoneggerZHFDP
1978-1987Pierre AubertNESP
1980-1987Leon SchlumpfGRSVP
1983-1986Alphons EgliLUCVP
1983-1984Rudolf FriedrichZHFDP
1984-1995Otto StichSOSP
1984-1998Jean-Pascal DelamurazVDFDP
1984-1989Elisabeth KoppZHFDP
1987-1999Arnold KollerAICVP
1987-1999Flavio CottiTICVP
1988-1993René FelberNESP
1988-2000Adolf OgiBESVP
1989-2003Kaspar VilligerLUFDP
1993-2002Ruth DreifussGESP
1995-2010Moritz LeuenbergerZHSP
1998-2009Pascal CouchepinVSFDP
1999-2003Ruth Metzler-ArnoldAICVP
1999-2006Joseph DeissFRCVP
2001-2008Samuel SchmidBESVP
2003-2011Micheline Calmy-ReyGESP
2004-2007Christoph BlocherZHSVP
2004-2010Hans-Rudolf MerzARFDP
2006-2018Doris LeuthardAGCVP
2008-2015Eveline Widmer-SchlumpfGRBDP
2009-2022Ueli MaurerZHSVP
2009-2017Didier BurkhalterNEFDP
2010-2022Simonetta SommarugaBESP
2010-2018Johann Schneider-AmmannBEFDP
2012-2023Alain BersetFRSP
2016-Guy ParmelinVDSVP
2017-Ignazio CassisTIFDP
2019-Viola AmherdVSCVP
2019-Karin Keller-SutterSGFDP
2023-Albert RöstiBESVP
2023-Elisabeth Baume-SchneiderJUSP
2024-Beat JansBSSP

a Bis 1987 Bürgerort entscheidend, seither Wohnort. Bei Mitgliedern der Bundesversammlung, kantonaler Regierungen oder Parlamente ist seit 1987 der Kanton massgebend, in dem sie gewählt wurden.

b Die Parteibezeichnungen richten sich nach den heute verwendeten Namen. FDP: Freisinnig-Demokratische Partei; CVP: Christlichdemokratische Volkspartei; LPS: Liberale Partei der Schweiz; SVP: Schweizerische Volkspartei; SP: Sozialdemokratische Partei; BDP: Bürgerlich-Demokratische Partei.

Mitglieder des Bundesrats -  Bundeskanzlei; Altermatt, Urs: Die Schweizer Bundesräte : ein biographisches Lexikon, 1991

Bis 1999 enthielt die BV eine Klausel, nach welcher pro Kanton nur ein Mitglied im Bundesrat vertreten sein durfte. Im Februar 1999 beschlossen Volk und Stände den Ersatz der sogenannten Kantonsklausel durch eine flexiblere Verfassungsbestimmung. Sie fordert nunmehr die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften und Regionen in der Landesregierung. Seit 1848 haben sich ausserhalb der Verfassungsvorgaben Traditionen und Spielregeln entwickelt, die zu eigentlichen Auswahlkriterien geworden sind. Auf diese Weise konnten die unterschiedlichen Minderheiten in das Regierungssystem integriert werden. Ein massgeblicher Faktor bei den Bundesratswahlen war aber stets die Parteizugehörigkeit. Die Sonderbundswirren von 1847 hatten zur Folge, dass die radikal-liberalen Mehrheitsparteien der katholisch-konservativen Opposition Spitzenpositionen im Bundesstaat zunächst vorenthielten. Als Emil Welti 1891 – nachdem das Volk die Vorlage zur Verstaatlichung der Eisenbahnen verworfen hatte – überraschend zurücktrat, fing die freisinnige Regierungspartei die Staatskrise durch die Wahl des katholisch-konservativen Luzerners Josef Zemp zum ersten Bundesrat aus den Reihen der bisherigen Opposition auf. 1919 erhielten die Katholisch-Konservativen einen zweiten Sitz. 1929 nahm auch die agrarische BGB mit Rudolf Minger Einsitz in der Landesregierung. Im gleichen Jahr bewarb sich erstmals ein Vertreter der SP vergeblich um einen Sitz. In den 1930er Jahren scheiterten Kandidaturen der SP mehrfach, und erst 1943 trat mit Ernst Nobs der erste Sozialdemokrat in die Landesregierung ein. Nach einer kurzen Regierungskrise infolge des überraschenden Rücktritts von Max Weber (SP) erreichten die Freisinnigen 1953 nochmals vier Sitze, bevor eine katholisch-konservative und sozialdemokratische Wahlallianz 1954 die Formel 3:3:1 durchsetzte. Der Rücktritt von vier Bundesräten im Jahr 1959 schuf die Voraussetzungen für eine Umkrempelung der parteipolitischen Regierungszusammensetzung. Unter der Führung der CVP entstand die Zauberformel, die 2003 durch die Wahl eines zweiten SVP-Bundesrats zu Lasten der CVP modifiziert wurde.

