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Tod

Bis in die Neuzeit war der Tod in der Schweiz wie anderswo allgegenwärtig im Bewusstsein der Menschen. Die kurze Lebensdauer, die hohe Kindersterblichkeit (Mortalität), vielseitige Todesursachen wie Krankheiten, Epidemien, Entbehrungen, Hungersnöte, Kriege und Naturkatastrophen, denen die Menschen schutzlos ausgeliefert waren, trugen zur Todesnähe bei. Beispielhaft klingt dieses Bewusstsein in der Hymne «Media vita in morte sumus» («Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen») an, die irrtümlicherweise lange dem St. Galler Mönch Notker dem Stammler zugeschrieben wurde, aber tatsächlich aus dem 11. Jahrhundert stammt. Seit Jahrtausenden antwortete der Mensch auf seine Vergänglichkeit damit, dass er verschiedene Arten der Bestattung erfand und sich ein Leben nach dem Tod vorstellte.

Mentalität

Der vom französischen Historiker Philippe Ariès beschriebene Wandel der Einstellung zum Tod gilt grundsätzlich auch für die Schweiz. Ariès unterschied den gezähmten Tod («la mort apprivoisée») für das Hochmittelalter vom verwilderten Tod («la mort ensauvagée») ab ungefähr 1300. Ersterer hat seinen Schrecken verloren, wie die Grabfiguren schöner, junger und friedlich Verstorbener zeigen. Der Zweite präsentiert sein furchterregendes Gesicht, ersichtlich etwa in La Sarraz in der Kapelle Saint-Antoine (genannt Jaquemart), wo die Verwesung des François de Montferrand dargestellt ist (zwischen 1360 und 1380). Seit der Moderne wird der Tod aus dem Leben verdrängt («la mort inversée»). Tendenziell zeigt sich eine fortschreitende Individualisierung des Sterbens und des Todes, wobei die geschichtlichen Entwicklungen nicht linear verliefen. Zudem liegen vor allem Zeugnisse aus der Oberschicht vor, während über das Denken des Volks insbesondere im Mittelalter nur wenig bekannt ist.

Der ideale Christ und der Gute Tod

Allianzscheibe von Johann Anton Truttmann und Maria Elisabeth von Rechberg, dem Zuger Glasmaler Franz Joseph Müller zugeschrieben, 1701 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Allianzscheibe von Johann Anton Truttmann und Maria Elisabeth von Rechberg, dem Zuger Glasmaler Franz Joseph Müller zugeschrieben, 1701 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Im Christentum bedeutete der Tod nicht das Ende der individuellen Existenz, vielmehr wurde er als Übergang in eine andere Seinsform bzw. ins Leben im Jenseits aufgefasst, das in der Vorstellung des Volks viele Parallelen mit dem irdischen Dasein aufwies. Erst in dieser Perspektive wurde das Sterben zum Übergangsritus. Der Schrecken des Todes bestand nicht in seinem finalen Charakter, sondern im Übergang und der damit verbundenen Vorladung vor das göttliche Gericht, das über Seligkeit oder Verdammnis entschied. Diese Vorstellungen wurden den Menschen des Mittelalter und der Neuzeit in Kirchen, Kapellen, Kleindenkmälern wie Wegkreuzen oder auf Kreuzwegen dauernd vor Augen geführt, etwa in der Darstellung des jüngsten Gerichts in der Stiftskirche St. Vinzenz (Münster) in Bern. Das Ziel der Katechese und vieler religiöser Handlungen bestand darin, den Menschen – genau wie die als «ars moriendi» (Kunst des Sterbens) bezeichneten Schriften – auf seinen Tod vorzubereiten. Die Christen jener Zeit strebten nach dem sogenannten Guten Tod, wobei man vor allem den plötzlichen Hinschied fürchtete, der keine Zeit zur Umkehr und zum Empfang der Sterbesakramente liess. Die Unterschiede zwischen der katholischen und reformierten Lebenseinstellung waren im Hinblick auf den Guten Tod nicht wesentlich; auch die reformierte Kirche sah darin das Lebensziel, allerdings waren Wege und Mittel zur Erreichung dieses Ziels unterschiedlich: Dem Reformierten half nur eine gottesfürchtige, tugendhafte Lebensführung, um zum Heil zu gelangen. Alles andere blieb der Gnade Gottes überlassen. Im Gegensatz dazu kannte die katholische Kirche eine Reihe von sakramentalen und liturgischen Hilfsmitteln wie Gebete für den Guten Tod und die Verstorbenen, die Krankensalbung (früher als Letzte Ölung bezeichnet), Wallfahrten, Vergabungen vor und nach dem Tod oder die Gut-Tod-Bruderschaften (v.a. in der Zeit des Barock). Letztere kümmerten sich, wie die im Bleniotal zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch aktive Bruderschaft, um das Heil der Verstorbenen. Der Tod wurde durch seine Allgegenwart letztlich banalisiert und die Beschäftigung mit ihm alltäglich. In der katholischen Bilderwelt ist hier an die Totentänze zu denken, von denen diejenigen in Basel und Bern besonders berühmt waren und jener von Emmetten 1999 renoviert wurde. Der Sensenmann, der als imaginatio (Vorstellung) mitten durch das Leben und die Lebenden schritt, war zugleich eine incantatio (Beschwörung) des Todes, der die Angst vor ihm bannte.

