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Schächtverbot

In der Schweiz ist das bei Juden und Moslems übl. Schächten (hebr. schachat = schlachten), d.h. das Töten von Tieren durch Halsschnitt ohne vorherige Betäubung, seit der am 20.8.1893 mit 60% Ja-Stimmen angenommenen Volksinitiative der Deutschschweizer Tierschutzvereine verboten. Das Tierschutzgesetz von 1978 übernahm in Art. 20 das bis dahin in Art. 25bis BV verankerte S. (Tierschutz).

Der Einführung des S.s hatten sich 1893 die Behörden mit Rücksicht auf die Gewissens- und Kultusfreiheit der Juden widersetzt (Judentum). Ritualvorschriften der Juden erlauben, gestützt auf das bibl. Verbot des Blutgenusses, nur das Essen von geschächtetem, möglichst blutleerem Fleisch. Sich auf den württemberg. Freidenker Jacob Stern stützend, der 1880 aus dem Amt des Rabbiners geschieden war, verneinten die Schächtgegner aber den Kultuscharakter des Schächtens. Sie beanstandeten sowohl das Werfen der Tiere vor dem Schnitt wie auch den Schnitt selbst. Juden verwiesen dagegen auf das möglichst schonende Niederlegen der Tiere durch Apparate und die günstige Beurteilung des Schnitts durch führende Physiologen. Demnach bewirkt der Schnitt mit scharfer Klinge durch Blutleere im Gehirn rasch Bewusstlosigkeit. Infolge der Wirtschaftskrise ab 1873, für welche die Juden verantwortlich gemacht wurden, waren sie in Europa zunehmend in die Sündenbockrolle geraten. Anhand der im Abstimmungskampf von 1893 verwendeten Argumentation muss man die Einführung des S.s in der Schweiz den Auswirkungen des Antisemitismus zurechnen. Die Verteilung der Ja-Stimmen zeigt in den deutlich zustimmenden nördl. Deutschschweizer Kantonen (Aargau 90,1%, Zürich 85,9%, Schaffhausen 84,4% Ja) den Einfluss von Deutschland her, wo der "Radauantisemitismus" in Zunahme begriffen und in Sachsen 1892 ein S. erlassen worden war. In der Westschweiz und im Tessin dagegen, wo antijüd. Gedankengut, aber auch die Tierschutzidee auf weniger Resonanz stiessen, wurde das S. ebenso klar verworfen (Wallis 3,1%, Tessin 12,2%, Genf 12,8% Ja).

Quellen und Literatur

  • P. Böhringer et al., Das sog. S., 1971
  • F. Külling, Bei uns wie überall?, [1977], 249-383, (mit Bibl.)
  • P. Krauthammer, Das Schächtverbot in der Schweiz, 1854-2000, 2000
  • S. Horanyi, Das Schächtverbot zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Friedrich Külling: "Schächtverbot", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.01.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011380/2012-01-11/, konsultiert am 28.03.2024.