Das sprachliche Gleichgewicht in der Zusammensetzung der Landesregierung war in der mehrsprachigen Schweiz stets von grösster Bedeutung. Dabei spielte sich zwischen der deutschsprachigen Mehrheit (2000 63,7% der Schweizer Bevölkerung) und den lateinischen Minderheiten (französisch, italienisch und rätoromanisch) die Formel 5:2 oder 4:3 ein. Eine klare Untervertretung der lateinischen Minderheiten (einer von sieben) existierte bisher nur 1876-1880. Häufiger aber war die lateinische Schweiz mit zwei oder drei Vertretern im Bundesrat überrepräsentiert. Vom Ersten Weltkrieg an verfügte die italienische Schweiz, von kurzen Perioden abgesehen (1951-1954, 1960-1966, 1974-1986, 1999-2017), stets über einen Sitz in der Exekutive.

Im Vergleich zur Sprache spielte der konfessionelle Faktor bei den Bundesratswahlen im 20. Jahrhundert eine geringere Rolle. Die Katholiken bildeten im 19. Jahrhundert klar die Minderheit und stellten normalerweise zwei Sitze. Mit dem Eintritt der Katholisch-Konservativen in die Landesregierung wurde die Vertretung der Katholiken in der Regel durch diese Partei wahrgenommen. Im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde die Konfession zunehmend zu einem parteiunabhängigeren Element der Regierungszusammensetzung. 1993 wurde mit Ruth Dreifuss erstmals eine Bundesrätin jüdischer Herkunft gewählt.

Offizielle Fotografie des Bundesrats, 2002 (Bundeskanzlei, Bern).
Offizielle Fotografie des Bundesrats, 2002 (Bundeskanzlei, Bern). […]

Die Frauen sind in den eidgenössischen Räten seit 1971 vertreten. 1983 war die Sozialdemokratin Lilian Uchtenhagen erste offizielle Bundesratskandidatin, doch erst 1984 wurde mit der Zürcher Freisinnigen Elisabeth Kopp die erste Frau in den Bundesrat gewählt. 1999 erreichten die Frauen mit der christlichdemokratischen Ruth Metzler-Arnold neben der Sozialdemokratin Ruth Dreifuss erstmals einen zweiten Sitz, den sie 2003 mit der Nicht-Wiederwahl von Bundesrätin Metzler-Arnold wieder verloren. Seit 2006 zählt der Bundesrat immer mindestens zwei Frauen und 2010-2011 stellten vier Bundesrätinnen erstmals die Mehrheit im Gremium.

Quellen und Literatur

  • J. Dürsteler, Die Organisation der Exekutive der Schweiz. Eidgenossenschaft seit 1798 in gesch. Darst., 1912
  • K. Eichenberger, Die oberste Gewalt im Bunde, 1949
  • T. Fleiner, « Le Conseil fédéral», in Pouvoirs 43, 1987, 49-63
  • R. De Pretto, Bundesrat und Bundespräsident, 1988
  • H. Überwasser, Das Kollegialprinzip, 1989
  • Altermatt, Bundesräte
  • R.E. Germann, Staatsreform, 1994
  • P. Du Bois, «Conseil fédéral et administration centrale», in Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande 30, 1998, 469-480
  • W. Linder, Schweiz. Demokratie, 1999
Weblinks

Zitiervorschlag

Urs Altermatt: "Bundesrat", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.12.2023. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010085/2023-12-13/, konsultiert am 19.03.2024.