Wiedergänger und arme Seelen

Neben der beschriebenen, eng mit der kirchlichen Lehre verbundenen Vorstellung existierte eine schwerer fassbare, die unterschwellig und offiziell geächtet, jedoch im Volksbewusstsein jahrhundertelang präsent war. Danach verblieben die Toten – mindestens in einer ersten Phase – unter den Lebenden; sie waren nicht abgeschieden, sondern führten ein Paralleldasein. Als segnende oder rächende Ahnen, die Gedeih oder Unglück bringen, beeinflussten sie das Leben der Menschen positiv oder negativ, je nachdem, ob die Nachgeborenen ihre Erwartungen erfüllten oder nicht. Fassbar wird diese Mentalität in Sagen über Wiedergänger bzw. arme Seelen, welche zu ihren Angehörigen zurückkehrten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts wurden diese Erzählungen in verschiedenen Landesteilen aufgezeichnet. Als Totenprozession, Gratzug oder Nachtvolk zogen die Toten in dieser Vorstellung zu gewissen Zeiten durch die alpinen Täler. So wurde es von den Waadtländer Alpen über das Wallis bis hin nach Graubünden berichtet. Obwohl sich keine lückenlose Kontinuität aufzeigen lässt, können diese Berichte, die sich hartnäckig hielten, als Überreste einer früheren Weltsicht betrachtet werden, die neben und trotz der christlichen Jenseitslehre Bestand hatte und daraus zusätzliche Elemente aufnahm. Grundsätzlich widersprach diese Auffassung jedoch der christlichen Erlösungsbotschaft diametral. In dieser Vorstellung erlöst nicht Gott die Seelen der Verstorbenen, sondern der Mensch. Wenn er das Richtige und Nötige tut, lebt er in Harmonie mit der Parallelgesellschaft der Toten.

Moderne Einstellungen

Grabmal von Maria Magdalena Langhans. Kopie aus Biskuitporzellan von Valentin Sonnenschein, um 1800, angefertigt in der Porzellanfabrik Nyon nach einem Grabstein von Johann August Nahl für die Kirche in Hindelbank (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Grabmal von Maria Magdalena Langhans. Kopie aus Biskuitporzellan von Valentin Sonnenschein, um 1800, angefertigt in der Porzellanfabrik Nyon nach einem Grabstein von Johann August Nahl für die Kirche in Hindelbank (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Der Wandel der Einstellung zum Tod setzte langsam und uneinheitlich ein, ausserdem verlief er schichtspezifisch unterschiedlich. Hervorgerufen durch den Verlust der Glaubensgewissheit, war er eine Frucht der Aufklärung. Naturgemäss erfasste er zunächst jene Schichten, welche Zugang zum aufklärerischen Schrifttum hatten, später dann die breite Bevölkerung. Der Prozess begann im ausgehenden 18. Jahrhundert, zog sich durch das 19. Jahrhundert hindurch und beschleunigte sich vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die früher klar und eindeutig konturierten Vorstellungen von Himmel und Hölle, welche einige christliche Kirchen – hauptsächlich die katholische – um die Vorstellung des Fegefeuers ergänzten, wichen neuen Bildern. Diese waren zunächst romantisch und elegisch, den endgültigen Charakter des Todes mit Bildern und Symbolen des Lebens vertauschend oder kaschierend; die Bilder der Trauer griffen kaum auf die abschreckenden Chiffren der Zersetzung wie Skelette und Schädel zurück. Diese neue Bildsprache zeigte sich zunächst auf Grabmonumenten bürgerlichen Zuschnitts, auf Trostschriften und Trosttafeln, hier hauptsächlich in reformierten Gebieten, aber auch in der Prosa und der Poesie. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts oszillieren die Todesvorstellungen zwischen der Idee des Nichts, also der vollkommenen Auflösung von Körper und Geist, traditionellen christlichen Jenseitserwartungen, dem Glauben an die Inkarnation und naturmystischen Ideen, wie etwa die der Friedwald-Bewegung, welche die Asche der Toten unter Baumwurzeln einbringt. Gemäss einer statistischen Erhebung aus den 1980er Jahren glaubte die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung an ein Weiterleben nach dem Tod, obschon die Vorstellungen von der Art und Weise, wie dies geschehen würde, diffus waren.

Die Ansicht, dass der Tod in der Moderne verdrängt worden sei, greift jedoch zu kurz. Die Menschen des beginnenden 21. Jahrhunderts leben durchaus im Bewusstsein ihrer Endlichkeit. In vielfältiger Form wird der Tod immer wieder fast spielerisch in den Alltag eingebracht, er ist sogar ein Modethema. Die Werbung bedient sich seiner als Schockmotiv, Jugendliche sprayen Todessymbole an die Wände, Printmedien und Fernsehen bringen täglich Bilder des Todes, in Ausstellungen werden anatomisch präparierte Leichen gezeigt (wie die «Körperwelten» u.a. 1999 in Basel), die Massen von Besuchern anziehen, im Brauch des Halloween, der in den 1990er Jahren aus den USA importiert wurde, soll uns gemäss Pressekommentaren ein Hauch keltischen Totenkults umwehen. Alle diese modernen Todesbilder sind jedoch keine memento mori mehr, die zu Umkehr mahnen, vielmehr stimulieren sie letztlich die Lebenslust im Sinne des carpe diem (Geniesse den Tag). Obschon der Tod als Gedanke dem modernen Menschen also geläufig ist, evoziert er kaum noch Angst vor dem Sterben und die Menschen überlassen den Umgang mit dem toten Körper den Beerdigungsinstituten.

Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte

Der Wandel in der Medizin in den letzten zwei Jahrhunderten hatte direkte Auswirkungen auf das Sterben und den Tod. Die Geistlichen verloren ihre führende Rolle in diesem Übergangsritus. Während sie früher das Ableben der Menschen in den Kirchenbüchern festgehalten hatten, wurde dies ab 1874 von Zivilstandsbeamten übernommen (Zivilstandswesen). Ausserdem musste der Grund des Ablebens falls möglich aufgrund eines ärztlichen Totenscheins angegeben werden (Bundesgesetz betreffend Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe von 1874, Artikel 22 d).

Feststellung des Todes

Die Bedingung, dass ein Arzt einen Totenschein ausstellen muss, vergrösserte die Deutungsmacht der Ärzte und verschob den Tod in den Bereich der Medizin. Im Lauf des 18. Jahrhunderts wurde in Europa eine offizielle Todesbescheinigung immer wichtiger, weil die Furcht vor dem Scheintod verbreitet war. Man hatte Angst, lebendig begraben zu werden, weshalb zwischen dem Eintreten des Todes und dem Begräbnis eine Frist von 48 oder 72 Stunden eingehalten werden musste. Die Herzauskultation – das Abhören des Herztons – und weitere verlässliche Todesdiagnostiken führten dazu, dass diese Angst im 19. Jahrhundert schwand. Es gab aber noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts beispielsweise im sankt-gallischen Amden Personen, die damit beauftragt waren, die Toten auf ihre Leichenblässe hin zu überprüfen.

Es ist rechtlich festgelegt, dass der Tod von den Ärzten gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) als solcher anerkannt und bestätigt wird. Ende der 1950er Jahre wurden Zweifel laut, ob der Todeszeitpunkt exakt zu bestimmen sei. Mit der Erfindung der künstlichen Beatmung stand die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt eine Behandlung abgebrochen werden durfte. Die Frage erhielt im Zusammenhang mit dem seit den 1960er Jahren bekannten Konzept des Hirntods weitere Brisanz, zumal eine möglichst frühzeitige Feststellung des Todes die Chancen auf eine erfolgreiche Organtransplantation erhöht. Zur Regelung dieser heiklen Situationen erliess die SAMW 1969 die ersten medizinisch-ethischen Richtlinien für die Diagnose des Todes, welche 1983, 1996 und 2011 erneuert wurden. Im Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen von 2004 wird festgehalten, dass der Mensch tot ist, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.

Sterbehilfe

Am Hirntod, der lediglich durch die Intensivmedizin diagnostizierbar ist, wird der allgemeine Prozess der Medikalisierung des Lebens sichtbar. Vom 19. Jahrhundert an wurde das Sterben schrittweise aus der häuslichen Lebenswelt in jene des Krankenhauses verlegt. Die Spitäler waren aber von ihrer Struktur her trotz der Anwesenheit von Geistlichen nicht in der Lage, einen Sterbeprozess auch psychologisch zu begleiten.

Die Medikalisierung des Todes rückte die Frage nach der Euthanasie in den Vordergrund. Das Verbot medizinischer Sterbehilfe, das im hippokratischen Eid aus dem 4. Jahrhundert v.Chr. verankert ist, beeinflusste lange Zeit den medizinischen Euthanasiediskurs. Im ausgehenden 18. Jahrhundert wurde die Sterbebegleitung vermehrt als ärztliche Aufgabe thematisiert. 100 Jahre später flossen die Diskussionen um die sogenannte Ausscheidung der Schwachen (Sozialdarwinismus, Eugenik) und der Rassenhygiene in den Euthanasiediskurs ein. In den 1920er Jahren wurden zunehmend heftige Debatten über die Legalisierung des Tötens auf Verlangen und über die Vernichtung «lebensunwerten» Lebens geführt. Im Kontext der Neuerungen in der Intensivmedizin setzte die Diskussion um die Sterbehilfe in den 1950er und 1960er Jahren erneut ein. Allgemein herrscht Konsens darüber, dass die Nichtaufnahme bzw. der Abbruch einer Intensivtherapie unter bestimmten Umständen zulässig ist (passive Sterbehilfe). 1976 veröffentlichte die SAMW die ersten Richtlinien zur Sterbehilfe in Europa, die weit über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen wurden. Darin wird die passive Sterbehilfe bei sterbenden oder todkranken Patienten mit irreversiblem Krankheitsverlauf für zulässig erklärt.

Die 1982 bzw. 1998 geschaffenen Sterbehilfeorganisationen Exit (in der französischen Schweiz Exit-ADMD, Association pour le droit de mourir dans la dignité) und Dignitas setzen sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein. Die Hilfe zur Selbsttötung (Selbstmord) verläuft nach strengen Vorgaben. Sie ist nur möglich, wenn eine Person einen dauerhaften Sterbewunsch hat, voll zurechnungsfähig und in der Lage ist, den Suizid eigenhändig auszuführen. Weil Dignitas ihre Dienste auch sterbewilligen Ausländerinnen und Ausländern anbietet, wurde ab 2007 Kritik am entstandenen «Sterbetourismus» laut. 2012 stimmte die Waadt als erster Kanton einem Gesetz zu, das die Sterbehilfe unter strengen Auflagen in Spitälern und in Pfegeheimen zulässt. Im Gegensatz zu den Sterbehilfeorganisationen bietet die Palliativmedizin unheilbar kranken Patienten Unterstützung an, wobei eine möglichst hohe Lebensqualität im Vordergrund steht und keine lebensverlängernden Massnahmen vorgenommen werden. Es gibt in der Schweiz nur wenige Einrichtungen, die sich auf Palliative Care spezialisiert haben (z.B. die 1988 gegründete Fondation Rive-Neuve in Villeneuve), doch legte der Bund mit der Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012 verbindliche Ziele zur Verbesserung der Situation fest. Der erste Lehrstuhl für Palliativpflege wurde 2006 an den Universitäten Lausanne und Genf geschaffen.

Quellen und Literatur

Mentalität
  • ASV, Tl. 2, 258
  • J. Guntern, Volkserzählungen aus dem Oberwallis, 1978
  • P. Ariès, Gesch. des Todes, 21980 (franz. 1977)
  • G. Condrau, Der Mensch und sein Tod, 1984 (21991)
  • A. Nassehi, G. Weber, Tod, Modernität und Gesellschaft, 1989
  • A. Imhof, Ars moriendi, 1991
  • R.J. Campiche, Croire en Suisse(s), 1992
  • M. Illi, Wohin die Toten gingen, 1992
  • A. Hauser, Von den letzten Dingen, 1994
  • P. Hugger, Meister Tod, 2002
  • S. Leutert, Geschichten vom Tod, 2007
  • Last minute, Ausstellungskat. Lenzburg, 1999 (32002)
Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte
  • U. Tröhler, «Vom öffentl. zum verdrängten Tod», in Tabu Tod, hg. von M. Blum, T. Nesseler, 1997, 31-53
  • U. Benzhöfer, Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Gesch. und Gegenwart, 1999
  • Hirntod, hg. von T. Schlich, C. Wiesemann, 2001
Weblinks

Zitiervorschlag

Paul Hugger; Aline Steinbrecher: "Tod", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.02.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027291/2015-02-10/, konsultiert am 28.03.2024.